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   LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99   

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https://dejure.org/1999,6845
LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99 (https://dejure.org/1999,6845)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.1999 - 15 Ta 465/99 (https://dejure.org/1999,6845)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. September 1999 - 15 Ta 465/99 (https://dejure.org/1999,6845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Streitigkeiten über wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2
    Streitwert: Wiederkehrende, vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängige, Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99
    Der Wert für das Verfahren ist gemäß § 10 BRAGO (dazu Kammerbeschluß vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 ) auf DM 76.084,59 festzusetzen.

    Danach wären hier insoweit nur insgesamt drei Bruttomonatsgehälter anzusetzen, doch ist das Gericht hier im Rahmen des Verfahrens nach § 10 BRAGO an die Antragstellung gebunden (Kammerbeschluß vom 21. Januar 1999 a.a.O.), weshalb es mit der vom Kläger beantragten Herabsetzung auf den Betrag von sieben Monatsgehältern sein Bewenden hat.

  • LAG Hessen, 01.08.1994 - 6 Ta 139/94

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99
    Auszugehen ist zunächst davon, daß Zahlungsanträge neben Feststellungsanträgen, die gegen Kündigungen gerichtet sind, grundsätzlich separat zu bewerten sind, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung über den Zahlungsantrag von der Frage der Wirksamkeit der Kündigung abhängig ist (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts: LAG Frankfurt/M. am Main Beschluß vom 03. Juni 1970 - 5 Ta 4769 - NJW 1970, 2134; Hess. LAG Beschluß vom 01. August 1994 - 6 Ta 139/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 101; Kammerbeschluß vom 21. April 1999 - 15/6 Ta 655/98(A) - unveröff.; a.A. etwa LAG Nürnberg Beschluß vom 21. Juli 1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 74; vgl. zum Meinungsstand GK-ArbGG/Wenzel § 12 Rdn. 159).
  • LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99
    Auszugehen ist zunächst davon, daß Zahlungsanträge neben Feststellungsanträgen, die gegen Kündigungen gerichtet sind, grundsätzlich separat zu bewerten sind, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung über den Zahlungsantrag von der Frage der Wirksamkeit der Kündigung abhängig ist (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts: LAG Frankfurt/M. am Main Beschluß vom 03. Juni 1970 - 5 Ta 4769 - NJW 1970, 2134; Hess. LAG Beschluß vom 01. August 1994 - 6 Ta 139/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 101; Kammerbeschluß vom 21. April 1999 - 15/6 Ta 655/98(A) - unveröff.; a.A. etwa LAG Nürnberg Beschluß vom 21. Juli 1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 74; vgl. zum Meinungsstand GK-ArbGG/Wenzel § 12 Rdn. 159).
  • LAG Hessen, 03.06.1970 - 5 Ta 47/69
    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99
    Auszugehen ist zunächst davon, daß Zahlungsanträge neben Feststellungsanträgen, die gegen Kündigungen gerichtet sind, grundsätzlich separat zu bewerten sind, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung über den Zahlungsantrag von der Frage der Wirksamkeit der Kündigung abhängig ist (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts: LAG Frankfurt/M. am Main Beschluß vom 03. Juni 1970 - 5 Ta 4769 - NJW 1970, 2134; Hess. LAG Beschluß vom 01. August 1994 - 6 Ta 139/94 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 101; Kammerbeschluß vom 21. April 1999 - 15/6 Ta 655/98(A) - unveröff.; a.A. etwa LAG Nürnberg Beschluß vom 21. Juli 1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 74; vgl. zum Meinungsstand GK-ArbGG/Wenzel § 12 Rdn. 159).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.09.1999 - 15 Ta 465/99
    Dies rechtfertigt es in der Summe, § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG einschränkend zu interpretieren (Anlaß für eine Einschränkung in derartigen Konstellationen sieht auch Wenzel in GK- ArbGG § 12 Rdn. 159, wenngleich dort ein anderer Ansatz als hier gewählt ist; vgl. zu Einschränkungen in Parallelsituationen auch LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 Ta 134/82 - BB 1983, 579 und Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 3. Aufl., § 12 Rdn. 120).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Das übersteigende Titulierungsinteresse sei regelmäßig mit 20 Prozent des Zahlungsbetrages angemessen bewertet (ebenso LAG Hessen v. 02.09.1999 - 15 Ta 465/99 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 119).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Das Hessischen LAG bewertet in einem Beschluss vom 2. September 1999 - 15 Ta 465/99 - (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwerte Nr. 119) den zusätzlichen Zahlungsantrag mit 20 Prozent der eingeklagten Gehaltssumme, d. h. bei zeitlich nicht begrenztem Zahlungsantrag mit 20 Prozent des sich aus § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ergebenden Wert des dreijährigen Bezuges, höchstens aber mit drei Gehältern.

    Das übersteigende Titulierungsinteresse ist nach Auffassung der Beschwerdekammer regelmäßig mit 20 Prozent des Zahlungsbetrages angemessen bewertet (ebenso für die Höhe des Prozentsatzes Hessisches LAG, Beschluss vom 2. September 1999 - 15 Ta 465/99 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 119).

  • LAG Sachsen, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07

    Streitwertbeschwerde

    So ist der neben dem Kündigungsschutzantrag nach § 4 Satz 1 KSchG verfolgte Leistungsantrag auf Zahlung des künftigen monatlichen Gehalts wegen der Ungewissheit der zukünftigen Entwicklung (Leistungen des Arbeitsamtes, Anrechnung anderweitigen Verdienstes) und im Hinblick auf den Grundgedanken des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG n. F. (früher § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG) nur mit 20 % des dreijährigen Bezugsrechts, maximal mit dem Betrag von drei Bruttomonatsentgelten bewertet worden (Hess. LAG 02.09.1999 - 15 Ta 465/99 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 119 a).
  • LAG Nürnberg, 01.08.2003 - 6 Ta 98/03

    Streitwertfestsetzung bei Vergleich - Notwendigkeit zur abschnittsweisen

    Letztlich stehen solche Anträge in einem so engen inneren Zusammenhang mit der Bestandsstreitigkeit, dass sie nicht zusätzlich in Ansatz gebracht werden können (so ausführlich und überzeugend LAG Hamm vom 30.01.2002, Az. 9 Ta 591/00, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 126 unter II.2.bb.(1) der Gründe; ebenso schon LAG Baden-Württemberg vom 06.11.1985, 1 Ta 197/85 und LAG Nürnberg vom 21.07.1988, 1 Ta 6/88, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nrn. 47 und 74; im Ansatz mit der Begrenzung des § 12 Abs. 7 S. 2 ArbGG ähnlich LAG Hessen vom 02.09.1999, Az. 15 Ta 465/99, § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 119a; umfangreiche Nachweise auch zu Gegenmeinungen bei Wenzel in GK-ArbGG § 12 Rn. 186 ff.).
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