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   OLG München, 06.02.2013 - 15 U 2848/12   

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https://dejure.org/2013,3237
OLG München, 06.02.2013 - 15 U 2848/12 (https://dejure.org/2013,3237)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2013 - 15 U 2848/12 (https://dejure.org/2013,3237)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 15 U 2848/12 (https://dejure.org/2013,3237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 422
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    § 724 ZPO findet auf einstweilige Verfügungen ohnehin keine Anwendung (§§ 928, 929 1, 936 ZPO; Zöller/G. Vollkommer, § 928, Rn. 6; OLG München, 06.02.2013, 15 U 2848/12, WRP 2013, 674 (675), Rn. 17).

    Diese Zustellung kann sowohl von Amts wegen als auch im Parteibetrieb erfolgen (§ 750 I 2 1. HS ZPO; OLG München, 06.02.2013, 15 U 2848/12, WRP 2013, 674 (675), Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Im Übrigen sei der Entscheidung des OLG München vom 06.02.2013 - 15 U 2848/12 - zu folgen, wonach im Fall der wirksam von Amts wegen zugestellten Urteilsverfügung das Erfordernis der zusätzlichen Zustellung einer Ausfertigung des Urteils im Parteibetrieb eine leere und sinnlose Förmelei sei.

    Eine wirksame Parteizustellung der einstweiligen Verfügung verlangt gemäß §§ 928, 936 ZPO i.V.m. § 724 Abs. 1, 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (WRP 2013, 674, 675 Rn. 13) wird § 724 Abs. 1 ZPO nicht vollständig, sondern nur hinsichtlich des Erfordernisses einer Vollstreckungsklausel durch § 929 Abs. 1 ZPO verdrängt - die Zustellung einer Urteilsausfertigung gemäß § 317 Abs. 4 ZPO oder zumindest einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung, also einer Abschrift des Titels, die auch den gerichtlichen Ausfertigungsvermerk enthält (vgl. Senatsbeschluss v. 17.11.2003 - I-20 W 40/03, Juris).

    Soweit die Oberlandesgerichte München und Saarbrücken sowie Teile der Literatur eine andere Auffassung vertreten und im Falle der wirksam von Amts wegen zugestellten Urteilsverfügung das Erfordernis der Zustellung einer Ausfertigung im Parteibetrieb als leere und sinnlose Förmelei ansehen, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die aus Sicht des Schuldners keinen Zweifel an der Ernstlichkeit des Vollziehungswillens des Gläubigers zulassen (vgl. OLG München, WRP 2013, 674, 675; OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.09.2013 - 1 U 42/13, Juris; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 UWG Rn. 3.62; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 929 Rn. 12; skeptisch, aber letztlich offen lassend Schwippert, in: Teplitzky/Peifer/Leistner, Großkommentar UWG, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. C 300), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 80/18

    Unterlassung; kreditgefährdende Äußerung; Wiederholungsgefahr; Vollziehung einer

    Darüber hinausgehende Anforderungen wären "bloße Förmelei" und würden dem Verfügungsgläubiger "nutzlose Pflichten auferlegen" (OLG München, Urteil v. 06.02.2013, 15 U 2848/12).
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 1 U 1708/17

    Wirksamkeit der Zustellung einer nur vom Gerichtsvollzieher, nicht aber vom

    Unter diesen Umständen liegt auch keine Ungewissheit und Unklarheit über eine fristgerechte Vollziehung vor, die einer Heilung entgegenstehen könnte (vgl. OLG München, Urt. v. 06.02.2013, Az.: 15 U 2848/12, MDR 2013, 422, 423; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 04.05.2017, Az.: 9 W 650/16, MDR 2017, 1146).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20

    Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung

    So hat das OLG München (Urteil vom 6.2.2013 - 15 U 2848/12 = BeckRS 2013, 4096) die Zustellung einer einfachen Abschrift ausreichen lassen, wenn dem Vollstreckungsschuldner zu diesem Zeitpunkt schon die amtswegig zugestellte Ausfertigung des Urteils vorlag, so dass die Authentizität und Richtigkeit der im Parteibetrieb zugestellten Abschrift überprüfbar waren.

    Ist indes eine beglaubigte Abschrift ohnehin schon von Amts wegen zugestellt worden, liegen alle notwendigen Vollstreckungsvoraussetzungen vor (OLG München, Urteil vom 6.2.2013 - 15 U 2848/12 = BeckRS 2013, 4096).

  • OLG Koblenz, 04.05.2017 - 9 W 650/16

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift genügt nicht

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur (OLG München 15 U 2848/12 mwN) vereinzelt eine andere Auffassung vertreten und im Fall einer wirksam von Amts wegen zugestellten Urteilsverfügung das Erfordernis der Zustellung einer Ausfertigung im Parteibetrieb als nicht notwendig angesehen wird, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur

    Nach anderer Auffassung genügt nach der ordnungsgemäßen Amtszustellung eine formlose Abschrift des Urteils im Parteibetrieb (OLG München, WRP 2013, 674).
  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Nach anderer Ansicht genügt die Zustellung einer einfachen (OLG München WRP 2013, 674; BeckOK ZPO/ Mayer , 27. Ed. 1.12.2017, ZPO § 936 Rn. 17) bzw. beglaubigten Urteilsabschrift (Zöller/ Vollkommer, 32. Aufl. 2018, ZPO § 929 Rn. 12A; wohl auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/ Retzer , 4. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 532a; wie hier in anwaltlich beglaubigter Kopie: OLG Frankfurt GRUR-RS 2016, 111586).

    Die Zustellung einer Ausfertigung sei, wenn das Urteil dem Schuldner ohnehin von Amts wegen wirksam zugestellt werde, eine sinnlose Förmelei, da dieser ohne weiteres die Übereinstimmung der ihm im Parteibetrieb und von Amts wegen zugestellten Fassungen feststellen könne (OLG München WRP 2013, 674, 675).

  • OLG Köln, 13.10.2017 - 6 U 83/17

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei einer Urteilsverkündung

    Ob es für die Vollziehung der Urteilsverfügung ausgereicht hätte, dem Aufhebungskläger gegen Empfangsbekenntnis die per Telefax zugegangene formlose Abschrift des Urteils zuzustellen und so den Vollzugswillen kenntlich zu machen (so z.B. OLG München MDR 2013, 422, Juris-Tz. 22 ff.; a.A. Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 3.62), kann daher dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 20 U 208/20

    Fristgerechter Vollzug einer einstweiligen Verfügung Vollziehung einer auf

    Dabei ist allerdings in der Rechtsprechung umstritten, ob die Zustellung einer einfachen Abschrift reicht, weil das Urteil - anders als die Beschlussverfügung - zum einen bereits mit seiner Verkündung zu befolgen ist und zum anderen dem Antragsgegner nochmals von Amts wegen zugestellt wird (OLG München, BeckRS 2013, 4096), oder ob auch in diesem Fall eine ununterbrochene Beglaubigungskette erforderlich ist (Senat, GRUR-RR 2015, 493 - Diamant-Trennscheiben).

    "Soweit das OLG München und das OLG Saarbrücken sowie Teile der Literatur eine andere Auffassung vertreten und im Falle der wirksam von Amts wegen zugestellten Urteilsverfügung das Erfordernis der Zustellung einer Ausfertigung im Parteibetrieb als leere und sinnlose Förmelei ansehen, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die aus Sicht des Schuldners keinen Zweifel an der Ernstlichkeit des Vollziehungswillens des Gläubigers zulassen (vgl. OLG München, WRP 2013, 674 [675] = BeckRS 2013, 04096; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2014, 91 - Rezeptsammelstelle; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 UWG Rn. 3.62; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 929 Rn. 12; skeptisch, aber letztlich offen lassend Schwippert in Teplitzky/Peifer/Leistner, Großkomm. z. UWG, 2. Aufl., § 12 UWG Rn. C 300), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1389/16

    Einhaltung der Vollziehungsfrist bei einer einstweiligen Verfügung

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 1 U 74/20

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

  • LG Bayreuth, 23.04.2018 - 13 HKO 43/17

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung aufgrund veränderter Umstände

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