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   OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03   

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OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03 (https://dejure.org/2005,21014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2005 - 15 U 58/03 (https://dejure.org/2005,21014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 15 U 58/03 (https://dejure.org/2005,21014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Honoraranspruch bei Beratungsleistungen im Hinblick auf den Erwerb eines Unternehmens aus dem Bereich der Facility Management-Dienstleistungen; Anwendung der Regeln des Dienstvertragsrechts einerseits und der Regeln des Maklerrechts anderseits bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Daraus folgt, dass beispielsweise ein Immobilienmakler, der einem Kaufinteressenten die Möglichkeit nachweist, ein Grundstück zu erwerben, nur dann eine Provision erhält, wenn der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Nachweises auch tatsächlich bereit ist, das Grundstück zu veräußern (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 950, 951; Palandt/Sprau, a.a.O., § 652 Rn. 26 m.w.N.).

    Eine solche Identität wäre dann nicht gegeben, wenn eine zum Zeitpunkt der Nachweisleistung bestehende Verkaufsbereitschaft des Vertragspartners in Fortfall geraten wäre und erst ein neuer Verkaufsentschluss des Vertragspartners dazu geführt hätte, dass der Maklerkunde den Hauptvertrag abschließen konnte (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1991, 950, 951).

    Der Senat weicht - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht von den Entscheidungen des BGH, NJW-RR 1991, 950 (951) und OLG Hamm, NJW-RR 1999, 633, ab.

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Beim Erst-Makler reicht vielmehr ein normaler (einfacher) Nachweis im Zusammenhang mit der für den Makler sprechenden Kausalitätsvermutung aus, um die Provision zu verdienen (vgl. insbesondere BGH, NJW 1999, 1255).

    Selbst dann, wenn die Beklagte nach der Nachweisleistung der Klägerin die ... zunächst als mögliches Zielunternehmen ausgeschieden hätte, würde dies nicht zu einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs führen (vgl. zum zwischenzeitlichen Scheitern von Vertragsverhandlungen in ähnlichen Fällen BGH, NJW 1999, 1255).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 18 U 123/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Der Senat weicht - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht von den Entscheidungen des BGH, NJW-RR 1991, 950 (951) und OLG Hamm, NJW-RR 1999, 633, ab.
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 16.05.1990 (BGH, NJW-RR 1990, 1269, 1270) wonach der Makler dem Kunden "zusätzliche Informationen" und "unerlässliche Einzelkenntnisse" liefern müsse, beziehen sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - ausschließlich auf einen Zweit-Makler, der eine Nachweis-Provision trotz Vorkenntnis seines Kunden verdienen möchte.
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 79/70

    Vertragliche Maklerverpflichtung des Nachweises eines Kaufinteressenten für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs" (BGH, WM 1972, 444 (445)) geht von einem speziellen Sachverhalt aus, dessen Einzelheiten in der zitierten BGH-Entscheidung nicht mitgeteilt werden.
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Nur für die Provision eines Zweit-Maklers kommt es entscheidend darauf an, ob dessen Nachweis für den Kunden entscheidende Zusatzinformationen geliefert hat, die letztlich für den Hauptvertrag ausschlaggebend waren (vgl. Ibold, a.a.O., Rn. 107; BGH NJW-RR 1996, 114, 115).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 92/78

    Kausalität der Nachweistätigkeit eines Maklers für den später zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    b) Der Schluss auf den Ursachenzusammenhang ergibt sich von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH, NJW 1980, 123).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 7 U 119/94

    Maklerauskunftsanspruch nach vermitteltem Firmenverkauf?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 15 U 58/03
    Das Erfolgshonorar in § 3 Abs. 3 und Abs. 4 des Vertrages betrifft die Maklervereinbarung, so dass im vorliegenden Rechtsstreit im Rahmen des (gemischten) Maklerdienstvertrags Maklerrecht zur Anwendung kommt (vgl. zum Vertragstyp des Unternehmensmaklervertrages beispielsweise OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1464).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2023 - 2 O 56/22

    M&A-Beraterin klagte auf Zahlung ihres Beraterhonorars

    Der Fall unterscheidet sich damit fundamental von dem des OLG Karlsruhe im Urteil vom 25.10.2005 - 15 U 58/03, beck-online.

    (b) Im Ergebnis nichts anderes gilt, wenn man mit dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WM 2023, 1168; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2005 - 15 U 58/03, beck-online) annimmt, dass ein Vertrag der hier vorliegenden Art nach Maklerdienstrecht zu beurteilen ist.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2023 - 1 U 311/20

    Erfolgshonorar bei M&A-Beratung

    Diese Vereinbarung verleiht dem Vertrag den Charakter einer typischen Maklervereinbarung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 15 U 58/03, Rn. 57).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18

    Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung

    (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2010 - I-21 U 60/10, Rz. 109ff. OLG Köln, Beschluss vom 9. November 2007 - 24 U 74/07, Rz. 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 15 U 58/03).
  • OLG Köln, 19.02.2008 - 24 U 95/07

    Voraussetzungen der Vergütung des Nachweismaklers

    Soweit das OLG Karlsruhe (NJOZ 2006, 1164, 1168) ein "grundlegendes Interesse" des nachgewiesenen Interessenten hat genügen lassen, lag dem dort entschiedenen Fall eine andere Sachverhaltskonstellation als dem vorliegenden Fall zugrunde.
  • OLG München, 08.12.2009 - 5 U 3029/06

    Zahlungsklage eines Auftraggebers nach fristloser Kündigung eines

    Der Senat wertet die getroffene Vereinbarung, nach der für die geschuldete Tätigkeit neben einem Festhonorar auch ein Erfolgshonorar zu zahlen war, als Maklerdienstvertrag (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2005 - 15 U 58/03, NJOZ 2006, 1164; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., vor § 652 Rn. 6).
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 24 U 74/07

    Geltendmachung eines Honoraranspruchs auf Grundlage eines Maklervertrages;

    Der Senat teilt daher die Auffassung des OLG Karlsruhe, wonach es zum Wesen des Erfolgshonorars gehört, dass der vom Auftragnehmer erbrachte Nachweis für das Zustandekommen eines späteren Hauptvertrags (mit-)ursächlich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.Oktober 2005 - 15 U 58/03 - NJOZ 2006, 1164).
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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2006 - L 15 U 58/03   

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https://dejure.org/2006,22930
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2006 - L 15 U 58/03 (https://dejure.org/2006,22930)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2006 - L 15 U 58/03 (https://dejure.org/2006,22930)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - L 15 U 58/03 (https://dejure.org/2006,22930)
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