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   OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - I-15 U 1/09   

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OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - I-15 U 1/09 (https://dejure.org/2010,5807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2010 - I-15 U 1/09 (https://dejure.org/2010,5807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2010 - I-15 U 1/09 (https://dejure.org/2010,5807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 188
  • NZG 2010, 1106
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Eine Gesellschaft, welche die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zum Zweck hat, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG (BGH WM 2003, 247/Juris Rz. 34).

    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Denn eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten liegt vor, wenn - wie hier - eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH WM 2003, 247/Juris Rz. 21).

    So sind beispielsweise die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen gemäß § 134 BGB nichtigen Gesellschaftsvertrag nicht anzuwenden (BGH WM 2003, 247).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Maßgeblich sind nach der Ansicht des Senats - auch unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des Art. 103 Abs. 2 GG - die im Zeitpunkt des zu untersuchenden Rechtsaktes geltenden Vorschriften (so für das Rechtsberatungsgesetz auch BGH WM 2008, 1609/Juris Rz. 14).

    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Für den Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz kommt es auch nicht darauf an, ob und ab wann sich die Klägerin zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks eines zugelassenen Rechtsberaters bedient hat (BGH WM 2008, 1609/Juris Rz. 19 - 20).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Das Rechtsberatungsgesetz will die Rechtssuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen (BVerfG DB 2000, 266; BGH WM 2003, 247 und 1135 sowie WM 2008, 1609).

    Diese Entscheidung hat einer Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht standgehalten, welches der Verein angerufen hatte (BVerfG DB 2000, 266).

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 516) hat daraufhin im Rahmen seiner Nichtannahmeentscheidung ebenfalls ausgeführt, dass die Schutzgemeinschaft von Kleinaktionären unerlaubte Rechtsberatung betreibt, wenn sie sich von Mitgliedern und Nichtmitgliedern Schadenersatzansprüche abtreten lässt, um diese (auf eigenes Prozessrisiko) gerichtlich geltend zu machen.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Im Falle des Auftretens für eine nicht existierende Partei trägt der in deren Namen auftretende und die Existenz der Partei behauptende Vertreter als Veranlasser des unzulässigen Verfahrens die Prozesskosten (BGHZ 146, 341ff. unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25.1.1999 - II ZR 383/96 - ZIP 1999, 489 ff.).
  • BGH, 25.01.1999 - II ZR 383/96

    Umwandlung kreisgeleiteter VEB der Wohnungswirtschaft in Kapitalgesellschaften;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Im Falle des Auftretens für eine nicht existierende Partei trägt der in deren Namen auftretende und die Existenz der Partei behauptende Vertreter als Veranlasser des unzulässigen Verfahrens die Prozesskosten (BGHZ 146, 341ff. unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25.1.1999 - II ZR 383/96 - ZIP 1999, 489 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - U (Kart) 14/07

    Zulässigkeit der Klage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts, die Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Anzumerken ist der Vollständigkeit halber, dass die Auffassung des Senats nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 1. Kartellsenates des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 14. Mai 2008 steht (Az. VI-U (Kart) 14/07/zitiert nach Juris Rz. 55).
  • BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02

    Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Bei der Beurteilung, ob die Abtretung einer Forderung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, ist nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, sondern auf die gesamten diesen zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es bei der gebotenen zurückhaltenden Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes vermeidet, dass Art. 1 § 1 RBerG durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Grundsätze umgangen wird (BGH WM 2003, 1135).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 8/09

    Parteifähigkeit einer "Inkasso"- BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    (I-15 U 162/08 und I-15 U 8/09).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
    Das Vorliegen der persönlichen Prozessvoraussetzungen der Parteien ist, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Fehlen bestehen, bei jeder Verfahrenslage und in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen, § 56 ZPO (BGH NJW 2004, 2523/Juris Rz. 16 - 20; Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 56 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 162/08
  • OLG Köln, 11.03.2015 - 13 U 149/13

    Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages einer geschädigten Gesellschaft wegen

    Diesem Urteil lag die Besonderheit zu Grunde, dass ein Teil der Kommanditisten eines Immobilienfonds sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen hatte, um Ausgleichsansprüche gegenüber weiteren Kommanditisten einzuziehen, wobei Gesellschaftszweck neben der Einziehung ausdrücklich auch die Verwaltung der Zahlungen sein sollte.Ähnlich zu bewerten ist der Sachverhalt, der dem Urteil des 15. Senats des OLG Düsseldorf vom 14.4.2010 (15 U 1/09) zugrunde lag.

    Allerdings lag dem Hinweisbeschluss vom 19.7.2011 das o. a. Verfahren des OLG Düsseldorf mit dem Az. 15 U 1/09, d.h. ein Sachverhalt zu Grunde, in dem ein weitergehender Gesellschaftszweck verfolgt wurde.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 6 U 164/16

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Interesse eines Kapitalanlegers an der

    Wie der 15. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (I-15 U 1/09, juris Rz. 46 = NZG 2010, 1106 ff) zutreffend ausgeführt hat, ist die theoretisch denkbare, aber in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall durch keinerlei Tatsachenvortrag gestützte Annahme, die Entscheidung für den Beitritt und den Vollzug desselben seien ohne vorherige rechtliche Beratung, Aufklärung und Hilfe der für die Klägerin handelnden Personen erfolgt, lebensfremd.
  • FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10

    Abgrenzung stille Gesellschaft und Geschäftsbesorgungsvertrag - Zahlungen und

    Der so zwischen den Parteien geschlossene Gesellschaftsvertrag sei im Übrigen unheilbar nichtig, §§ 2, 4, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB (s. OLG Düsseldorf vom 14. April 2010 I-15 U 1/09; BGH vom 12. April 2011 11 ZR 197/09).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.09.2009 - 15 U 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31739
OLG Schleswig, 21.09.2009 - 15 U 1/09 (https://dejure.org/2009,31739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2009 - 15 U 1/09 (https://dejure.org/2009,31739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2009 - 15 U 1/09 (https://dejure.org/2009,31739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft an einem Erbbaurecht unter Ehegatten nach Erwerb in der Teilungsversteigerung; Berücksichtigung einer übernommenen Darlehensverbindlichkeit

  • rechtsportal.de

    Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft an einem Erbbaurecht unter Ehegatten nach Erwerb in der Teilungsversteigerung; Berücksichtigung einer übernommenen Darlehensverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2009 - 15 U 1/09
    Damit ist ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen zu erbringenden Kaufpreises durch den nominalen Grundschuldbetrag ersetzt worden (BGH vom 21.05.2003 - IV ZR 452/02, BGHZ 155, S. 63).

    Wegen der Abstraktheit der Grundschuld tritt die Schuldübernahme - anders als bei der forderungsabhängigen Hypothek gemäß § 53 Abs. 1 ZVG - nicht kraft Gesetzes ein (BGH vom 21.05.2003 - IV ZR 452/02, BGHZ 155, S. 63).

    Im Falle einer Abtretung der Grundschuld an sie könnte sie von dem Beklagten als Ersteher des Grundstücks Befriedigung aus dem Grundstück verlangen (vgl. BGH vom 21.05.2003 - IV ZR 452/02, BGHZ 155, S. 63).

  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 40/50

    Teilungsversteigerung. Aufrechnung gegen Meistgebot

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2009 - 15 U 1/09
    Die gemäß § 118 Abs. 1 ZVG vom Versteigerungsgericht mit Beschluss vom 01.06.2006 angeordnete Übertragung dieser Forderung auf die Bruchteilsgemeinschaft hat lediglich deklaratorische Natur und ändert an der bereits mit dem Zuschlag eingetretenen Rechtslage nach § 92 Abs. 1 ZVG nichts (vgl. BGH aaO.; BGH vom 29.11.1951 - IV ZR 40/50, BGHZ 4, S. 84).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2009 - 15 U 1/09
    Mit dem Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren ist jedoch die Bruchteilsgemeinschaft noch nicht aufgehoben, sie setzt sich vielmehr an dem Versteigerungserlös und - sofern ein solcher nicht gezahlt wird - an der Forderung auf Zahlung des Übererlöses gegen den Ersteher fort (BGH vom 20.02.2008 - XII ZR 58/04, NJW 2008, S. 1807).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 17/10

    Eheleute sind als Gesamtschuldner der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der

    Außerdem kann es nicht - wie die Klägerin meint - als treuwidrig gegenüber der Klägerin angesehen werden, wenn ein Gesamtschuldner wie hier in der Zwangsversteigerung das gesicherte Objekt erwirbt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. September 2009 zu Az.: 15 U 1/09).
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