Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3185
OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3185)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.1999 - 15 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3185)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 15 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138; VerbrKrG § 4
    Unwirksamkeit einer einen sittenwidrigen Ratenkreditvertrag sichernden Grundschuldbestellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 2092
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmißverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zunutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007).

    Aus der in § 138 Abs. 2 BGB enthaltenen Formulierung "oder gewähren läßt" folgt, daß das Erfüllungsgeschäft des Bewucherten ebenso wie die Bestellung von Sicherheiten nichtig ist (BGH NJW 1994, 1275; BGH NJW 1982, 2767).

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Aus der in § 138 Abs. 2 BGB enthaltenen Formulierung "oder gewähren läßt" folgt, daß das Erfüllungsgeschäft des Bewucherten ebenso wie die Bestellung von Sicherheiten nichtig ist (BGH NJW 1994, 1275; BGH NJW 1982, 2767).
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182).
  • BGH, 11.12.1990 - XI ZR 69/90

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkredits ohne Zinsanpassungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Der in der Rechtsprechung (vgl. dazu BGH NJW 1991, 834) hierzu entwickelte Grundsatz, daß in einem solchen Fall ein auffälliges Mißverhältnis erst bei einer Überschreitung des Vergleichszinses um 110 % anzunehmen sei, bezieht sich nur auf langfristige Kredite.
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 81/83

    Inhalt der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Dafür ist bei einem Darlehen erforderlich, daß sich der Kreditnehmer nur wegen seiner wirtschaftlich schwächeren Lage, seiner Rechtsunkundigkeit oder seiner Geschäftsungewandtheit auf den ihn übermäßig belastenden Vertrag eingelassen hat; die Bank muß dies bei Vertragsschluß erkannt oder sich wenigstens leichtfertig dieser Einsicht verschlossen haben, wofür bei Verträgen mit Teilzahlungsbanken nach ständiger Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen eine Vermutung spricht (BGH NJW 1984, 2292, 2294; NJW-RR 90, 304).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmißverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zunutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007).
  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten;

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88

    Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
    a) Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird bei einem verzinslichen Darlehen angenommen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Vergleichszins relativ um 100% übersteigt (BGH NJW-RR 89, 1068; weitere Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB- Kommentar, 57. Auflage § 138 Rdn. 27).
  • OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00

    Bankrecht; Sittenwidrige Zinshöhe bei dinglich gesichertem Kredit

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen (Urteil des OLG Köln vom 08.06.1999 - 15 U 159/98 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht