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   OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - I-15 U 195/08   

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OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - I-15 U 195/08 (https://dejure.org/2011,8912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2011 - I-15 U 195/08 (https://dejure.org/2011,8912)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - I-15 U 195/08 (https://dejure.org/2011,8912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Ansprüche des Erwerbers eines Kunstwerks gegen den Künstler wegen der Bezeichnung als nicht autorisierte Nachahmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressemeldung, 29.06.2011)

    A. R. Penck gewinnt Streit um den «Franzosen»

  • monopol-magazin.de (Pressemeldung, 29.06.2011)

    Penck darf Skulptur "Fälschung" nennen

  • nwzonline.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.05.2011)

    Streit um Skulptur von A. R. Penck

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Zu den anerkannten Inhalten des verfassungsrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung sowie die persönliche Ehre (BVerfG NJW 2006, 207).

    Wenn verschiedene Deutungsvarianten in Betracht kommen, ist zumindest für den in die Zukunft wirkenden Unterlassungsanspruch die das Persönlichkeitsrecht stärker verletzende Deutungsvariante zu Grunde zu legen (BVerfG NJW 2006, 207, "Manfred Stolpe").

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Ergibt sich auf der Grundlage dieser Unterstellung die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses, entfällt die Rechtswidrigkeit der Äußerung ungeachtet des Umstandes, ob sich der Wahrheitsgehalt später erweisen lässt oder sogar die Unwahrheit bewiesen wird (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 BvR 1404/04).
  • BGH, 19.05.1993 - VIII ZR 155/92

    Erfüllungsinteresse bei Zusicherung der Echtheit eines Gemäldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Die Echtheit eines Kunstwerkes, hier in Form der Autorisierung von Güssen der Originalskulptur durch ihren Urheber, ist der maßgebliche wertbildendende Faktor (so wohl auch BGH NJW 1993, 2103).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Allerdings ist die vermögensrechtliche Natur des Anspruchs unbeschadet dieses Klagegrundes dann zu bejahen, wenn sich aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, dass das Rechtsschutzbegehren des Klägers in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (BGH NJW 2000, 656 unter Hinweis auf VersR 1996, 204), wobei bloße vermögensrechtliche Reflexwirkungen der aufgestellten Behauptungen außer Betracht bleiben (BGH aaO unter Hinweis auf VersR 1993, 614 f.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BVerfG aaO sowie BVerfGE 97, 125 ff.; 99, 185 fff.).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 255/88

    Anspruch auf Unterlassung kritisierender Äußerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist dann, dass sich der auf Unterlassung in Anspruch Genommene gerade nicht auf ein Recht zur Äußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG oder § 193 StGB berufen kann (BGH, Urteil vom 11.07.1989, VI ZR 255/88).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Allerdings ist die vermögensrechtliche Natur des Anspruchs unbeschadet dieses Klagegrundes dann zu bejahen, wenn sich aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, dass das Rechtsschutzbegehren des Klägers in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (BGH NJW 2000, 656 unter Hinweis auf VersR 1996, 204), wobei bloße vermögensrechtliche Reflexwirkungen der aufgestellten Behauptungen außer Betracht bleiben (BGH aaO unter Hinweis auf VersR 1993, 614 f.).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Allerdings ist die vermögensrechtliche Natur des Anspruchs unbeschadet dieses Klagegrundes dann zu bejahen, wenn sich aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, dass das Rechtsschutzbegehren des Klägers in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (BGH NJW 2000, 656 unter Hinweis auf VersR 1996, 204), wobei bloße vermögensrechtliche Reflexwirkungen der aufgestellten Behauptungen außer Betracht bleiben (BGH aaO unter Hinweis auf VersR 1993, 614 f.).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Gelingt der Beweis der Unwahrheit nicht oder ließe sich weder die Wahrheit noch die Unwahrheit der Äußerung feststellen, wäre zu beachten, dass selbst eine nicht erweislich wahre ehrenrührige Tatsachenbehauptung dann, wenn auch ihre Unwahrheit nicht feststeht, zumindest in Fällen, in denen es um die Öffentlichkeit berührende Fragen geht, auf der Grundlage der nach Art. 5 Abs. 1 GG und § 193 StGB vorzunehmenden Güterabwägung demjenigen, der sie aufgestellt hat, solange nicht untersagt werden darf, als er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BGHZ 132, 12 ff.; BGH NJW 1998, 3047).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2011 - 15 U 195/08
    Beweisbelastet für die Richtigkeit einer persönlichkeitsverletzenden Tatsachenbehauptung ist zwar grundsätzlich derjenige, der sie aufstellt (BGHZ 132, 13 ff.).
  • LG Düsseldorf, 03.12.2008 - 12 O 552/07

    Rufschädigende Behauptungen muss der Äußernde beweisen

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • LG Düsseldorf, 09.05.2018 - 12 O 45/18

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Moderators hinsichtlich

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie die Entfaltung und Entwicklung seiner individuellen Persönlichkeit (grundlegend BVerfGE 35, 202 = NJW 1973, 1226; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2011 - I-15 U 195/08 -, Rn. 21, juris).
  • LG München I, 18.06.2021 - 25 O 18549/18

    Streitwertfestsetzung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, Vorläufige

    Insofern ist die von der Klagepartei angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 29.06.2011 - I-15 U 195/08, in der es um die Aussage eines Künstlers bezüglich seines eigenen Werkes ging, auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 15 U 195/08   

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OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 15 U 195/08 (https://dejure.org/2010,32428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2010 - 15 U 195/08 (https://dejure.org/2010,32428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 15 U 195/08 (https://dejure.org/2010,32428)
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Kurzfassungen/Presse

  • welt.de (Pressebericht, 22.01.2010)

    Ein echter falscher Penck

Verfahrensgang

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