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OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - I-15 U 212/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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§ 1029 ZPO
Schiedsvereinbarung: - Inhalt, Bestimmtheit/Umfang - rewis.io
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.01.1997 - III ZR 27/96
Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Unabhängig davon stellt der Streit zwischen einer Flughafenunternehmerin wie der Beklagten und ihren Benutzern, aus deren an sie abgetretenen Rechten die Klägerin vorgeht, eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit dar, wie der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 10.07.1969 mit dem Aktenzeichen KZR 13/68 (Anlage A 22) mit ausführlicher Begründung entschieden hat (ebenso BGH in DVBl 1974, 558; in WM 1978, 1097/1098 und in NJW-RR 1997, 1019).Entscheidend ist jedoch, daß das Vertragsverhältnis dem Privatrecht unterliegt (vgl. BGH in WM 1978, 1097/1098; BGH NJW-RR 1997, 1019, und die zuvor zitierten Nachweise aus dem Schrifttum).
- BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76
Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Unabhängig davon stellt der Streit zwischen einer Flughafenunternehmerin wie der Beklagten und ihren Benutzern, aus deren an sie abgetretenen Rechten die Klägerin vorgeht, eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit dar, wie der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 10.07.1969 mit dem Aktenzeichen KZR 13/68 (Anlage A 22) mit ausführlicher Begründung entschieden hat (ebenso BGH in DVBl 1974, 558; in WM 1978, 1097/1098 und in NJW-RR 1997, 1019).Entscheidend ist jedoch, daß das Vertragsverhältnis dem Privatrecht unterliegt (vgl. BGH in WM 1978, 1097/1098; BGH NJW-RR 1997, 1019, und die zuvor zitierten Nachweise aus dem Schrifttum).
- BGH, 27.10.1972 - KZR 1/72
Benutzung eines Flughafens als öffentliche Anstaltsnutzung - Anwendbarkeit des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Unabhängig davon stellt der Streit zwischen einer Flughafenunternehmerin wie der Beklagten und ihren Benutzern, aus deren an sie abgetretenen Rechten die Klägerin vorgeht, eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit dar, wie der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 10.07.1969 mit dem Aktenzeichen KZR 13/68 (Anlage A 22) mit ausführlicher Begründung entschieden hat (ebenso BGH in DVBl 1974, 558; in WM 1978, 1097/1098 und in NJW-RR 1997, 1019).Es handelt sich dabei nicht jeweils um isolierte Einzelverträge, die erst durch das Landen und somit die tatsächliche Inanspruchnahme des Flughafens zustande kommen (vgl. BGH in DVBl 1974, 558, 560).
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Dieses ist im allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen (vgl. zu alledem BGH in VersR 1996, 1518 - 1520 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - 15 U 56/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Diesem Erfordernis hat der Senat dadurch genügt, daß er die Parteien in der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses 15 U 56/98 = 6 O 427/96 LG Düsseldorf vom 28.04.1999 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, er werde das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. - BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Dem Betragsverfahren kann dann die Prüfung vorbehalten werden, ob und inwieweit einzelne Schadensposten auf die schadensstiftende Handlung zurückzuführen sind (vgl. etwa BGH NJW 1989, 2745). - BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68
Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2001 - 15 U 212/99
Unabhängig davon stellt der Streit zwischen einer Flughafenunternehmerin wie der Beklagten und ihren Benutzern, aus deren an sie abgetretenen Rechten die Klägerin vorgeht, eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit dar, wie der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 10.07.1969 mit dem Aktenzeichen KZR 13/68 (Anlage A 22) mit ausführlicher Begründung entschieden hat (ebenso BGH in DVBl 1974, 558; in WM 1978, 1097/1098 und in NJW-RR 1997, 1019).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00
Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten
Der Senat teilt - wie auch bereits der 15. Zivilsenat in seinem Urteil vom 24. Januar 2001, 15 U 212/99 - aus den soeben dargelegten Gründen nicht die Auffassung von Prof. Dr. Jürgen F. B. in seinem Rechtsgutachten, das die Beklagte als Anlage zu den Gerichtsakten gereicht hat, in dem er zu dem Ergebnis gelangt ist:. - OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 10 U 6/00
Geltendmachung von Sachverständigenkosten bzw. Schadensersatzansprüchen aus …
Der Ersatzanspruch kann - wie bereits der 15. Zivilsenat in seinem Urteil vom 24.1.2001 (15 U 212/99) zutreffend ausgeführt hat - nicht davon abhängen, ob der Sachverständige unmittelbar von den Versicherungsnehmern der Klägerin oder von dieser selbst beauftragt worden ist.Dann greift die Vorschrift erst recht nicht ein, wenn der Sachverständige - wie hier - vom Versicherer beigezogen wird (OLG Düsseldorf, 15 U 212/99, Urt. v. 24.1.2001).
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99
Flughafen Brand
Die Kammer ist auf Grund des schriftlichen Ergänzungsgutachtens des Sachverständigen vom 03.12.1999 (Anlage B 2 - 29) im Zusammenhang mit seiner mündlichen Anhörung vor dem Oberlandesgericht xxx (Anlage B 2 - 30) in dem Verfahren 15 U 212/99, der in dem vorliegenden Rechtsstreit eingeholten schriftlichen Ergänzungsgutachten vom 22.12.2003 und 30.11.2004 sowie dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Termin vom 07.09.2005 auch weiterhin davon überzeugt, dass der hier in Rede stehende Brand entgegen der Ansicht der Beklagten zu 2) nicht durch eine Überhitzung von elektrischen Leitungen ohne Einfluss der Schweißarbeiten entstanden ist. - LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
Die Kammer ist auf Grund des schriftlichen Ergänzungsgutachtens des Sachverständigen vom 03.12.1999 im Zusammenhang mit seiner mündlichen Anhörung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren 15 U 212/99, der in dem Parallelrechtsstreit eingeholten schriftlichen Ergänzungsgutachten vom 22.12.2003 und 30.11.2004 sowie dem Ergebnis der Anhörung im Termin vom 07.09.2005 davon überzeugt, dass der hier in Rede stehende Brand entgegen der Ansicht der Beklagten zu 2) nicht durch eine Überhitzung von elektrischen Leitungen ohne Einfluss der Schweißarbeiten entstanden ist.