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   LAG Hessen, 20.04.2004 - 15 Ta 573/03   

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https://dejure.org/2004,16924
LAG Hessen, 20.04.2004 - 15 Ta 573/03 (https://dejure.org/2004,16924)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.04.2004 - 15 Ta 573/03 (https://dejure.org/2004,16924)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. April 2004 - 15 Ta 573/03 (https://dejure.org/2004,16924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs vor dem Arbeitsgericht

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Auszug aus LAG Hessen, 20.04.2004 - 15 Ta 573/03
    Zur Bewertung von Folgekündigungen (teilweise Aufgabe des Beschlusses vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156).

    Der gegen die Kündigung vom 17. Juli 2003 gerichtete Klageantrag im Verfahren 17 Ca 7895/03 zielte nach der Antragsformulierung und der zugehörigen Begründung ab auf den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, womit der Wert für das Verfahren gem. § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG auf den Betrag von drei Bruttomonatsgehältern in unstreitiger Höhe festzusetzen ist (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156), also auf 4.500,00. Der Vergleichswert entspricht dem.

    Die geringere Bewertung einer Folgekündigung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der ersten Kündigung (regelmäßig mit dem Betrag eines Bruttomonatsverdienstes) ist mit dem Argument wirtschaftlicher Teilidentität begründet worden (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZ-RR 1999, 156).

  • LAG Hessen, 16.08.2013 - 1 Ta 209/13

    Folgekündigung - Bewertung - Streitwert; Folgekündigung - Bewertung - Streitwert

    Auch dieser Grundsatz galt allerdings nur, solange gleichzeitig mehrere Kündigungen im Streit standen (vgl. Hess. LAG vom 20. Juni 2004 - 15 Ta 573/03, NZA-RR 2004, 432).
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