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   OLG Düsseldorf - 15 U 49/18   

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OLG Düsseldorf - 15 U 49/18 (https://dejure.org/9999,106197)
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  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Regelmäßig ist Spürbarkeit zu bejahen, wenn sich der Verletzer aus der objektiven Sicht eines verständigen durchschnittlichen Mitbewerbers einen nicht ganz unerheblichen Wettbewerbsvorsprung verschaffen kann (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 3a, Rn. 1.100; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2018, Az. I - 15 U 49/18 (soweit ersichtlich nicht veröffentlicht) nachfolgend zu LG Duisburg, a.a.O.).
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