Rechtsprechung
OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ratenkredit; Sittenwidrigkeit ; Wucher; Hypothek; Teilzahlungsbank; Marktüblicher Zins; Vertragszins; Grundpfandrecht
- Judicialis
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sittenwidrigkeit eines hypothekarisch abgesicherten Ratenkredits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 138; VerbrKrG § 4
Unwirksamkeit einer einen sittenwidrigen Ratenkreditvertrag sichernden Grundschuldbestellung
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.11.1998 - 29 O 62/98
- OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 2092
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81
Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges …
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmißverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zunutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007).Aus der in § 138 Abs. 2 BGB enthaltenen Formulierung "oder gewähren läßt" folgt, daß das Erfüllungsgeschäft des Bewucherten ebenso wie die Bestellung von Sicherheiten nichtig ist (BGH NJW 1994, 1275; BGH NJW 1982, 2767).
- BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93
Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Aus der in § 138 Abs. 2 BGB enthaltenen Formulierung "oder gewähren läßt" folgt, daß das Erfüllungsgeschäft des Bewucherten ebenso wie die Bestellung von Sicherheiten nichtig ist (BGH NJW 1994, 1275; BGH NJW 1982, 2767). - BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79
Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182).
- BGH, 11.12.1990 - XI ZR 69/90
Sittenwidrigkeit eines Ratenkredits ohne Zinsanpassungsklausel
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Der in der Rechtsprechung (vgl. dazu BGH NJW 1991, 834) hierzu entwickelte Grundsatz, daß in einem solchen Fall ein auffälliges Mißverhältnis erst bei einer Überschreitung des Vergleichszinses um 110 % anzunehmen sei, bezieht sich nur auf langfristige Kredite. - BGH, 14.06.1984 - III ZR 81/83
Inhalt der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Dafür ist bei einem Darlehen erforderlich, daß sich der Kreditnehmer nur wegen seiner wirtschaftlich schwächeren Lage, seiner Rechtsunkundigkeit oder seiner Geschäftsungewandtheit auf den ihn übermäßig belastenden Vertrag eingelassen hat; die Bank muß dies bei Vertragsschluß erkannt oder sich wenigstens leichtfertig dieser Einsicht verschlossen haben, wofür bei Verträgen mit Teilzahlungsbanken nach ständiger Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen eine Vermutung spricht (BGH NJW 1984, 2292, 2294; NJW-RR 90, 304). - BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84
Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmißverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zunutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007). - BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten; …
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182). - BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88
Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze
Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98
a) Ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird bei einem verzinslichen Darlehen angenommen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Vergleichszins relativ um 100% übersteigt (BGH NJW-RR 89, 1068;… weitere Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB- Kommentar, 57. Auflage § 138 Rdn. 27).
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
Bankrecht; Sittenwidrige Zinshöhe bei dinglich gesichertem Kredit
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen (Urteil des OLG Köln vom 08.06.1999 - 15 U 159/98 -).