Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.08.2015

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   OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14   

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https://dejure.org/2014,18190
OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14 (https://dejure.org/2014,18190)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2014 - 15 U 4/14 (https://dejure.org/2014,18190)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 15 U 4/14 (https://dejure.org/2014,18190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Arrestbefehls mangels Glaubhaftmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Veruntreuung von Geldern

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 916; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1
    Aufhebung eines Arrestbefehls mangels Glaubhaftmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Veruntreuung von Geldern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrere selbstständige Ansprüche: Teilklage muss Prüfungsreihenfolge vorgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Dortmund - 21 O 277/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Die Arrestbefehle des Landgerichts Köln vom 04.06.2013 - 21 O 202/13 - und vom 10.07.2013 - 21 O 277/13 - werden unter Zurückweisung der ihnen jeweils zu Grunde liegenden Arrestgesuche vom 21.05.2013 und vom 08.07.2013 aufgehoben.

    Mit weiterem Beschluss vom 10.07.2013 wurde auf Antrag der Arrestklägerin gegen die Arrestbeklagte zu 3) in dem später hinzuverbundenen Verfahren 21 O 277/13 wegen eines Anspruchs in Höhe von 1 Mio. EUR zzgl.

    Zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel wurde von K GmbH "bzw." dem Bankhaus T (vgl. Bl. 11 in 21 O 277/13) der J GbR aufgelegt.

    Die Beteiligungen von 33 der insgesamt 36, für diesen Fonds gewonnener Anleger wurden durch die Klägerin mit einem Volumen von insgesamt 243.580.000,00 EUR finanziert (Bl. 11 d. A. 21 O 277/13).

    Das Grundstück, auf dem der als "D" bezeichnete Gebäudekomplex errichtet werden sollte, wurde im Jahr 1997 durch den J GbR von der T1 GmbH, einem weiteren Tochterunternehmen der Klägerin, erworben; in der Folgezeit wurde dort das "D" unter Leitung der K GmbH gebaut (vgl. Bl. 11 d. A. 21 O 277/13).

    Gesellschafter der N GmbH waren neben der S GmbH (25,418%), der Q1 AG (25,416 %) sowie der N1 GmbH (24 %; im Folgenden: MCD) - einer Holding der Gebrüder C und I C - die T GmbH (25,416 %; vgl. Bl. 11 in 21 O 277/13).

    Bis Juli 2001 wurden die von N GmbH zu zahlenden Mieten aus Mietzuschüssen ("Anschubfinanzierung") erbracht, die wiederum der J GbR der N GmbH gewährte (Bl. 12 d. A. 21 O 277/13).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Die Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl.BGH, NJW-RR 2011, 136 - RdNr. 7 gem. Juris; BGH, NJW-RR 2007, 776/777 - jew. m. w. Nachw.).

    Eine solche Situation liegt vor, wenn das Gericht den widerstreitenden Mitteln der Glaubhaftmachung exakt den gleichen Beweiswert beimisst (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 136 - RdNr. 11 gem. Juris).

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Sonst könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, NJW 2000, 3718 f; BGHZ 124, 164, 166 f.; BGH, NJW 1990, 2068 f. und NJW 1984, 2346; Zöller/Greger; ZPO, 30. Auflage § 253 RdNr. 15 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, a.a.O.; BGHZ 156, 139/143).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Sonst könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, NJW 2000, 3718 f; BGHZ 124, 164, 166 f.; BGH, NJW 1990, 2068 f. und NJW 1984, 2346; Zöller/Greger; ZPO, 30. Auflage § 253 RdNr. 15 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Sonst könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, NJW 2000, 3718 f; BGHZ 124, 164, 166 f.; BGH, NJW 1990, 2068 f. und NJW 1984, 2346; Zöller/Greger; ZPO, 30. Auflage § 253 RdNr. 15 m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Die Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl.BGH, NJW-RR 2011, 136 - RdNr. 7 gem. Juris; BGH, NJW-RR 2007, 776/777 - jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Sonst könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, NJW 2000, 3718 f; BGHZ 124, 164, 166 f.; BGH, NJW 1990, 2068 f. und NJW 1984, 2346; Zöller/Greger; ZPO, 30. Auflage § 253 RdNr. 15 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.08.2005 - 2 StR 202/05

    Untreue (Missbrauchsalternative; Treubruchsalternative;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2014 - 15 U 4/14
    Das wiederum erfordert, dass der in Anspruch Genommene innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises die ihm aufgegebene Tätigkeit nicht nach nur eng begrenzten Vorgaben ohne eigenständigen Entscheidungsspielraum auszuführen hat, sondern ihm im Rahmen seines Obhutsbereichs eine gewisse wirtschaftliche Bewegungsfreiheit mit verschiedenen Handlungsalternativen zusteht, ihm also Ermessensspielraum, Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit zur fremdnützigen Vermögensfürsorge eingeräumt ist (vgl. BGH, NStZ 2006, 38 - RdNr. 7 gem. Juris; vgl. auch Dierlamm in Münchener Kommentar, StGB, § 266 Rdn. 163 ff und 40 ff/46 f - jew. m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - I-15 U 4/14   

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https://dejure.org/2015,25975
OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - I-15 U 4/14 (https://dejure.org/2015,25975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2015 - I-15 U 4/14 (https://dejure.org/2015,25975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2015 - I-15 U 4/14 (https://dejure.org/2015,25975)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12

    Patentfähigkeit einer Interfaceschaltung zur Realisierung eines genormten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Mit Urteil vom 18.12.2013, Az. X ZR 66/12 (Anlage E 3), änderte der BGH das Urteil des BPatG vom 29.02.2012, Az. 5 Ni 58/10, mit dem das Klagepatent im Umfang der Ansprüche 1 und 2 für nichtig erklärt wurde, ab.

    Zur Lösung dieser Aufgabe wird in der vom BGH mit Urteil vom 18.12.2013, X ZR 66/12 (Anlage E3), aufrechterhaltenen Fassung des Klagepatents in Anspruch 1 sowie in der vom BPatG mit Beschluss vom 22.04.2015, 35 W(pat) 437/12, aufrechterhaltenen Fassung des Klagegebrauchsmusters in Anspruch 1 eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vorgeschlagen:.

    Letztere ist - wovon die Parteien übereinstimmend ausgehen - zwischen die rein digitale integrierte Schaltung und die S/T Line geschaltet und umfasst zwecks Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Spezifikation ITU-T I.430 eine analoge Schaltungstechnik (vgl. BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 10).

    Diesen Ausgang charakterisiert der Fachmann, ein Ingenieur mit Hochschulausbildung der Fachrichtung elektrische Nachrichtentechnik, der mit der Realisierung von Schnittstellenschaltungen für die Nachrichtentechnik vertraut ist (vgl. auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 8), nach seinem allgemeinen Fachverständnis als Tristate-Ausgang, wenn er so eingerichtet ist, dass er nicht nur zwei, sondern drei Zustände (= " Tri state") ausgibt: Niedrig "Low"/0, Hoch "High"/1 und "hochohmig"/[Z].

    Ein solcher Ausgang kann, worüber zwischen den Parteien kein Streit besteht, nur die Pegel 0 und Z ausgeben (vgl. auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 11).

    Die Verwendung der Tristate-Funktionalität an den Ausgängen im Sendebetrieb ist vielmehr zwingend erforderlich (so auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 6, 7, 10, 11).

  • LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 82/10

    ISDN-Basis-Anschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, im Umfang der Verurteilung der Beklagten abgeändert.

    Nachdem die Klägerin ihre ursprünglichen Anträge auf Besichtigung nach § 140c PatG, auf Aussetzung nach § 140b Abs. 2 PatG und auf Bestimmung eines Lizenzsatzes zurückgenommen hat, und die Anträge auf Schadenersatzfeststellung sowie Auskunft- und Rechnungslegung zunächst auf Benutzungshandlungen bezogen waren, die mittels des Wortlautes der eingetragenen Ansprüchen 1 der Klageschutzrechte konkretisiert wurden, und nur die Ansprüche der Klägerin ab dem 08.03.2008 betrafen, beantragt die Klägerin mit ihrer Berufung zuletzt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010 - Aktenzeichen 4a O 82/10 - abzuändern und.

    hilfsweise, unter Aufhebung des am 14.09.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen 4a O 82/10 - die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf - Patentstreitkammer - zurückzuverweisen.

    Mit ihrer Berufung beantragt die Beklagte, das am 14.09.2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 4a O 82/10, im Umfang der Verurteilung der Beklagten aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BPatG, 22.04.2015 - 35 W (pat) 437/12

    Feststellung der anfänglichen Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters in Bezug auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Nachdem die Löschungsabteilung des DPMA das Klagegebrauchsmuster mit Beschluss vom 30.08.2012, Az. Lö I 159/10, im Umfang der Ansprüche 1 und 2 gelöscht hatte, lautet Anspruch 1 des Klagegebrauchsmusters in der vom BPatG mit Beschluss vom 22.04.2015, Az. 35 W (pat) 437/12, aufrechterhaltenen Fassung wie folgt:.

    Zur Lösung dieser Aufgabe wird in der vom BGH mit Urteil vom 18.12.2013, X ZR 66/12 (Anlage E3), aufrechterhaltenen Fassung des Klagepatents in Anspruch 1 sowie in der vom BPatG mit Beschluss vom 22.04.2015, 35 W(pat) 437/12, aufrechterhaltenen Fassung des Klagegebrauchsmusters in Anspruch 1 eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vorgeschlagen:.

    Der Fachmann, dem diese Schrift bekannt ist, entwickelt dasselbe Verständnis zur Abgrenzung zum Stand der Technik, wie dem Beschluss des BPatG vom 22.04.2015, Az. 35 W (pat) 437/12, zu entnehmen ist.

    Überdies hat das BPatG mit Beschluss vom 22.04.2015, Az. 35 W (pat) 437/12, auf die Beschwerde der hiesigen Klägerin die Entscheidung der Löschungsabteilung vom 30.08.2012, Az. Lö I 159/10, aufgehoben, und die Schutzfähigkeit des Anspruchs 1 in der hier geltend gemachten Fassung festgestellt.

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Patentschriften richten sich an alle Fachleute (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGH GRUR 1998, 1003 - Leuchtstoff).

    Fachmännisches Denken, Erkennen und Vorstellen wird deshalb bemüht, um mit dem auf dem betreffenden Gebiet der Technik üblichen allgemeinen Fachwissen sowie den durchschnittlichen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten der dort tätigen Fachwelt und dem hierdurch geprägten sinnvollen Verständnis vom Inhalt einer Lehre zum technischen Handeln eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu haben (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).

    Die Auslegung eines Patent- bzw. Gebrauchsmusteranspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 7/12

    Rohrmuffe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Nach § 142 ZPO darf in einem Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsprozess die Vorlage einer Urkunde angeordnet werden, wenn ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Schutzrechtsverletzung spricht und wenn die Vorlage zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich sowie auch unter Berücksichtigung der rechtlich geschützten Interessen des zur Vorlage Verpflichteten verhältnismäßig und angemessen ist (BGH GRUR 2013, 316 - Rohrmuffe; BGH GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung; Schulte/Rinken/Kühnen, PatG 9. Aufl., § 140c Rn. 90).

    Die Rechtslage nach Inkrafttreten des § 140c PatG weicht materiell weder zu Lasten des Schutzrechtsinhabers noch des mutmaßlichen Verletzers vom früheren Rechtszustand nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ab (BGH GRUR 2013, 316 - Rohrmuffe; BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung).

    Eine gerichtliche Aufklärungspflicht außerhalb des § 140c PatG besteht auch nach der allgemeinen Vorschrift des § 286 ZPO nicht (BGH GRUR 2013, 316 - Rohrmuffe).

  • BPatG, 29.02.2012 - 5 Ni 58/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Mit Urteil vom 18.12.2013, Az. X ZR 66/12 (Anlage E 3), änderte der BGH das Urteil des BPatG vom 29.02.2012, Az. 5 Ni 58/10, mit dem das Klagepatent im Umfang der Ansprüche 1 und 2 für nichtig erklärt wurde, ab.

    Letztere ist - wovon die Parteien übereinstimmend ausgehen - zwischen die rein digitale integrierte Schaltung und die S/T Line geschaltet und umfasst zwecks Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Spezifikation ITU-T I.430 eine analoge Schaltungstechnik (vgl. BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 10).

    Diesen Ausgang charakterisiert der Fachmann, ein Ingenieur mit Hochschulausbildung der Fachrichtung elektrische Nachrichtentechnik, der mit der Realisierung von Schnittstellenschaltungen für die Nachrichtentechnik vertraut ist (vgl. auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 8), nach seinem allgemeinen Fachverständnis als Tristate-Ausgang, wenn er so eingerichtet ist, dass er nicht nur zwei, sondern drei Zustände (= " Tri state") ausgibt: Niedrig "Low"/0, Hoch "High"/1 und "hochohmig"/[Z].

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Die Auslegung eines Patent- bzw. Gebrauchsmusteranspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).

  • BGH, 11.02.2009 - Xa ZB 24/07

    Niederlegung der Inlandsvertretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Die Bestellung eines Inlandsvertreters und deren Nachweis stellen eine Obliegenheit dar, deren Nichtbeachtung zu Lasten der betroffenen Partei zu einem behebbaren Verfahrenshindernis führt (BGH GRUR 2009, 701 - Niederlegung der Inlandsvertretung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 42 m. w. N.).

    Die vor Einsetzung eines Inlandsvertreters vorgenommenen Verfahrenshandlungen sind nicht unwirksam, sondern bloß mit einem behebbaren Mangel behaftet, der bis zu seiner Behebung einer Sachprüfung entgegensteht (BGH GRUR 2009, 701 - Niederlegung der Inlandsvertretung), so dass der Mangel im Laufe des Verfahrens mit Rückwirkung behoben werden kann.

  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 25/06

    Insassenschutzsystemsteuereinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Die Auslegung eines Patent- bzw. Gebrauchsmusteranspruchs ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Rechtsfrage, die allein und eigenverantwortlich das Gericht zu treffen hat (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR Jahr 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14
    Sachverständige Äußerungen hierzu haben im Verletzungsprozess lediglich die Aufgabe, dem Gericht gegebenenfalls die für die jeweilige Bewertung erforderlichen technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (BGH GRUR 2010, 410 - Insassenschutzsystemsteuereinheit; BGH GRUR 2010, 314 - Kettenradanordnung II; BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I).
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

  • BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68

    Tod des Inlandsvertreters

  • BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07

    Eintragung des Inlandsvertreters

  • BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

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