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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00 (https://dejure.org/2004,16578)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2004 - L 15 U 149/00 (https://dejure.org/2004,16578)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2004 - L 15 U 149/00 (https://dejure.org/2004,16578)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00
    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitursächlichkeit psychisch traumatisierender betrieblicher Kausalfaktoren an einem Suizidentschluss ist auch nicht bereits deshalb schlechthin ausgeschlossen, wenn eine zu solchen psychischen Reaktionen neigende Anlage des Versicherten vorliegt, es sei denn, ihr ist eine derart überragende Bedeutung beizumessen, dass sie rechtlich die allein wesentliche Ursache ist und andere Einwirkungen auf die Psyche des Versicherten dadurch als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund treten (BSG, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71 jeweils m.w.N.).

    War die seelische Belastung allenfalls das letzte Glied einer Kette zahlreicher auf einen längeren Zeitraum verteilter Einwirkungen auf die Psyche, so kann sie nicht als rechtlich wesentliche Bedingung für einen Suizidentschluss gewertet werden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; BSG USK 98/172).

  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00
    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitursächlichkeit psychisch traumatisierender betrieblicher Kausalfaktoren an einem Suizidentschluss ist auch nicht bereits deshalb schlechthin ausgeschlossen, wenn eine zu solchen psychischen Reaktionen neigende Anlage des Versicherten vorliegt, es sei denn, ihr ist eine derart überragende Bedeutung beizumessen, dass sie rechtlich die allein wesentliche Ursache ist und andere Einwirkungen auf die Psyche des Versicherten dadurch als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund treten (BSG, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71 jeweils m.w.N.).

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 77/77
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00
    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00
    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 35/83
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - L 15 U 149/00
    Nach ständiger gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, kann auch eine Selbsttötung, die ihre wesentliche Ursache unmittelbar in der versicherten Tätigkeit findet, einen Arbeitsunfall darstellen (BSG Breithaupt 1963, 768; Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 77/77 -, Beschluss vom 05.02.1980 - 2 BU 31/79 - Urteil vom 29.02.1984 - 2 RU 35/83 - USK 8455; Urteil vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 71; Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - USK 98172, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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   OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - I-15 U 149/00   

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OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - I-15 U 149/00 (https://dejure.org/2001,22819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2001 - I-15 U 149/00 (https://dejure.org/2001,22819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - I-15 U 149/00 (https://dejure.org/2001,22819)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    Wie er dies tut, ist seine Sache; der Streit um die Kenntnis des Heimträgers vom ...-Gutachten ist deshalb müßig (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 27.9.2001 - 11 U 142/00; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.2.2001 - 15 U 149/00).
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