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   OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-15 U 39/16   

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https://dejure.org/2016,50385
OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - I-15 U 39/16 (https://dejure.org/2016,50385)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2016 - I-15 U 39/16 (https://dejure.org/2016,50385)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - I-15 U 39/16 (https://dejure.org/2016,50385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie irreführend es sei denn diese ist von Heilpraktikererlaubnis gedeckt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 126 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Heilpraktiker | "Heilpraktiker für Psychotherapie"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    In diesem Sinne ist die konkrete Verletzungsform das bestimmte umschriebene Verhalten, das den Tatsachenkomplex und damit die Beanstandungen umfasst, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH, GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser).

    Der Streitgegenstand schließt in diesem Fall alle Rechtsverletzungen ein, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht werden, auch wenn die Klage nur auf bestimmte Rechtsverletzungen gestützt wird (BGH, GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser; OLG Köln, WRP 2013, 95; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 2.23f).

    Dabei ist wesentlich zu beachten, dass auch diese beiden vom Kläger angeführten Passagen nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssen, indem der gesamte Internetauftritt des Beklagten bei natürlicher Betrachtungsweise zu dem einheitlichen zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört, so dass der Tatsachenstoff nicht sinnvoll auf verschiedene eigenständige, den Sachverhalt in seinem Kerngehalt verändernde Geschehensabläufe aufgeteilt werden kann (BGH, GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser).

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist jedoch für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker; BGH, WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; BGH, GRUR 2013, 1252 - Medizinische Fußpflege).

    Bei der Abwägung der maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst sind auch Wertungen des Gesetzgebers (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker) sowie das verfassungsrechtliche und auch in Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2005/29/EG zum Ausdruck kommende Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten.

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12

    Medizinische Fußpflege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist jedoch für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker; BGH, WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; BGH, GRUR 2013, 1252 - Medizinische Fußpflege).

    Mit Blick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG kann deshalb ein uneingeschränktes Verbot unverhältnismäßig sein, das auf die Untersagung eines Hinweises auf eine rechtlich erlaubte berufliche Tätigkeit gerichtet ist (vgl. BGH, WRP 1990, 688 - Krankengymnastik; BGH, GRUR 2013, 1252 - Medizinische Fußpflege; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO,§ 5 UWG Rn. 5.154).

  • LG Wuppertal, 31.03.2016 - 12 O 126/15

    Bezeichnung als Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht irreführend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 31.03.2016, Az. 12 O 126/15, wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 31.03.2016, Az. 12 O 126/15, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,- Euro, ersatzweise von Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben mit dem Hinweis "Heilpraktiker für Psychotherapie" zu werben.

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (sog. Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App m. w. N.).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Dies richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport m. w. N.; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 5 UWG Rn. 1.56 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Im Rahmen des § 3a UWG, der § 4 Nr. 11 UWG a. F. inhaltlich nicht geändert hat (BGH, GRUR 2016, 516 - Wir helfen im Trauerfall), ist anerkannt, dass der Tatbestand des Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung ausscheidet, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der das beanstandete Marktverhalten ausdrücklich erlaubt.
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswerts ist in erster Linie auf den Entscheidungssatz und die Begründung des Verwaltungsakts abzustellen; darüber hinaus ist das materielle Recht, auf dem der Verwaltungsakt beruht, heranzuziehen (BGH, WRP 2016, 44 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 LA 71/10

    Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der gerichtlichen Feststellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Die geteilte Verkehrsauffassung wird auch daran deutlich, dass einige Behörden, die sich bei der Bestimmung der zu führenden Berufsbezeichnung ebenfalls mit den Vorstellungen und Erwartungen der potentiellen Patienten befassen, die Bezeichnung "Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" verlangen (Anlage K 4), während andere Behörden und Gerichte die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker (Psychotherapie)" empfehlen, vorgeben oder nicht beanstanden (vgl. Anlagen B 1, B 2 und B 8 sowie Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 07.02.2011, Az. 8 LA 71/10 m. w. N., Anlage K 3).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 239/87

    Krankengymnastik - Irreführung/Inhaber oder Personal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16
    Mit Blick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG kann deshalb ein uneingeschränktes Verbot unverhältnismäßig sein, das auf die Untersagung eines Hinweises auf eine rechtlich erlaubte berufliche Tätigkeit gerichtet ist (vgl. BGH, WRP 1990, 688 - Krankengymnastik; BGH, GRUR 2013, 1252 - Medizinische Fußpflege; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO,§ 5 UWG Rn. 5.154).
  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 27/12

    Abbruch der Rabattaktion

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

  • OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20

    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides

    d) Die Frage, ob eine mögliche Tatbestandswirkung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ausstrahlungswirkung auf die Beurteilung von § 5 UWG hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - I-15 U 39/16 - Heilpraktiker für Psychotherapie = GRUR-RR 2017, 280), kann daher im Eilverfahren dahinstehen.
  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (so genannte Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App, m.w.N.; BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH, WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 280 Rn. 21, beck-online).
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