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   OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - I-15 U 24/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28532
OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - I-15 U 24/15 (https://dejure.org/2015,28532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2015 - I-15 U 24/15 (https://dejure.org/2015,28532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2015 - I-15 U 24/15 (https://dejure.org/2015,28532)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Werbeaussage "Testsieger" zulässig, wenn es auch noch gleichplatzierte Produkte gab

  • kanzlei.biz

    Testsieger bleibt auch bei Teilung des Spitzenplatzes Testsieger

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ultra-Mini-Energiesparlampe mit der Bezeichnung als "Testsieger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Bezeichnung eines Produkts als "Testsieger" bei mehreren gleichplatzierten Produkten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" bei mehreren gleichplatzierten Produkten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Recht zur Bezeichnung "Testsieger"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" u.U. auch bei mehreren gleichplatzierten Produkten möglich

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Dürfen Händler mit Bestplatzierungen werben, wenn mehrere Testsieger existieren?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Prädikat Testsieger erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit der Bezeichnung als "Testsieger"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Testsiegerwerbung bei mehreren Gleichplatzierten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12

    Spitzentrio - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit der Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs "Schachcomputerkatalog" ist dabei nach Ansicht des Senats so zu verstehen, dass dazu die Werbung mit Testergebnissen als eigenständige Alternative zur Vergabe von Prädikaten und Auszeichnungen durch Dritte gehört (a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Denn diese Ansicht beruht auf der Prämisse, dass nach der Verkehrsauffassung Sieger stets nur der Bestplatzierte ist (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Dem Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 437) lässt sich nicht entnehmen, dass dies bei dem dort entschiedenen Sachverhalt ebenso war und gleichwohl eine Irreführung bejaht worden ist.

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Platz" oder "Weltmeister" grundsätzlich nicht noch darüber zu informieren, ob er sich das Prädikat mit Wettbewerbern teilen muss oder wie groß der Abstand zu den Produkten der Wettbewerber ist (BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; OLG Köln, Urteil vom 01.03.2013 - 6 U 191/12).

    Allein- oder Spitzenstellungsbehauptungen sind wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung nur zulässig, wenn die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; BGH, GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen m. w. N.).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Das ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; BGH, GRUR 2004, 162 - Mindestverzinsung; Senat, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 70/14 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Allein- oder Spitzenstellungsbehauptungen sind wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung nur zulässig, wenn die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; BGH, GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen m. w. N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Dies richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Das ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; BGH, GRUR 2004, 162 - Mindestverzinsung; Senat, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 70/14 m. w. N.).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 191/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunknetzes als "Das beste Netz"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Platz" oder "Weltmeister" grundsätzlich nicht noch darüber zu informieren, ob er sich das Prädikat mit Wettbewerbern teilen muss oder wie groß der Abstand zu den Produkten der Wettbewerber ist (BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; OLG Köln, Urteil vom 01.03.2013 - 6 U 191/12).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15
    Das ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; BGH, GRUR 2004, 162 - Mindestverzinsung; Senat, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 70/14 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21

    Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester

    Ausreichende, aber zugleich notwendige Voraussetzung ist vielmehr der Eintritt der Gefahr der Irreführung bei einem erheblichen Teil des von der Werbeaussage angesprochenen Verkehrskreises (BGH GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; OLG Düsseldorf [20. ZS] GRUR-RR 2016, 208 - Testsieger bei Energiesparlampen).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 29/21

    Werbung einer Apotheke mit vierundzwanzigstündiger Öffnungszeit und zweistündiger

    Ausreichende, aber zugleich notwendige Voraussetzung ist vielmehr der Eintritt der Gefahr der Irreführung bei einem erheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises (vgl. BGH, GRUR 2012, 1053 Rn. 53 - Marktführer Sport; Senat, Urt. v. 17.06.2021 - I- 15 U 15/21; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2016, 208 Rn. 14 - Testsieger bei Energiesparlampen, m.w.N.), hier also einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher.
  • OLG Brandenburg, 10.10.2023 - 6 U 91/22
    Die allgemeine Verkehrsanschauung versteht eine entsprechende Werbung deshalb nur dahingehend, dass kein anderes getestetes Produkt besser abgeschnitten habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2015 - I-15 U 25/15, 15 U 24/15, juris, LS und Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2023 - 15 U 16/23
    Ausreichende, aber zugleich notwendige Voraussetzung ist vielmehr der Eintritt der Gefahr der Irreführung bei einem erheblichen Teil des von der Werbeaussage angesprochenen Verkehrskreises (BGH, Urt. v. 8. März 2012, Az. I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. September 2015, I-15 U 24/15, GRUR-RR 2016, 208 - Testsieger bei Energiesparlampen).
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