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   OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02   

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https://dejure.org/2003,3445
OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02 (https://dejure.org/2003,3445)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.03.2003 - 15 U 831/02 (https://dejure.org/2003,3445)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. März 2003 - 15 U 831/02 (https://dejure.org/2003,3445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristgerechte Begründung einer Berufung; Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags für zweite Instanz als Berufungsbegründungsschrift; Begründung vor Einlegung des Rechtsmittels; Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antragslose Wiedereinsetzung in den ...

  • Judicialis

    ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234; ZPO § 520 Abs. 2
    Berufungsbegründungsfrist nach vorausgegangenem Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1014
  • FamRZ 2003, 1849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 65/00

    Inhaltliche Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Zwar mag es sein, dass eine Bezugnahme auf in Prozesskostenhilfeverfahren abgegebene Sachausführungen in dem Sinne, dass diese Ausführungen nunmehr als Berufungsbegründung dienen sollen, nicht notwendig ausdrücklich erfolgen muss, sondern sich auch aus den Begleitumständen oder dem Zusammenhang ergeben kann (BGH NJW-RR 2001, 789; NJW-RR 1989, 184).

    Deren konkludente Inbezugnahme mit dem Schriftsatz vom 06.12.2002 liegt um so ferner, als einer solchen "hineingelesenen" Berufungsbegründung hier (im Unterschied zu der noch zu § 519 Abs. 3 ZPO a. F. ergangenen Entscheidung des BGH in NJW-RR 2001, 789) zugleich die Wirkung des § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO zukommen müsste, um dem Begehren des Klägers letztlich zum Erfolg verhelfen zu können.

  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Zwar mag eine Berufung vor Zustellung des angefochtenen Urteils begründet werden können (BGH NJW 1999, 3269, 3270), nicht aber vor der Anfechtung durch Berufung.
  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Nichts anderes ist der vom Kläger in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen (NJW-RR 1999, 212; NJW-RR 1988, 1362, 1363).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Zwar mag es sein, dass eine Bezugnahme auf in Prozesskostenhilfeverfahren abgegebene Sachausführungen in dem Sinne, dass diese Ausführungen nunmehr als Berufungsbegründung dienen sollen, nicht notwendig ausdrücklich erfolgen muss, sondern sich auch aus den Begleitumständen oder dem Zusammenhang ergeben kann (BGH NJW-RR 2001, 789; NJW-RR 1989, 184).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 1 U 740/01

    Ansprüche auf Rechnungslegung und Einsicht in die Gesellschaftsunterlagen nach

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das in der Mittellosigkeit des Klägers liegende Hindernis bereits mit Zugang des die Prozesskostenhilfebewilligung enthaltenden Beschlusses (so OLG Saarbrücken, NZG 2002, 669) oder aber erst mit Einlegung der Berufung am 09.12.2002 (so Rimmelspacher in MüKo zur ZPO, Aktualisierungsband, 2. Aufl. 2002, § 520 Rn. 26; vgl. auch Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl. 2002, Rn. 588) behoben war.
  • BGH, 03.12.1992 - LwZR 6/92

    Hemmung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch Gerichtsferien in streitigen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02
    Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die sachliche Begründung eines Prozesskostenhilfeantrages für die zweite Instanz zwar zweckmäßig und erwünscht, nicht aber notwendig ist (BGH MDR 1993, 172).
  • OLG Celle, 08.12.2003 - 2 W 123/03

    Örtlich zuständiges Gericht für ein Insolvenzverfahren; Verweisung des

    Soweit sich aus den Akten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich bei der 1999/2000 erfolgten Verlegung des Sitzes der Schuldnerin von ####### nach Hannover um einen Fall der gewerbsmäßigen Firmenbestattung handeln könnte (dazu BayObLG, ZInsO 2003, 903; BayObLG, ZInsO 2003, 1044; OLG Brandenburg, ZInsO 2003, 376; OLG Celle, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 W 108/03), weil die Schuldnerin in Hannover nur eine Briefkastenfirma unterhalten hat und nach den Ermittlungen des Antragstellers unter der Anschrift, unter der die Schuldnerin in Hannover geführt worden ist, zahlreiche Firmen nach entsprechend fragwürdigen Sitzverlegungen geführt worden sind, kann dies vorliegend für die Zuständigkeitsbestimmung nicht ausschlaggebend sein.
  • AG Mönchengladbach, 27.04.2004 - 19 IN 54/04

    Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer

    In der parallelen Problematik im nationalen deutschen Insolvenzrecht der Wohnsitzverlagerung des Geschäftsführers oder der Sitzverlagerung einer GmbH für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nach Einstellung der Geschäftstätigkeit sieht die überwiegende Rechtsprechung dies als rechtsmissbräuchlich an und bejaht die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, an dessen Ort die Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (vgl. BayObLG, ZInsO 2003, 903, 1045, 1142, OLG Brandenburg ZInsO 2003, 376, OLG Celle Beschluss v. 09.10.2003 - 2 W 108/03).
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