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   OLG München, 06.10.1976 - 15 U 4854/75   

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https://dejure.org/1976,1849
OLG München, 06.10.1976 - 15 U 4854/75 (https://dejure.org/1976,1849)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.1976 - 15 U 4854/75 (https://dejure.org/1976,1849)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 1976 - 15 U 4854/75 (https://dejure.org/1976,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 438
  • VersR 1977, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    In der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 39, 366 hat der Bundesgerichtshof allerdings den auf die mangelhafte Erstellung eines Bauwerks gerichteten Anspruch eines Bauherrn aus Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) gerade hinsichtlich dieses Bauwerks verneint, wenn die im Bau verwendeten Materialien mangelhaft waren und mit fortschreitenden Bauarbeiten jeweils ein weiterer mangelhaft erstellter Teil in das Eigentum des Grundstückseigentümers überging (zu diesem Fragenkreis vgl. auch RG JW 1905, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; BGHZ 55, 392, 398; OLG Karlsruhe, NJW 1956, 913; OLG Stuttgart, NJW 1967, 572; OLG München, NJW 1977, 438; Wilts, VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess, NJW 1975, 281; Kötz, Deliktsrecht, S. 41, 42).
  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11

    Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen

    Diese Vorschrift stellt bereits kein Schutzgesetz dar (OLG Brandenburg NZBau 2013, 237 [241]; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2005 - 17 U 218/14; vgl. auch OLG München NJW 1977, 438), weil sie keinen Individualschutz bezweckt; dass durch die Verwendung sicherer Bauprodukte letztlich auch die Bewohner eines Hauses geschützt werden, ist lediglich nur ein Reflex der auf eine Gefahrenabwehr abzielenden Vorschrift.
  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11

    Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der

    Diese Vorschrift stellt bereits kein Schutzgesetz dar (OLG Brandenburg NZBau 2013, 237 [241]; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2005 - 17 U 218/14; vgl. auch OLG München NJW 1977, 438), weil sie keinen Individualschutz bezweckt; dass durch die Verwendung sicherer Bauprodukte letztlich auch die Bewohner eines Hauses geschützt werden, ist lediglich nur ein Reflex der auf eine Gefahrenabwehr abzielenden Vorschrift.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04

    Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus

    Der Schutz der Benutzer eines Hauses aufgrund der Verwendung nur erprobter Bauprodukte stellt sich vielmehr lediglich als Reflex der Gefahrenabwehrvorschrift des § 16 HBO dar (im Ergebnis ähnlich für Schutzvorschriften gegen Feuchtigkeit, Art. 16 - vormals 15 - BayBO, OLG München, NJW 1977, 438 unter Hinweis auf BayObLG, a.a.O.), wobei dieser Gefahrenabwehrcharakter aufgrund der europäischen Richtlinie nur sekundären Charakter hat.
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