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   OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 126/11   

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https://dejure.org/2012,124
OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 126/11 (https://dejure.org/2012,124)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2012 - I-15 U 126/11 (https://dejure.org/2012,124)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - I-15 U 126/11 (https://dejure.org/2012,124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beschränkungen der Medienberichterstattung über Vergewaltigungsprozesse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Verdachtsberichterstattung - was und wie darf aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung berichtet werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).

    Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.

    Der von den Parteien im Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).

    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

    Bei den zulässigen Inhalten der Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens ist zwar zu berücksichtigen, dass er sich unter Umständen nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat (BVerfG NJW 2009, 3357, 3358).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Die beanstandeten Äußerungen tangieren den Kläger grundsätzlich in seinem über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zwar in der Ausprägung der Intimsphäre, die den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit erfasst und als Ausprägung des engsten Persönlichkeitsbereichs den stärksten Schutz vor Angriffen Dritter bietet; der Intimsphäre sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzuordnen (BVerfG NJW 2008, 39, 42 m. w. N.; Wenzel, Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 5 Rn 47 m. w. N.).

    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 951/10 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.06.2011 - AZ: 28 O 951/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Vielmehr ist - was den letztgenannten Aspekt betrifft - "Medienöffentlichkeit ein Aliud gegenüber Saalöffentlichkeit" (BVerfG NJW 2001, 1633, 1636 - Gerichtsfernsehen, n-tv).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Kachelmann geht erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10

    Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e.

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10

    Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    handelt es sich, wie der Senat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 15 U 126/11 ausgeführt hat, um rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    handelt es sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 14.2.2012 (15 U 126/11) ausgeführt hat, um rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 951/10, Anlage K32) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 126/11, Anlage K33) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

    Sie ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der Herausgeberin der C-Zeitung (LG Köln, 28 O 951/10; OLG Köln, 15 U 126/11).
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