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   OLG Karlsruhe, 15.05.1992 - 15 U 297/91   

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https://dejure.org/1992,5427
OLG Karlsruhe, 15.05.1992 - 15 U 297/91 (https://dejure.org/1992,5427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.1992 - 15 U 297/91 (https://dejure.org/1992,5427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 15 U 297/91 (https://dejure.org/1992,5427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung; Schadensersatz; Entschädigung; Absage; Veranstaltung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3176
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung

    Dies entspricht der Lösung der Rechtsprechung bei Vertragszweckstörungen in der Vergangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1989, VII ZR 60/89, NJW 1990, 572, 573 - Aufteilung der Hotel-Stornokosten bei Reisekündigung wegen höherer Gewalt; ähnlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.1992, 15 U 297/91, NJW 1992, 3176, 3177 f. - Wegfall der beiderseitigen Leistungspflichten aus einem Vertrag über den Auftritt von Musikern auf einer Faschingsveranstaltung, welche wegen des Golfkriegs ausfiel).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2021 - 2 U 143/20

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

    In vergleichbarer Weise hat das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.5.1992 (Az. 15 U 297/91, NJW 1992, 3176 ff.) entschieden, dass es gegen Treu und Glauben verstieße, den aus der Verwirklichung des beide Parteien treffenden Risikos des Ausfalls von Faschingsveranstaltungen nach Ausbruch des Golfkrieses Anfang des Jahres 1991 entstandenen beiderseitigen Verlust einseitig einer Partei aufzuerlegen.
  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 5 U 1782/20

    Ansprüche aus einem Mietvertrag über ein Objekt zum Betrieb eines

    Dies entspricht der Lösung der Rechtsprechung bei Vertragszweckstörungen in der Vergangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1989, VII ZR 60/89, NJW 1990, 572, 573 - Aufteilung der Hotel-Stornokosten bei Reisekündigung wegen höherer Gewalt; ähnlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.1992, 15 U 297/91, NJW 1992, 3176, 3177 f. - Wegfall der beiderseitigen Leistungspflichten aus einem Vertrag über den Auftritt von Musikern auf einer Faschingsveranstaltung, welche wegen des Golfkriegs ausfiel).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 2 U 18/21

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

    In vergleichbarer Weise hat das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.5.1992 (Az. 15 U 297/91, NJW 1992, 3176 ff.) entschieden, dass es gegen Treu und Glauben verstieße, den aus der Verwirklichung der beiden Parteien treffenden Risikos des Ausfalls von Faschingsveranstaltungen nach Ausbruch des Golfkrieses Anfang des Jahres 1991 entstandenen beiderseitigen Verlust einseitig einer Partei aufzuerlegen.
  • AG Nürtingen, 17.07.2020 - 44 C 2310/20

    Mitgliedsbeiträge für Sportanlagen in Zeiten von Corona

    So wurde eine Störung der Geschäftsgrundlage bei behördlicher Untersagung der Vertragsdurchführung bejaht, wenn die anlassgebenden Sicherheitsrisiken beide Parteien gleichermaßen betrafen und billigerweise nicht eine Partei allein mit den Folgen zu belasten war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.1992 - 15 U 297/91 -, juris, Veranstaltungsabsage wegen des Golfkrieges).
  • OLG Nürnberg, 27.05.2010 - 12 U 1442/09

    Werkvertrag: Außerordentliche fristlose Kündigung eines Vertrags über Planung und

    d) Eine solche Störung der Geschäftsgrundlage - mit der Folge, dass die Beklagte die klagegegenständliche Forderung möglicherweise nicht begleichen müsste - läge allenfalls dann vor, wenn das geplante Gartenfest wegen unvorhersehbarer Kriegsereignisse, Katastrophenfälle etc. hätte ausfallen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 60/89, NJW 1990, 572 (Reise einer Schulklasse nach Prag kurz nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl bei nicht auszuschließender Gesundheitsgefährdung); OLG Karlsruhe NJW 1992, 3176 (Absage einer Faschingsveranstaltung 1991 wegen des am 18.01.1991 ausgebrochenen 1. Golfkrieges)).
  • LG Augsburg, 15.07.2021 - 91 O 2329/20

    Gewerberaummiete während der Corona-Pandemie

    In ähnlicher Weise hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 15.05.1992 (NJW 1992, 3176, 3177) entschieden: Hier konnte aus Sicherheitsgründen eine gemeindeeigene Halle nach Ausbruch des Golfkrieges nicht wie vorgesehen für eine Faschingsveranstaltung genutzt werden.
  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung;

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom OLG Dresden zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Aufteilung von Hotel-Stornokosten bei Reisekündigung wegen höherer Gewalt infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl (BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 60/89 -, NJW 1990, 572, 573) sowie des OLG Karlsruhe zur Risikoverteilung bei Ausfall eines Auftritts von Musikern auf einer Faschingsveranstaltung aufgrund des Golfkriegs (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.1992 - 15 U 297/91 -, NJW 1992, 3176, 3177 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 U 45/21

    Kein Mangel der Mietsache durch Betriebsbeschränkungen zur Bekämpfung der

    In vergleichbarer Weise hat das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.05.1992 (NJW 1992, 3176 ff.) entschieden, dass es gegen Treu und Glauben verstieße, den aus der Verwirklichung des beide Parteien treffenden Risikos des Ausfalls von Faschingsveranstaltungen nach Ausbruch des Golfkrieses Anfang des Jahres 1991 entstandenen beiderseitigen Verlust einseitig einer Partei aufzuerlegen.
  • OLG Nürnberg, 22.06.2010 - 12 U 1442/09

    Werkvertrag: Außerordentliche fristlose Kündigung eines Vertrags über Planung und

    Soweit die Berufung meint, aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.05.1992 (NJW 1992, 3176) könne gegenteilig gefolgert werden, wenn schon der Ausbruch des ersten Golfkriegs am 18.01.1991 die Absage von Faschingsveranstaltungen am 07.02.1991 und am 11.02.1991 gerechtfertigt habe, so müsse dies erst recht für eine Absage des von ihr geplanten Gartenfestes als Folge der Terroranschläge vom 11.09.2001 gelten, verkennt sie den vom OLG Karlsruhe entschiedenen Sachverhalt.
  • OLG Frankfurt, 07.09.2022 - 4 U 331/21

    Kein Schadensersatz wegen Messeabsage während Corona-Pandemie

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 21 O 113/20
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