Rechtsprechung
LAG Hessen, 01.03.2002 - 15 Ta 509/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 28.11.2001 - 1 Ca 411/01
- LAG Hessen, 01.03.2002 - 15 Ta 509/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2002 - 15 Ta 509/01
Aus der verzögerten Bearbeitung des Schriftsatzes durch das Amtsgericht dürfen unter dem Aspekt eines fairen Verfahrens dem Kläger und Antragsteller jedoch keine Nachteile erwachsen (vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173;. - LAG Hessen, 01.10.1996 - 15 Ta 279/96
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - faires Verfahren
Auszug aus LAG Hessen, 01.03.2002 - 15 Ta 509/01
Kammerbeschluss vom 01. Oktober 1996 - 15 Ta 279/96 - ).
- LAG Hessen, 12.11.2002 - 15 Ta 292/02
Prozesskostenhilfe; Nachfrist nach Verfahrensbeendigung, Nachreichung von …
Soweit es wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens für möglich gehalten wird, eine erst nach Ende der Instanz bzw. des Verfahrens endende Nachfrist für die Vorlage von Unterlagen zu setzen, muss aber jedenfalls diese Nachfrist eingehalten werden (Kammerbeschluss vom 01. März 2002 - 15 Ta 509/01 - vgl. auch Hess. LAG Beschlüsse vom 03. April 2001 - 9/2 Ta 337/00 - und 15. März 2001 - 9 Ta 203/01 -).Trotz der Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO bleibt es auch im Rahmen des Verfahrens der sofortigen Beschwerde bei den dargestellten Grundsätzen, d.h. es kann in aller Regel - Anhaltspunkte für einen Ausnahmefall, der eine andere Betrachtung erfordern könnte, sind vorliegend nicht gegeben (vgl. dazu auch den Kammerbeschluss vom 01. März 2002 - 15 Ta 509/01 -) - nicht mit einer Nachreichung der Unterlagen im Beschwerdeverfahren doch noch eine Prozesskostenhilfebewilligung erreicht werden (a.A. Hess. LAG Beschluss vom 22. Februar 2002 - 3 Ta 14/02 -).