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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2014 - I-15 U 199/11   

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https://dejure.org/2014,6183
OLG Köln, 08.04.2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2014 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2014,6183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

  • aufrecht.de

    Haftung für Suchergänzungsvorschläge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsvorschläge in Internet-Suchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Suchmaschinenanbieter muss bestimmte automatisierte Suchwortverbindungen löschen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsvorschläge in Internet-Suchmaschinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verurteilt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google zur Unterlassung wegen Autocomplete verurteilt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Google schuldet keinen Schadensersatz für "Autocomplete"-Kombination mit "Scientology" und "Betrug"

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Google muss ehrverletzende Autocomplete-Vorschläge löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG Köln verurteilt Google zur Unterlassung bestimmter Suchwortkombination

  • heise.de (Pressemeldung, 08.04.2014)

    Google muss rufschädigende "Autocomplete"-Begriffe löschen

  • heise.de (Pressebericht)

    Google muss rufschädigende Autocomplete-Begriffe löschen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion nach BGH-Urteil - Google muss keinen Schadensersatz zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Google muss "Autocomplete"-Vorschläge bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten löschen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Google nur teilweise erfolgreich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Suchwortergänzungsovorschlag mit Begriff "Scientology"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion von Google erneut beanstandet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Goolge muss ehrverletzende "Autocomplete"-Vorschläge löschen, aber keine Schadensersatz-Pflicht

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Google muss Autocomplete-Begriffe löschen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion, Suchergänzungsvorschlag Scientology verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autocomplete und Persönlichkeitsrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch "autocomplete"-Funktion von Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss Autocomplete-Vorschläge bei Rechtsverletzung löschen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Google: Pflicht zur Löschung von persönlichkeitsverletzenden Suchwortergänzungsvorschlägen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahrheitswidrige Verbindung zwischenScientology und Unternehmen bei Googles Suchvorschlägen unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion: Google-Suchmaske darf Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika nicht mit dem Wort "Scientology" kombinieren - Klage gegen Google nur teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Die Autocomplete-Entscheidung im Detail

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, VersR 2012, 630; BGHZ 183, 227 - RdNr. 11 gem. Juris).

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist ein erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, VersR 2012, 630 RdNr. 15 gem. Juris).

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Nach den in dem Revisionsurteil formulierten Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Internetsuchmaschine für rechtsverletzende - eigene - Inhalte, die in ihren Grundzügen den Maßstäben entsprechen, wie sie für die Störerhaftung eines Hostproviders für in der von ihm betriebenen und bereitgestellten Webseite gepostete Fremdinhalte gelten (vgl. BGH, GRUR 2012, 751 ff - "RSS-Feeds" - RdNr. 18 gem. Juris; BGHZ 191, 219 ff - "Hostprovider" - RdNr. 24 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.), trifft die Beklagte nur dann eine Haftung für die Anzeige rechtsverletzender Suchvorschläge ihrer Autocomplete-Funktion, wenn ihr die Verletzung einer reaktiven Prüfungspflicht vorzuwerfen ist, was wiederum voraussetzt, dass sie Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt hat (Revisionsurteil, RdNr. 29 und 30).

    Für die Annahme der Wiederholungsgefahr ist damit eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (vgl. BGHZ 191, 19 - "Stiftparfum" - RdNr. 39 gemäß Juris; BGH/ 173, 188 - "Jugendgefährdende Schriften/Jugendgefährdende Medien bei eBay" - RdNr. 53 gem. Juris; vgl. i. d. S. auch BGH, GRUR 2012, 751 -"RSS-Feed" - RdNr. 20 gem. Juris).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Der vorstehenden Aussage wohnt danach zumindest auch das nicht fernliegende Verständnis inne, dass der Kläger Mitglied bei Scientology sei, welches der weiteren Würdigung nach den Grundsätzen der sog. "Stolpe-Rechtsprechung" (vgl. BVerfGE 114, 339 -"Manfred Stolpe"/Stasi-Streit" - RdNr. 34 gem. Juris) bei dem in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch zu Grunde zu legen ist.

    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ( BVerfGE 114, 339 - "Manfred Stolpe/Stasi-Streit" - RdNr. 33 gem. Juris; BVerfGE 86, 1/11 f).

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 116/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch das Auftauchen der Begriffe

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 116/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kläger beantragen, das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 116/11) abzuändern und die Beklagte - sinngemäß - zu verurteilen, 1.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Herabsetzende Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, müssen von dem Betroffenen nicht hingenommen werden; an ihrer Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1500 - RdNr. 39 gemäß Juris; BVerfG, NJW 2012, 1643 - RdNr. 3 gem. Juris; BVerfG, NJW 2013, 217 - RdNr. 19 gem. Juris).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Herabsetzende Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, müssen von dem Betroffenen nicht hingenommen werden; an ihrer Aufrechterhaltung und weiteren Verbreitung besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1500 - RdNr. 39 gemäß Juris; BVerfG, NJW 2012, 1643 - RdNr. 3 gem. Juris; BVerfG, NJW 2013, 217 - RdNr. 19 gem. Juris).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (BVerfGE 94, 1/9).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Für die Annahme der Wiederholungsgefahr ist damit eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (vgl. BGHZ 191, 19 - "Stiftparfum" - RdNr. 39 gemäß Juris; BGH/ 173, 188 - "Jugendgefährdende Schriften/Jugendgefährdende Medien bei eBay" - RdNr. 53 gem. Juris; vgl. i. d. S. auch BGH, GRUR 2012, 751 -"RSS-Feed" - RdNr. 20 gem. Juris).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ( BVerfGE 114, 339 - "Manfred Stolpe/Stasi-Streit" - RdNr. 33 gem. Juris; BVerfGE 86, 1/11 f).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, VersR 2012, 630; BGHZ 183, 227 - RdNr. 11 gem. Juris).
  • OLG Hamburg, 22.05.2007 - 7 U 137/06

    Keine Störerhaftung des Admin-C

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

  • LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17

    Grundlose 1-Sterne-Bewertung bei Google muss gelöscht werden

    Eine solche weitere Rechtsverletzung kann darin liegen, dass der Provider einen beanstandeten Beitrag auch nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht entfernt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014 - 15 U 199/11 -, juris, Rn. 81 - dort zur Suchwortergänzungsfunktion einer Suchmaschine).
  • OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in

    Als hier allein in der Funktion eines Hostproviders in Anspruch genommener Internetdiensteanbieter kann die Beklagte nur als - in der Diktion des VI. Senats des BGHs (vgl. von Pentz, AfP 2014, 8 ff/1; ebenso der Senat in seinem Urteil vom 08.04.2014, 15 U 199/11 -"Autocomplete II"-) - "mittelbare" Störerin eine Haftung für diesen, in ihre Webseite eingestellten Drittinhalt treffen.
  • LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14

    Google haftet für Inhalte auf Drittseiten ab Kenntnis als Störer

    Denn in diesem Fall stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, dass bei der Autovervollständigung nicht lediglich Informationen für den Zugriff durch Dritte bereitgestellt werden, sondern die Beklagte zu 1) durch ihre Software bewusst Begriffsverbindungen bilde und hierfür direkt verantwortlich ist, also als unmittelbarer Störer durch Unterlassen hafte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.4.2014 - 15 U 199/11).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 16 W 29/15

    Äußerung auf Ärzte-Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung

    Wiederholungsgefahr läge ferner vor, wenn es infolge einer Verletzung der Prüfungspflichten der Antragsgegnerin zu 2) auf ihrer Plattform zu einer erneuten Veröffentlichung der von den Antragstellern konkret beanstandeten Bewertung gekommen wäre [vgl. OLG Köln Urt. v. 8.4.2014 - 15 U 199/11 - Rn. 81 ].
  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 20 E 6824/15

    Rechtsschutz bei innerkirchlichen dienstverhältnisbezogenen Maßnahmen

    Für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr bedarf es ernsthafter und greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass es zu rechtswidrigem Verhalten kommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 2001, I ZR 106/99, juris Rn. 35; BGH, Urteil vom 26. April 1990, I ZR 99/88, juris Rn. 17; OLG Köln, Urt. v. 8. April 2014, 15 U 199/11, juris Rn. 82).
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 324 O 456/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verlinkung auf einen kritischen Vergleich mit

    Mithin kommt es auf die Frage, ob eine Haftung des Admin C für den hier vorliegenden Sachverhalt überhaupt in Betracht kommt, nicht an (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 150/09 -, Rn. 63, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 -, Rn. 19, juris; KG Berlin, Urteil vom 03. Juli 2012 - 5 U 15/12 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil v. 8.04.2014, I -15 U 199/11 - juris Abs. 68 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2012 - I-15 U 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27921
OLG Köln, 10.05.2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I-15 U 199/11 (https://dejure.org/2012,27921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Persönlichkeitsrecht - Die automatische Ergänzung von Suchbegriffen ist keine Aussage des Betreibers der Suchmaschine

  • openjur.de

    Internet-Suchmaschine; Vervollständigungsfunktion; Ergänzungssuchbegriffe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1004 Abs. 1 analog i.V. mit § 823,; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Internet-Suchmaschine; Vervollständigungsfunktion; Ergänzungssuchbegriffe

  • Telemedicus

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • Telemedicus

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • aufrecht.de

    Google haftet nicht für Autocomplete-Vorschläge

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die i.R. einer automatischen Vervollständigungsfunktion einer Internet-Suchmaschine angezeigten Ergänzungssuchbegriffe

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die im Rahmen einer automatischen Vervollständigungsfunktion einer Internet-Suchmaschine angezeigten Ergänzungssuchbegriffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google haftet nicht für Google-Autovervollständigung - Begriffe in Auto-Complete-Funktion sind keine Äußerungen der Suchmaschine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google-Auto-Complete-Funktion ist nicht rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Automatische Vervollständigungsfunktion einer Suchmaschine verletzt nicht Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vervollständigungsfunktion bei Internetsuchmaschine stellt keine eigenständige inhaltliche Aussage dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google nicht rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenvorschläge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    AutoComplete-Funktion von Google

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verpflichtet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenvorschläge keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Google-Autocomplete-Funktion: Ergänzungssuchbegriffe einer Internet-Suchmaschine haben keinen eigenen Aussageinhalt - Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google zur Löschung von Autocomplete-Einträgen verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 486
  • MMR 2012, 840
  • K&R 2012, 756
  • ZUM 2012, 987
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Köln, 19.10.2011 - 28 O 116/11

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch das Auftauchen der Begriffe

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Die Berufung der Klägers gegen das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 116/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 116/11) abzuändern und die Beklagte - sinngemäß - zu verurteilen, 1.

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Diese darf sich nicht in der semantischen Würdigung der verwendeten einzelnen Begriffe erschöpfen, sondern hat die daraus gebildete Äußerung als zusammenhängendes Ganzes zu würdigen (ganz h. M.: vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303/3305 - "Soldaten sind Mörder II"-; BGH, NJW 2000, 656; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage. 4. Kap., Rdn. 1).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Maßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. BGHZ 156, 250 ff - "Marktführerschaft" - Rdz. 14 gem. Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2003, 247 -"THERMAL BAD" - Rdz. 19 gemäß Juris-Ausdruck; BGH, GRUR 2002, 550 ff - "Elternbriefe" - Rdz. 25 gemäß Juris-Ausdruck; Sosnitza, a.a.O., § 2 Rdn. 96/97).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Da es auf die Ermittlung des objektiven Sinnes der Äußerung ankommt, ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des Betroffenen maßgeblich, sondern entscheidend darauf abzustellen, wie ein unvoreingenommenes und verständiges Durchschnittspublikum die Äußerung ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und des sprachlichen Kontextes sowie der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände versteht (vgl. BVerfG, a.a.O., BGH, AfP 2008, 297 -"Gen-Milch"- Rdz. 15 gem. Juris-Ausdruck - jew. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Von den Parteien vorgelegte Verbraucherumfragen zum Verständnis der Durchschnittsrezipienten sind zwar als Elemente des Parteivortrags grundsätzlich in die rechtliche Würdigung der Äußerung einzubeziehen, und auf ihre Stichhaltigkeit oder ihre Verwertung als Beweismittel hin zu würdigen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1461 - Rdz. 26 f gem. Juris-Ausdruck; BGH, a.a.O., -"Gen-Milch" - Rdz. 26).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Diese darf sich nicht in der semantischen Würdigung der verwendeten einzelnen Begriffe erschöpfen, sondern hat die daraus gebildete Äußerung als zusammenhängendes Ganzes zu würdigen (ganz h. M.: vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303/3305 - "Soldaten sind Mörder II"-; BGH, NJW 2000, 656; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage. 4. Kap., Rdn. 1).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Dass das maßgebliche Durchschnittspublikum die hier angezeigten Wortkombinationen als geschlossene, bereits aus sich heraus aussagekräftige Äußerungen wahrnimmt, mit denen eine inhaltliche Verbindung zwischen der namentlich genannten Person und dem jeweils hinzugefügten Begriff zum Ausdruck gebracht wird, und die Begriffskombinationen nicht lediglich als ohne weiteres unvollständige und ergänzungsbedürftige Äußerungen mit derart variablen Inhaltsspektrum begreift, dass sie nicht als eigenständige Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt verstanden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08 - "Gen-Milch" - Rdz. 23 gem. Juris-Ausdruck), lässt sich jedoch nicht uneingeschränkt bejahen.
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2012 - 15 U 199/11
    Bereits die Bezeichnung des Dienstes der Beklagten als "Suchmaschine" impliziert, dass der geleistete Nachweis an Information nicht aus kognitiver intellektueller Leistung herrührt, sondern das Ergebnis eines computergesteuerten, automatischen Vorgangs ist (vgl. OLG Hamburg, ZUM-RD 2011, 670 ff - Rdz. 113), in dessen Rahmen eine Überprüfung allein anhand formaler rechnerischer Kriterien stattfindet.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Das Berufungsgericht (Urteil veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2012, 486 und ZUM 2012, 987 m. Anm. Seitz) hat sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Anwendbarkeit deutschen Rechts bejaht.
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Die dem Vorstehenden entsprechende Würdigung konnte das Landgericht und kann auch der Senat - entgegen der Berufungsbegründung - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens treffen, denn die Mitglieder der Spruchkörper sind als potentielle Adressaten aus eigener Sachkunde in der Lage zu beurteilen, wie Äußerungen von einem durchschnittlichen Rezipienten gedeutet und verstanden werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, ZUM 2014, 902, 905; v. 10.5.2012 - 1 U 199/11, MMR 2012, 840, 844 [insofern von BGH v. 14.05.2013 - VI ZR 269/12, MMR 2013, 535 Rn. 16 nicht berührt]; vgl. zudem allg. etwa auch BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 35 - jameda; OLG Nürnberg v. 17.07.2019 - 3 W 1470/19, BeckRS 2019, 15781 Rn. 34; LG Mannheim v. 23.07.2019 - 14 O 26/19, n.v. = Anlage B 7, Bl. 193 ff. d.A.).
  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

    Der Senat hat die Berufung der Kläger zunächst mit seinem am 10.05.2012 verkündeten Urteil (veröffentlicht u.a. in GRUR 2012, 486 und ZUM 2012, 987) im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass den mittels der "Autocomplete-Funktion der Suchmaschine der Beklagten angezeigten Suchergänzungsvorschlägen keine Aussagequalität beizumessen sei, die einen inhaltlichen Bezug zwischen dem Kläger zu 2) und den vorgeschlagenen Ergänzungsbegriffen etwa dergestalt herstelle, dass der Kläger zu 2) Mitglied bei Scientology sei oder dieser Sekte zumindest positiv gegenüberstehe oder Täter oder Teilnehmer eines Betruges sei.
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