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   OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99   

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https://dejure.org/1999,6049
OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99 (https://dejure.org/1999,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.1999 - 15 U 4/99 (https://dejure.org/1999,6049)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 15 U 4/99 (https://dejure.org/1999,6049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Im Vordergrund steht bei dem aus Art. 1, 2 Abs. 1 GG hergeleiteten Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts aber der Gesichtspunkt der Genugtuung, wie der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung im Fall von Prinzessin Caroline von Monaco (NJW 95, 861) im einzelnen dargelegt hat.

    Hierzu kann auf die grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Fall von Prinzessin Caroline von Monaco (NJW 95, 861; 96, 984) verwiesen werden.

    Ein solcher Zweck muß daher als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einfließen, damit von dieser ein echter Hemmungseffekt in Bezug auf die Vermarktung der Persönlichkeit ausgeht (BGH NJW 95, 861, 865).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Hierzu kann auf die grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Fall von Prinzessin Caroline von Monaco (NJW 95, 861; 96, 984) verwiesen werden.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Das Wissen eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist der juristischen Person nämlich auch dann noch zuzurechnen, wenn der Organvertreter aus dem Amt ausgeschieden ist (BGHZ 109, 327, 331 f; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 166 Rdnr. 2, 8).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Dennoch ist in der Berichterstattung eine entsprechende "verdeckte" Behauptung enthalten (zum Tatbestand der "verdeckten Behauptung" vgl. grundsätzlich BGH, NJW 80, 2801, 2803; NJW-RR 94, 1246 f).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Dennoch ist in der Berichterstattung eine entsprechende "verdeckte" Behauptung enthalten (zum Tatbestand der "verdeckten Behauptung" vgl. grundsätzlich BGH, NJW 80, 2801, 2803; NJW-RR 94, 1246 f).
  • OLG Hamm, 06.05.1998 - 15 W 82/98

    Überschreiten des Sondernutzungsrechts durch berechtigte Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
    Soweit die Klägerin im Hinblick auf die hier streitige Veröffentlichung einen Bestrafungsantrag in dem früheren Verfahren 2 O 96/94 LG Bonn = 15 W 82/98 gestellt hat, ist dieser Antrag wegen des zwischenzeitlichen Wechsels von Herausgeberin und Chefredakteurin erfolglos geblieben.
  • OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11

    Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung

    Eine Obliegenheit, zur Abwehr immaterieller Einbußen einen Gegendarstellungsanspruch durchzusetzen, besteht ebenfalls nicht, schon weil die Gegendarstellung keine presserechtliche Sanktion ist und keine Genugtuung bewirkt (OLG Köln NJW-RR 2000, 470; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 479; Wenzel-Burkhardt, aaO. 14 Rn 123).
  • LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08

    Falschzitate können Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des

    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz bliebe und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 868) Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten muss dabei ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich bestehen (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470).
  • OLG Köln, 14.04.2016 - 15 U 193/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Präsidenten der

    Die bloße Mitteilung ehebrecherischer Beziehungen ohne die Bekanntgabe diesbezüglicher Einzelheiten tangiert jedoch nicht die Intimsphäre (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1999 - VI ZR 264/98, juris Rn. 14; OLG München, Urt. v. 31.7.2014 - 18 U 308/14, beck-online Rn. 57; im Ergebnis auch OLG Köln, Urt. v. 18.5.1999 - 15 U 4/99, BeckRS 1999, 30059856).
  • LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 1197/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung:

    Zum anderen sprechen hiergegen auch gewichtige Argumente: Das Oberlandesgericht Köln weist darauf hin, dass ein Unterlassungsanspruch auf Grund seines Wesens von vornherein nicht geeignet sei, den durch ein Foto erweckten Eindruck zu entschärfen oder zu beseitigen, so dass er den Anspruch auf Geldentschädigung nicht ausschließe (OLG Köln NJW-RR 2000, 470 (471)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
    Ein solches Bedürfnis ist Voraussetzung für die Zuerkennung eines Geldentschädigungsanspruchs (BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470).
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