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   OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04   

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https://dejure.org/2005,3437
OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04 (https://dejure.org/2005,3437)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2005 - 15 U 211/04 (https://dejure.org/2005,3437)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 15 U 211/04 (https://dejure.org/2005,3437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen vermeintlicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch zwei ausgestrahlte Beiträge eines Fernsehmagazins; Anspruch auf Schadensersatz für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses infolge der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; KUG §§ 22 ff; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; GG Art. 1, 2; KUG § 22 ff.
    Persönliche Haftung des Intendanten einer öffentlich- rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalt nur bei persönlichem Organisations- und/oder Überwachungsverschulden - keine Geldentschädigung bei unterlassener Rehabilitation durch Gegendarstellung und/oder Unterlassungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erziehung zum "Dschihad" - Islamprediger wehrt sich gegen Fernsehberichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2554
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 03.11.2004 - 28 O 731/03
    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04
    Die Berufung des Klägers gegen das am 03.11.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 28 O 731/03- wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 03.11.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 28 O 731/03, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger zum Ausgleich des durch die Ausstrahlung der Sendung "Q" in der B am 02.10.2003 um 21.45 Uhr und am 23.10.2003 um 21.45 Uhr entstandenen Schadens einen Betrag zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04
    Für die auf § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG fußende Geldentschädigung ist Voraussetzung ein schwerwiegender, auf andere Art nicht wieder gut zu machender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, zu dessen Schutzgütern die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person wie auch das Recht am eigenen Bild gehören (BVerfG NJW 1980, 2070; NJW 1998, 2889; NJW 1999, 1322).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04
    Für die auf § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG fußende Geldentschädigung ist Voraussetzung ein schwerwiegender, auf andere Art nicht wieder gut zu machender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, zu dessen Schutzgütern die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person wie auch das Recht am eigenen Bild gehören (BVerfG NJW 1980, 2070; NJW 1998, 2889; NJW 1999, 1322).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2005 - 15 U 211/04
    Für die auf § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 und Art. 2 GG fußende Geldentschädigung ist Voraussetzung ein schwerwiegender, auf andere Art nicht wieder gut zu machender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, zu dessen Schutzgütern die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person wie auch das Recht am eigenen Bild gehören (BVerfG NJW 1980, 2070; NJW 1998, 2889; NJW 1999, 1322).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Kann der Abgebildete dagegen weder auf dem Bild noch durch im Kontext der Abbildung gegebene Informationen durch persönliche Merkmale individualisiert werden oder ist die Identifizierbarkeit nur im engsten Freundes- und Familienkreis aufgrund nur dort bekannten Sonderwissens möglich, liegt keine Erkennbarkeit im Sinne von § 22 KUG vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Mai 2005 - 15 U 211/04 -, Rn. 18, juris, zu: LG Köln, Urteil vom 3.11.2004 - 28 O 731/03 -, - Hassprediger -, juris; KG, Urteil vom 22.01.2015, 10 U 134/14, Rn. 12, - juris; Wandtke/Bullinger/Fricke, a.a.O., § 22 KUG Rn. 7; Wenzel, a.a.O., Kap. 12, Rn. 54 m.w.N. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2015 - 16 W 47/15

    Maßstäbe der Störerhaftung von Host-Providern können nicht auf Registrare

    Dies lässt sich jedoch nur unter Würdigung des gesamten Kontextes beurteilen, in dem die Äußerungen aufgestellt sind [vgl. BVerwG Urt. vom 29.6.2006 - 2 WD 26/05 - Rn. 61 ff; BVerfG Beschl. v. 17.12.2002 - I BvR 755/99 -Rn. 19 ff; OLG Düsseldorf Urt. v. 8.11.2006 - 15 U 100/06 - Rn. 18 ff; OLK Köln Urt. v. 17.5.2005 - 15 U 211/04 - Rn- 19 ff; OLG Hamburg Beschl. v. 3.3.2000 - 7 U 69/99].
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Sind so etwa heimliche Foto-/Filmaufnahmen bei einem "Hassprediger" in der unmittelbaren Berufsausübung in einer Moschee denkbar (vgl. nur den Fall Senat v. 17.5. 2005 - 15 U 211/04, NJW 2005, 2554), muss dies auch bei anderen rechtswidrigen oder sonst mit hohem öffentlichen Interesse beanstandungswürdigen Missständen denkbar sein, zumindest wenn es - wie hier - um frei zugängliche und sogar typischerweise im Internet weiterverbreitete offene Gottesdienste geht.
  • OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06

    "Hassprediger" als zulässiges Werturteil

    Denn die Äußerung wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002), hinter denen sich kein bestimmender Tatsachenkern des Kunstworts ausmachen lässt (im Ergebnis ebenso OLG Köln, NJW 2005, 2554, 2556).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit

    Der Umstand, dass der Antragsteller anhand des im Text und in der Bildunterschrift benannten Veranstaltungsortes und der zeitlichen Zuordnung identifizierbar sein mag, ist für sich allein nicht geeignet, einen Verletzungstatbestand im Sinne von § 22 KUG zu begründen (vgl. OLG Köln, NJW 2005, 2554).
  • AG Kerpen, 25.11.2010 - 102 C 108/10

    Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit

    Nach der Rechtsprechung kann eine Person, deren Persönlichkeitsrecht in schwerer Weise schuldhaft verletzt worden ist, vom Schädiger grundsätzlich einen Ausgleich in Geld für ihren immateriellen Schaden verlangen, wenn sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen lässt (BGH, Urt. v. 26.01.1971 - VI ZR 95/70 = NJW 1971, 698,700 - Pariser Liebestropfen; OLG Köln, Urt. v. 17.05.2005 - 15 U 211/04 = NJW 2005, 2554).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    Zwar geht es sicher fehl, wenn der Kläger die Erkennbarkeit darüber herleiten will, dass über den Account des "F" auf die vollständige Veröffentlichung des Lichtbildes zugegriffen werden konnte, weil es im Rahmen des § 22 KUG grundsätzlich gerade nicht auf etwaige "Nachforschungsmöglichkeiten" außerhalb der konkret angegriffenen Berichterstattung ankommen kann, sondern allein auf eine Erkennbarkeit innerhalb eines mehr oder minder großen Personenkreises, der über den engsten Freundes- und Bekanntenkreis hinausgeht (statt aller KG v. 02.11.2010 - 9 U 208/09, BeckRS 2011, 17391; Senat v. 17.05.2005 - 15 U 211/04, NJW 2005, 2554; gegen Abstellen auf etwaige Recherchemöhlichkeiten auch OLG Düsseldorf v. 08.12.1999 - 15 U 147/99, AfP 2000, 470; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 13 Rn. 36; Löffler/Sedelmeier , PresseR, 6. Aufl., § 11 LPG Rn. 59; Ricker/Weberling , Hdb. Des PresseR, 6. Aufl., Kap. 24 Rn. 5 m.w.N.).
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