Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.05.2004

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   OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03   

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https://dejure.org/2005,13321
OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03 (https://dejure.org/2005,13321)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2005 - 15 U 13/03 (https://dejure.org/2005,13321)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 15 U 13/03 (https://dejure.org/2005,13321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Allgemeine Beförderungsbedingungen eine regionalen Verkehrsverbunds: Ausschluss einer Klauselkontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Beförderungsunternehmens in einem "Gemeinschaftstarif"; Beanstandung von Klauseln in Beförderungsbedingungen; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Machtmissbrauchs eines Unternehmers bei der ...

  • Judicialis

    BGB § 13; ; BGB § ... 305 Abs. 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; UKlaG § 3; ; BefBedV § 4 Abs. 6; ; BefBedV § 6 Abs. 2; ; BefBedV § 6 Abs. 6; ; BefBedV § 8; ; BefBedV § 8 Abs. 1; ; BefBedV § 8 Abs. 2; ; BefBedV § 8 Abs. 3; ; BefBedV § 8 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs.; ; BefBedV § 8 Abs. 1 Satz 2; ; BefBedV § 8 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klauselkontrolle der Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Karlsruhe, 09.12.2002 - 10 O 252/02

    Unterlassungsanspruch bei Klausel in AGB für entgeltliche Beförderungsverträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09. Dezember 2002 - 10 O 252/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.12.2002 - 10 O 252/02 - dahingehend abzuändern, dass der Beklagten zusätzlich untersagt wird, gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit entgeltlichen Beförderungsverträgen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:.

  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2003 - 1 S 131/03

    Bahn haftet nicht für Zugverspätung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
    Das heißt: Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht den beanstandeten Beförderungsbedingungen der Beklagten gem. Art. 1 Abs. 2 RL 93/13/EWG nicht entgegen, da die Beförderungsbedingungen der Beklagten nicht über die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen in der Beförderungsbedingungenverordnung vom 27.02.1970 hinausgehen (ebenso für die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsverordnung AG Berlin-Lichtenberg, Transportrecht 2001, 212, 213; AG Frankfurt, NZV 2001, 132; LG Frankfurt, NJW 2003, 3641; LG Dortmund, NJW-RR 2004, 638; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307 BGB Rn. 56 möchte das gleiche Ergebnis aus Art. 4 Abs. 2 RL 93/13/EWG herleiten).
  • LG Dortmund, 18.03.2003 - 1 S 250/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
    Das heißt: Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht den beanstandeten Beförderungsbedingungen der Beklagten gem. Art. 1 Abs. 2 RL 93/13/EWG nicht entgegen, da die Beförderungsbedingungen der Beklagten nicht über die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen in der Beförderungsbedingungenverordnung vom 27.02.1970 hinausgehen (ebenso für die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsverordnung AG Berlin-Lichtenberg, Transportrecht 2001, 212, 213; AG Frankfurt, NZV 2001, 132; LG Frankfurt, NJW 2003, 3641; LG Dortmund, NJW-RR 2004, 638; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307 BGB Rn. 56 möchte das gleiche Ergebnis aus Art. 4 Abs. 2 RL 93/13/EWG herleiten).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-473/00

    Cofidis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
    c) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihre entgegenstehende Auffassung auf eine Entscheidung des EuGH vom 21.11.2002 (NJW 2003, 275).
  • AG Frankfurt/Main, 30.03.2000 - 29 C 169/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.01.2005 - 15 U 13/03
    Das heißt: Die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen steht den beanstandeten Beförderungsbedingungen der Beklagten gem. Art. 1 Abs. 2 RL 93/13/EWG nicht entgegen, da die Beförderungsbedingungen der Beklagten nicht über die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen in der Beförderungsbedingungenverordnung vom 27.02.1970 hinausgehen (ebenso für die Vorschriften der Eisenbahnverkehrsverordnung AG Berlin-Lichtenberg, Transportrecht 2001, 212, 213; AG Frankfurt, NZV 2001, 132; LG Frankfurt, NJW 2003, 3641; LG Dortmund, NJW-RR 2004, 638; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 307 BGB Rn. 56 möchte das gleiche Ergebnis aus Art. 4 Abs. 2 RL 93/13/EWG herleiten).
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   OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - I-15 U 13/03   

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https://dejure.org/2004,13865
OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - I-15 U 13/03 (https://dejure.org/2004,13865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2004 - I-15 U 13/03 (https://dejure.org/2004,13865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - I-15 U 13/03 (https://dejure.org/2004,13865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BörsG § 53 Abs. 2; ; KWG § ... 64 e; ; BGB § 117; ; BGB § 242 a.F.; ; BGB § 252; ; BGB § 252 S. 2; ; BGB § 398 Satz 2; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; BGB § 826; ; BGB § 849; ; BGB § 852 a.F.; ; WpHG § 2 Abs. 4; ; WpHG § 2 Abs. 3 Nr. 6; ; WpHG § 31; ; WpHG § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; WpHG § 32; ; WpHG § 35 Abs. 6; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz aus vorvertraglicher Aufklärungspflicht über Gebührenteilung bei Vermögensverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht durch die N. AG ist der Beklagte zu 2) darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 512; NJW-RR 1996, 947; NJW-RR 2001, 2021).

    Dies geht zu Lasten des Beklagten, der aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht der N. AG darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 124, 151, 159 f; BGH WM 1996, 1214, 1216; WM 2001, 1158, 1160; NJW 2002, 2703-2705).

    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Dies geht zu Lasten des Beklagten, der aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht der N. AG darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 124, 151, 159 f; BGH WM 1996, 1214, 1216; WM 2001, 1158, 1160; NJW 2002, 2703-2705).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Vermutung "aufklärungsrichtigen Verhaltens" nur in Fällen eingreift, in denen es für den aufzuklärenden Partner vernünftigerweise nur eine Möglichkeit der Reaktion gibt, die vollständige und richtige Auskunft also keinen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte (BGH NJW 2002, 2703-2705).

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Durch die Vereinbarung, dem Vermögensverwalter einen Teil der Provisionen und Depotgebühren zu vergüten, die sie künftig von Kunden erhalte, die er ihr zuführe, schaffe die Bank für den Verwalter einen Anreiz, sowohl bei der Auswahl der Bankverbindung als auch hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs der Geschäfte nicht allein das Interesse der Kunden, sondern auch das eigene Interesse an möglichst umfangreichen Vergütungen der Bank zu berücksichtigen (BGHZ 146, 235, 239).

    In derartigen Fällen entfällt die Grundlage für das im besonders sensiblen Bereich der Vermögensverwaltung unabdingbare Vertrauen in die Seriosität des Verwalters (vgl. BGH NJW 2001, 962, 963).

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht durch die N. AG ist der Beklagte zu 2) darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 512; NJW-RR 1996, 947; NJW-RR 2001, 2021).

    Dies geht zu Lasten des Beklagten, der aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht der N. AG darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 124, 151, 159 f; BGH WM 1996, 1214, 1216; WM 2001, 1158, 1160; NJW 2002, 2703-2705).

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Dazu kann auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften in Aktien gehören (vgl. BGH, NJW 2002, 2556).
  • OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99

    Prüfungspflichten im beleglosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03
    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    Für die Kläger hätten sich daher im Fall der Aufklärung über die Höhe der Provision vernünftigerweise mehrere Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet (ebenso z.B. OLG Köln, WM 2006, 2130/2133; Schäfer/Schäfer, BKR 2007 163/166; nicht vergleichbar ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.5.2004, 15 U 13/03).
  • KG, 31.01.2008 - 8 U 69/07

    Haftung aus Vermögensverwaltungsvertrag: Verbindlichkeit vereinbarter

    a) Ein Vermögensverwaltervertrag ist ein entgeltlicher Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß §§ 611, 675 BGB, der den Verwalter zur Verwaltung des Vermögens des Kunden in dessen Interesse verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997, -XI ZR 260/96-, NJW 1998, 449 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2004, - 15 U 13/03 -, zitiert nach juris, Rn. 51).
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