Rechtsprechung
OLG München, 23.05.2017 - 15 U 4594/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 2; GVG § 13, § 17a; ZPO § 341, § 696 Abs. 5, § 700 Abs. 3 S. 2
Keine Begründung der Rechtswegzuständigkeit durch Erlass eines Vollstreckungsbescheids - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Rechtswegzuständigkeit nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides
- rewis.io
Keine Begründung der Rechtswegzuständigkeit durch Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit; ordentliche Gerichtsbarkeit; Rechtsweg; Arbeitsgericht; Arbeitsvertrag; Rechtswegzuständigkeit; Verweisung; Vollstreckungsbescheid; Berufung
- rechtsportal.de
Prüfung der Rechtswegzuständigkeit nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 20.10.2016 - 14 O 3919/16
- OLG München, 23.05.2017 - 15 U 4594/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 899
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97
Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung …
Auszug aus OLG München, 23.05.2017 - 15 U 4594/16
Das Berufungsgericht hebt danach im Verfahren des § 17a Abs. 2 GVG das erstinstanzliche Urteil auf und verweist die Sache an das zuständige Arbeitsgericht München (vgl. BGH Urteil vom 18.11.1998 - VIII ZR 269/97 = NJW 1999, 651 Rz 10 bei Juris). - LG München II, 20.10.2016 - 14 O 3919/16
Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG München, 23.05.2017 - 15 U 4594/16
Das Verfahren wird unter Aufhebung des Endurteils des Landgerichts München II vom 20.10.2016 (Az. 14 O 3919/16) zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den Einspruch vom 31.08.2016 - sowie über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht München verwiesen.
- OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18
Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für …
Das Verwaltungsgericht aber hat die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage des Rechtswegs - nach Auffassung von Antragsgegnerin und Beigeladenen sind für das Rechtsschutzbegehren der Antragsteller (allenfalls) die Zivilgerichte zuständig - nicht einmal inzident bejaht (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 23.05.2017 - 15 U 4594/16 -, juris Rn. 12 ff., insb. Rn. 15), sondern ausdrücklich offengelassen. - LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung …
Gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung des Mahnverfahrens ist, dass es sich um einen Anspruch handelt, für den der ordentliche Rechtsweg eröffnet ist (vgl. z.B. OLG München, MDR 2017, 899;… Saenger, Zivilprozessordnung, § 700, Rn. 23ff.;… Schüler in: Münchner Kommentar ZPO, 6. Auflage 2020, § 691, Rn. 2f.). - LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 79/22
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit über Kostentragung aus gemeinsamer …
Das Versäumnisurteil ist nicht in gesetzmäßiger Weise ergangen, da nicht die Zivilgerichte, sondern die Familiengerichte zuständig sind, was auch im Einspruchsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. OLG München, Beschluss v. 23.5.2017 - 15 U 4594/16).