Weitere Entscheidung unten: SG Nürnberg, 10.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03   

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https://dejure.org/2005,5041
OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03 (https://dejure.org/2005,5041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2005 - 15 U 20/03 (https://dejure.org/2005,5041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2005 - 15 U 20/03 (https://dejure.org/2005,5041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der Vermittlungstätigkeit für den Immobilienverkäufer im Rahmen eines Auftrags des Käufers zur Führung von Preisverhandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Vermittlungsmaklers gegenüber der Käuferseite; Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn; Nichtanzeige der Vertretung der Interessen der Gegenseite gegenüber dem Käufer; Abgrenzung von Nachweismakler und Vermittlungsmakler

  • Judicialis

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 654

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 § 654
    Vergütungsanspruch eines Maklers, der sowohl die Interessen des Käufers wie des Verkäufers vertritt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Lohnanspruchs wegen Doppeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Noch einmal Doppeltätigkeit des Maklers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 965
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    d) Die Rechtsprechung verlangt im übrigen auch von einem Makler, der seine Vermittlungstätigkeit für beide Seiten offen gelegt hat, die Wahrung strenger Unparteilichkeit (vgl. BGHZ 48, 344, 346).

    Wegen der besonderen Sensibilität von Preisverhandlungen führt der Grundsatz der strengen Unparteilichkeit dazu, dass der beiderseitige Vermittlungsmakler in der Regel in Preisverhandlungen nicht eingreifen darf (BGHZ 48, 344, 348).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Es sind auch keine besonderen Umstände ersichtlich, aus denen für die Beklagten eine Vermittlungstätigkeit des Klägers für die Gegenseite "eindeutig erkennbar oder absehbar" gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 992, 993).

    e) Zu Unrecht beruft sich der Kläger im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 28.02.2005 auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 629 und BGH, NJW-RR 1998, 992.

  • OLG Köln, 11.03.2003 - 24 U 197/02

    Vertragswidrige Doppeltätigkeit des Vermittlungsmaklers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Auch der Versuch, die Verkäuferin "herunter zu handeln" ist als Vermittlungstätigkeit - auch - für die Verkäuferin anzusehen, da auch das "Herunterhandeln" der Verkäuferin durch den Makler den Interessen der Verkäuferin dienen kann, wenn es für die Verkäuferin darum geht, die Chancen für den Verkauf durch ein bestimmtes Angebot zu verbessern (vgl. zum Begriff der Vermittlung in derartigen Fällen OLG Köln, NJW-RR 2004, 271).
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 219/95

    Voraussetzungen für ein Zustandekommen eines Nachweismaklervertrages bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Diese Umstände reichen für den Abschluss eines Maklervertrages aus (vgl. beispielsweise BGH, NJW-RR 1996, 1459; BGH, NJW-RR 1999, 361, 362).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Diese Umstände reichen für den Abschluss eines Maklervertrages aus (vgl. beispielsweise BGH, NJW-RR 1996, 1459; BGH, NJW-RR 1999, 361, 362).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Ohne Offenlegung gilt dies allerdings nur dann, wenn der Makler für beide Vertragspartner sich auf eine reine Nachweistätigkeit beschränkt oder wenn er zumindest nur für den einen Vertragsteil als Vermittlungsmakler und für den anderen als Nachweismakler tätig ist (BGH, NJW-RR 2003, 991; Senat, Urteil vom 21.02.2003 - 15 U 19/02 - Seite 5 f.; Schwerdtner, a.a.O., Rn. 862).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 15 U 6/03

    Ursächlichkeit des Makler-Nachweises für Vertragsabschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.1995 - 15 U 180/94

    Verflechtung, institutionalisierter Interessenkonflikt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    e) Zu Unrecht beruft sich der Kläger im Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 28.02.2005 auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 629 und BGH, NJW-RR 1998, 992.
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
    Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Verwirkung bei Doppeltätigkeit des

    Diese Interpretation entspricht dem üblichen Sprachgebrauch in vielen Maklerverträgen (OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2927, 2930).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20
    Die Rechtsprechung sieht es bei Immobilienmaklern weithin als grundsätzlich zulässig an, dass der Makler für beide Teile tätig wird (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 991; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2005 - 15 U 20/03, BeckRS 2005, 7375, beck-online jeweils m.w.N.).

    Möchte der Makler hingegen für beide Seiten als Vermittlungsmakler tätig werden, ist dies - wenn überhaupt - nur dann zulässig, wenn der Makler seinem jeweiligen Vertragspartner seine Vermittlungstätigkeit für die andere Seite offenbart (BGH, NJW-RR 2003, 991; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2005 - 15 U 20/03, BeckRS 2005, 7375, beck-online).

    Nur dann, wenn die Partei die Beziehung des Maklers zur Gegenseite kennt, kann sie unter Umständen erkennen und beurteilen, inwieweit sich der Makler beispielsweise mit einer Einflussnahme auf die Entscheidung des anderen Teils zurückhält, weil er gleichzeitig dessen Interessen wahrnehmen will (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2005 - 15 U 20/03, BeckRS 2005, 7375, beck-online).

    Er ist daher gehalten, sich der Einwirkung auf die Preisgestaltung zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1967 - VIII ZR 215/66, juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1133; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2005 - 15 U 20/03, BeckRS 2005, 7375, beck-online; Kneller, in BeckOK BGB, 58. Edition Stand.

  • OLG Naumburg, 23.12.2011 - 10 U 16/11

    Berufungsverfahren: Nicht öffentlich verkündetes erstinstanzliches Urteils als

    Der Beklagte vermochte einzuschätzen, ob die Klägerin mögliche Spielräume bei den Preisverhandlungen zu seinen Gunsten wahrnehmen können wird (anders bei Unkenntnis des Grundstückskäufers von der Doppeltätigkeit des Maklers, vgl. insoweit OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2005, Az.: 15 U 20/03, WE 2006, 211).
  • LG München II, 29.03.2022 - 12 O 2538/21

    Widerruf eine Maklervertrages

    Denn nur dann, wenn der Makler für beide Seiten als Vermittlungsmakler tätig wird, liegen die Voraussetzungen des § 654 BGB vor (BGH: Urteil vom 26.03.1998: III ZR 206/97; Urteil vom 30.04.2003: III ZR 318/02; OLG Karlsruhe: Urteil vom 31.03.2005: 15 U 20/03).
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Rechtsprechung
   SG Nürnberg, 10.02.2004 - S 15 U 20/03   

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SG Nürnberg, 10.02.2004 - S 15 U 20/03 (https://dejure.org/2004,45237)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 10.02.2004 - S 15 U 20/03 (https://dejure.org/2004,45237)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - S 15 U 20/03 (https://dejure.org/2004,45237)
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