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   OLG Köln, 25.01.2011 - 15 U 114/10   

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https://dejure.org/2011,36815
OLG Köln, 25.01.2011 - 15 U 114/10 (https://dejure.org/2011,36815)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2011 - 15 U 114/10 (https://dejure.org/2011,36815)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 15 U 114/10 (https://dejure.org/2011,36815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Restwertgarantie-Klausel im Kfz-Leasingvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 23.04.1986 - 6 U 139/84

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantieklausel beim Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2011 - 15 U 114/10
    Vereinzelt wird zwar vertreten, dass der Leasingnehmer erwarten darf, dass der zu Grunde gelegte Wert den realistischen Markterwartungen entspricht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112; Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl., § 8 Rdn. 65 - m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 179/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Ein Leasingnehmer kann bei diesen leasingvertragstypischen Gegebenheiten daher von vornherein nicht erwarten, dass der kalkulierte Restwert dem voraussichtlichen Zeitwert bei Vertragsablauf oder dem vom Leasinggeber erwarteten Veräußerungserlös entspricht (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2011 - 15 U 114/10, juris Rn. 25 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Wolf/Eckert/Ball, aaO Rn. 1938).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Ein Leasing-nehmer kann bei diesen leasingvertragstypischen Gegebenheiten daher von vornherein nicht erwarten, dass der kalkulierte Restwert dem voraussichtlichen Zeitwert bei Vertragsablauf oder dem vom Leasinggeber erwarteten Veräußerungserlös entspricht (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2011 - 15 U 114/10, juris Rn. 25 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Wolf/Eckert/Ball, aaO Rn. 1938).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht eines Minderwertausgleichs nach

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob es sich bei den in dem Antrag vom 4.1.2006 unter der Überschrift "Vereinbarungen (Vertragsabrechnung, Individualabreden)" zur Restwertgarantie getroffenen Abreden, die wortgleich in der Annahmeerklärung ("Privat-Leasing-Vertrag" vom 8.9.2006) enthalten sind, um eine Individualvereinbarung, wofür nicht nur die Überschrift und die vom übrigen Vertragstext graphische Abhebung, sondern auch die Verwendung variabler Größen wie der Betrag des Restwertes (44.694,71 EUR) sowie eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km als Basis für die Kalkulation sprechen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10), oder um allgemeine Geschäftsbedingungen der Klägerin handelt (siehe hierzu Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 18.11.2011, 13 S 123/11).

    Es wird deutlich hervorgehoben, dass die Beklagte eine etwaige Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös der Klägerin zu erstatten hat und somit den im Vertrag genannten Restwert garantiert (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.2011, 8 U 1307/10, BeckRS 2012, 06972; siehe auch OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Es wird unmissverständlich hervorgehoben, dass der Beklagte eine etwaige Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös der Klägerin zu erstatten hat und somit den im Vertrag genannten Restwert garantiert ( OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10, zitiert nach juris).
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