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   OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03   

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OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03 (https://dejure.org/2004,25024)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2004 - 15 U 3503/03 (https://dejure.org/2004,25024)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2004 - 15 U 3503/03 (https://dejure.org/2004,25024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85

    Folgen eines Vertragsschlusses auf Grund falscher Angaben einer Vertrauensperson

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Der BGH hat entschieden, dass ausnahmsweise auch der an den Vertragsverhandlungen unmittelbar oder mittelbar beteiligte Dritte für die Verletzung von Schutz- und Aufklärungspflichten dann haftet, wenn er das Vertrauen des Verhandlungspartners dadurch auf sich gelenkt und den Vertragsschluss gefördert hat, dass er unter Hinweis auf seine konkrete Sachkunde und seinen Sachverstand sowie auf das Ansehen seiner Person keinen Zweifel am Misslingen des Projekts aufkommen lässt (BGH WM 1986, 1047).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Jedoch muss der Geschädigte, der allein über seine tatsächliche Besteuerung verbindlich Auskunft geben kann, bei konkretem Sachvortrag der Gegenseite seinerseits den Hergang substantiiert darlegen, er darf sich als derjenige, der die bessere Kenntnis hat, dann nicht auf Bestreiten oder eine unklare Darstellung beschränken (BGH NJW 1984, 2524 f.).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Der von den Klägern zitierte vom BGH in NJW 1971, 1309 entschiedene Fall lässt sich mit dem hier Vorliegenden nicht vergleichen.
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Zwar hat grundsätzlich der Schädiger die Vortragslast, wenn er Vorteilsausgleichung behauptet (BGHZ 84, 141 (149)).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Dies gilt entgegen der Auffassung der Kläger nicht nur in den Fällen, in denen der Geschädigte außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt hat, sondern in allen Fällen, in denen eine Anrechnung der Steuervorteile dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder den Geschädigten unzumutbar belastet, noch den Schädiger unbillig entlastet (BGH NJW 2002, 1711 f.).
  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 61/85

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist zur Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    In der in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des BGH hatte dieser die Abkürzung einer Verjährungsfrist auf 1 Jahr in einem formularmäßig verwendeten Treuhandvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt, da diese Frist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BGH NJW 1986, 1171, 1172).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW 2002, 2641 f.).
  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (BGH NJW-RR 2000, 998; NJW 2002, 2641 f.).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Den Unterschied zwischen Anlageberater und Anlagevermittler sieht der Senat darin, dass ein Anlageberater im Allgemeinen dann vom Kapitalanleger hinzugezogen wird, wenn Letzterer keine ausreichenden wirtschaftlichen Kenntnisse und keinen genügenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge hat (BGH.NJW-RR 1993, 1114).
  • OLG München, 06.12.2002 - 21 U 3997/01

    Gerlach-Report nicht Pflichtlektüre für Anlagevermittler

    Auszug aus OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03
    Der Anlagevermittler ist zwar verpflichtet, Berichte in der "seriösen" Wirtschaftspresse zu verfolgen und auszuwerten, er muss sich jedoch entgegen der Auffassung der Berufung nicht über alle sog. Branchendienste wie "Kapitalmarkt-Intern", "Platow-Brief" oder "DFI gerlach-report" informieren und dies an eventuelle Interessenten weitergeben (OLG München, OLG-Report 2003, 254).
  • BGH, 21.05.2008 - III ZR 174/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. Mai 2007 - 15 U 3503/03 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

    Damit war der Anspruch bereits bei Eingang der Klage am 24.10.2003 verjährt (OLG München, Urteil v. 28.4.04 - 15 U 3503/03 - unter Bezugnahme auf das Ausgangsurteil des LG München vom 2.5.03).
  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

    Entgegen der Auffassung der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 15.08.2002 - 11 U 341/01 (OLGR 2002, 250), ist mit der inzwischen überwiegenden Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG München, Urteil vom 28.04.2004 - 15 U 3503/03; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.10.2004 - 13 U 243/03; LG Tübingen WM 2004, 641) davon auszugehen, dass der Prospekt den Anforderungen an eine angemessene Risikoaufklärung genügte.
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 16 U 50/05

    Erfüllung der Aufklärungspflicht von Anlageberater und Anlagevermittler durch

    Dass diese Prospekte den Aufklärungspflichten der Anlageberater und Anlagevermittler entsprechen, wurde bereits von einer Vielzahl von Oberlandesgerichten bestätigt (vgl. OLG München, 15 U 3503/03, OLG Hamm, 4 U 37/04, OLG Frankfurt, z.B. 13 U 243/03, 21 U 48/05).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 21 U 48/05
    Der Senat schließt sich dem OLG München an, wonach es zur schlüssigen Darlegung des Schadens gehört, die realisierten Steuervorteile konkret darzulegen (OLG München, Urteil vom 28.04.2004, 15 U 3503/03, Kopie Bl. 472 ff, dort insb. S.15-16, Bl. 486-487 d. A.).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Das erkennende Gericht ist (entgegen der Auffassung des OLG Celle, Urteil vom 15.8.2002, 11 U 341/01 ) mit den Oberlandesgerichten München (Urteil vom 28.4.2004, 15 U 3503/03) und Hamm(Urteil vom 20.7.2004, 4 U 37/04 ) der Auffassung, dass der Emissionsprospekt über die "Dreiländerbeteiligung Objekt DLF 94/17" eine für die Anlageentscheidung ausreichende Belehrung und genügende Hinweise auf die bestehenden Risiken enthält.
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