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   OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11   

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OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11 (https://dejure.org/2012,22260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2012 - 15 U 147/11 (https://dejure.org/2012,22260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 15 U 147/11 (https://dejure.org/2012,22260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 437 Nr 3 BGB, § 439 Abs 4 BGB, § 278 BGB, Art 3 Abs 3 EGRL 44/1999
    Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Gewährleistungsrechte eines Käufers im Hinblick auf die Ausgestaltung des Nacherfüllungsanspruchs

  • RA Kotz

    Gewährleistung beim Kauf zwischen Unternehmern - Umfang des Nacherfüllungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kaufvertrag; Auslegung; teleologische Reduktion - Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern

  • rechtsportal.de

    BGB § 439 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Umfang der Gewährleistungsrechte des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Verbrauchsgüterkauf: Keine Einbau- und Ausbaukosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Ware gekauft und eingebaut: wer zahlt die Umbaukosten? - Unerfreuliches für Bauunternehmen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Handelskauf: Verkäufer trägt weder Einbau- noch Ausbaukosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsanspruch eines Käufers umfasst nicht die Kosten des Einbaus einer mangelfreien Sache

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kauf mangelhafter Baustoffe

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht für Ein- und Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Nacherfüllung des Verkäufers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wie weit reicht der Umfang der Nacherfüllung beim Kauf zwischen zwei Unternehmen? // Beim Kaufvertrag zwischen Unternehmen erstreckt sich der Umfang der Nacherfüllung weder auf Einbau- noch auf die Ausbaukosten.

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Ware gekauft und eingebaut: wer zahlt die Umbaukosten? - Unerfreuliches für Bauunternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verbrauchsgüterkauf: Verkäufer muss weder Einbau- noch Ausbaukosten tragen! (IBR 2012, 613)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Verkäufer von Baumaterial für Fehler des Herstellers einstehen? (IBR 2012, 647)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (NJW 2008, 2837), dass der Verkäufer im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nach § 439 Abs. 1 BGB im Falle einer bereits eingebauten Kaufsache nicht den Einbau der ersatzweise gelieferten Kaufsache oder Einbaukosten schuldet.

    Nicht anders liegen die Dinge hier, weil Wortlaut und Sinn und Zweck von § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB es nicht zulassen, zur Nacherfüllung auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache bzw. die Einbaukosten zu verstehen (vgl. BGH NJW 2008, 2837; Senatsurteil vom 14. Februar 2008, 0LGR Frankfurt 2008, 325).

    Denn der Hersteller ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, weil sich die Pflichten des Verkäufers nicht auf die Herstellung der Sache erstrecken (vgl. NJW 2008, 2837 m.w.N.).Nichts anderes gilt, wenn der Vertrag zwischen den Parteien als Werklieferungsvertrag anzusehen wäre deshalb, weil die Dämmplatten teilweise zuzuschneiden waren.

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11
    Es kann auch davon ausgegangen werden, dass in Fortführung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2011 (VIII ZR 70/08, NJW 2012, 1073) § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass die Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Einbau bzw. die Einbaukosten umfasst, was der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung nicht zu entscheiden hatte, weil die Einbaukosten dem damaligen Kläger bereits im Berufungsrechtszug nicht zugesprochen worden sind.

    Das entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsentscheidung (NJW 2012, 1073).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 15 U 5/07

    Ansprüche aus Sachmängelhaftung im Kaufvertragsrecht: Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11
    Der Senat hat in seinem angeführten Urteil vom 14. Februar 2008 (OLGR Frankfurt 2008, 325) den Anspruch des Käufers auf Ersatz der Ausbaukosten tragend mit einer richtlinienkonformen Auslegung begründet.
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. Juni 2011 (C-65/09 und C-87/09) entschieden, dass Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (im Folgenden: Richtlinie) dahin auszulegen sei, dass der Verkäufer verpflichtet ist, bei einem eingebauten mangelhaften Verbrauchsgut entweder das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut einzubauen oder aber die Kosten zu tragen, die für den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind.
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11
    Eine solche so genannte "gespaltene Auslegung" hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. November 2008 (NJW 2009, 427) zur Reichweite von § 439 Abs. 4 BGB für richtig erachtet.
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Beim Streckengeschäft hat die handelsrechtliche Mängelrüge grundsätzlich entlang der Kaufvertragsverhältnisse zu erfolgen (Anschluss an BGHZ 110, 130; Abgrenzung zu OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.06.2012 - 15 U 147/11).

    Soweit der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.06.2012 - 15 U 147/11, juris Rn. 40) ein über den dortigen Einzelfall hinausgehender, abweichender allgemeiner Grundsatz entnommen werden sollte, stünde ein solcher Grundsatz im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise eingangs zu aa) und wäre somit unzutreffend.

  • OLG Frankfurt, 24.01.2013 - 3 U 142/11

    Haftung des Lieferanten farbbeschichteter Aluminiumprofile für die Herstellung

    Auf der Grundlage vorgenannter Entscheidung hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jüngst entschieden, dass ein Unternehmer, der Mineralfaser-Dämmplatten zu liefern hatte, die er von einem Dritten bezogen, aber teilweise selbst zugeschnitten hatte, für das Verschulden der Herstellerin dieser Dämmplatten, die nicht die nach DIN geforderte Druckfestigkeit aufwiesen, nicht nach § 278 BGB hafte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.06.2012, 15 U 147/11, zit. nach juris, Rn. 32).
  • OLG Hamm, 31.10.2013 - 28 U 219/11

    Umfang des Schadensersatzes bei pflichtwidrig verzögerter Ausführung von

    Das entspricht der allgemeinen Rechtsauffassung (BGH NJW 2008, 2837 - juris-Tz. 29; BGH NJW 2009, 2674 - juris-Tz. 19; OLG Frankfurt, Urt. 15 U 147/11 vom 21.06.2012 - juris-Tz. 28; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 933 - juris-Tz. 41; OLG Sachsen-Anhalt, Urt. 10 U 10/11 vom 30.12.2011 - juris-Tz. 26; H.P.Westermann, in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2012, § 437 Rnr. 27; Palandt-Weidenkaff BGB, 72. Aufl. 2013, § 437 Rnr. 37; Faust, in: Beck´scher Online-Kommentar zum BGB, Stand März 2011, § 437 Rnr. 84).
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