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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8382
LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21 (https://dejure.org/2021,8382)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21 (https://dejure.org/2021,8382)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2021 - 15 TaBVGa 401/21 (https://dejure.org/2021,8382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 129 BetrVG, § 40 Abs. 2 BetrVG, § 129 Abs. 1 BetrVG, § 30 S. 2 BetrVG, §§ 129 Abs. 1, 40 Abs. 2 BetrVG, § 4 Nr. 6 ArbSchG, §§ 935, 940 ZPO, § 888 ZPO, § 888 Abs. 2 ZPO, § 23 Abs. 3 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel - Videokonferenzen

  • Betriebs-Berater

    Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel - Videokonferenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 129 Abs. 1 ; BetrVG § 40 Abs. 2
    Corona, Informations- und Kommunikationsmittel, Videokonferenzen, einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 129 Abs. 1 ; BetrVG § 40 Abs. 2
    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Kostenvorschuss; Überlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Kommunikationsmittel; Ermessen des Betriebsrats bei Wahl der Kommunikationsmittel; Anspruch auf Überlassung der Mittel für Videokonferenzen; Eilbedürftigkeit bei ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Technische Sachmittelausstattung für Betriebsratssitzungen mittels Telefon- und Videokonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Ausstattung Betriebsrat mit Technik für Videokonferenzen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Ausstattung des Betriebsrats mit Technik für Videokonferenzen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsrat technische Ausstattung für Videokonferenz zur Verfügung stellen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Videotechnik für den Betriebsrat

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Videokonferenzen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat - und seine Videokonferenzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausstattung des Betriebsrats mit Technik für Videokonferenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Kostenvorschuss; Überlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Kommunikationsmittel; Ermessen des Betriebsrats bei Wahl der Kommunikationsmittel; Anspruch auf Überlassung der Mittel für Videokonferenzen; Eilbedürftigkeit bei ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebsratssitzung als Videokonferenz: Ansprüche des Betriebsrats auf ausreichende Kommunikationsmittel

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat ist mit Equipment für Videokonferenz auszustatten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat steht Ausstattung für Videositzungen zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 749
  • DB 2021, 1415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 28.11.2011 - 16 TaBV 129/11

    Mobiltelefon als erforderliche Kommunikationstechnik des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Letztlich kann offenbleiben, ob nicht unabhängig von der konkreten Pandemiesituation allen Betriebsratsmitgliedern wegen der Besonderheiten des Einzelfalles mobile Telefongeräte zur Verfügung zu stellen sind, was auch nachvollziehbar angenommen wird (so Hessisches Landesarbeitsgericht 28.11.2011 - 16 TaBV 129/11 - juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Insofern ist nicht erforderlich, dass alle Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen (BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 32).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Er ist nicht berechtigt, sich die Sachmittel selbst zu beschaffen (BAG 21.04.09.1983 - 6 ABR 70/82 - juris Rn. 12; Fitting 30. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 105; DKKW-Wedde 17. Aufl. Rn 118).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Unabhängig davon kommt maximal ein Zwangsgeld i.H.v. 10.000 EUR und jedenfalls ersatzweise keine Verhängung von Zwangshaft in Betracht (BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - juris Rn. 138; Fitting § 23 BetrVG Rn. 110).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20

    Betriebsratssitzung - COVID-19-Pandemie - Telefonkonferenz - Videokonferenz -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Es sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich das Ermessen des Betriebsrats dahingehend beschränkt haben könnte, dass ausschließlich Präsenzsitzungen stattzufinden haben (offengelassen bei entsprechenden betrieblichen Notwendigkeiten LAG Berlin-Brandenburg 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21
    Soweit ersichtlich nimmt die Rechtsprechung bisher nur an, dass der Betriebsrat umgekehrt nicht gezwungen ist, von Präsenzsitzungen abzusehen (LAG Berlin-Brandenburg 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20 - juris Rn 53).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger

    Es kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der Hauptsache am 14. Juli 2021 Bestand hat und dass in diesem Termin eine Entscheidung über das Beschäftigungsbegehren des Klägers ergeht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021, 15 TaBVGa 401/21 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung

    Auch die anstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren führt nicht zum Wegfall der Dringlichkeit, da von einer verfahrensbeendenden Entscheidung nicht zuverlässig ausgegangen werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2021 -15 TaBVGa 401/21 - Rn. 39; LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 21).
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