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   OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - I-15 U 26/04   

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https://dejure.org/2004,8711
OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - I-15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,8711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2004 - I-15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,8711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - I-15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,8711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 847 a. F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier: Verlegung von Holzbohlen vor dem Eingangsbereich, die infolge Regens durchfeuchtet und glitschig waren und auf denen ein Besucher des Centers stürtzte und sich verletzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 03.07.1986 - 20 O 104/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Schließlich hielt das Landgericht Köln im Falle eines Trümmerbruchs des Schien- und Wadenbeins mit der Folge langwieriger Krankenhausaufenthalte und einer verbleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gleichfalls ein Schmerzensgeld von 7.000,00 DM für angemessen (Schmerzensgeldbeträge, 22. Aufl., Nr. 1209 unter Hinweis auf LG Köln, Urteil vom 3. Juli 1986, 20 O 104/85).
  • LG Mainz, 02.07.1991 - 6 O 151/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Das Landgericht Mainz verurteilte den Schädiger in einem Fall der Verletzung des Geschädigten mit Schrotkugeln im Oberschenkelbereich mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 7.000,00 DM (Hacks, Ring, Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 22. Aufl., Nr. 1211, unter Hinweis auf LG Mainz, Urt. v. 2. Juli 1991, Az.: 6 O 151/88).
  • KG, 09.02.1988 - 9 U 2047/87

    Schmerzensgeld; Streupflicht; Schienbein; Bein; Bruch; Gehhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Das Kammergericht hielt im Fall einer Fußgängerin, die bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf einem streupflichtigen, jedoch pflichtwidrig nicht gestreuten Gehwegteil vor einem Ladenlokal stürzte und einen Schienbein- und (!) Außenknöchelbruch erlitt, ein Schmerzensgeld von 10.000,00 DM für angemessen (KG, Urt. vom 9. Februar 1988, Az.: 9 U 2047/87, veröffentlicht bei juris, Rechtsprechung).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Zum anderen soll es dem Verletzten Genugtuung für das zugefügte Leid verschaffen (BGH NJW 1995, 781).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Daher kann, wer sich selbst verletzt, einen anderen wegen dessen Mitwirkung nur in Anspruch nehmen, wenn dieser einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung eröffnet hat (BGH NJW 1986, 1865).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Dieser findet Anwendung, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung der konkreten Verhaltenspflicht - im Streitfall die Pflicht der Beklagten zur Erhaltung einer hinreichend stumpfen Oberflächenbeschaffenheit des Holzbodens - begegnet werden sollte (BGH NJW 1994, 945).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Im Fall der Verletzung eines absoluten Rechtsguts reicht schon die entfernte Möglichkeit künftiger Schadensfolgen zur Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses aus, sogar, wenn ihre Art und ihr Umfang noch ungewiss sind (BGH NJW-RR 1988, 445).
  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
    Die sich aus diesen Überlegungen ergebenden auf Fußböden beziehenden Sorgfaltspflichten des Inhabers eines Kaufhauses hat der Bundesgerichtshof dahin konkretisiert, dass hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen seien (BGH NJW 1994, 2617).
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   OLG Oldenburg, 22.06.2004 - 15 U 26/04   

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https://dejure.org/2004,6742
OLG Oldenburg, 22.06.2004 - 15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,6742)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - 15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,6742)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 15 U 26/04 (https://dejure.org/2004,6742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Zur Hinweispflicht vor Zurückweisung der Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein zweiter Hinweis vor Zurückweisung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1256
  • MDR 2004, 1256 (Volltext mit red. LS)
 
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