Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.01.2007 - 15 U 71/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kraftfahrzeugkaufvertrag: Neuwageneigenschaft eines 23 Monate alten Pkws
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 346 BGB; § 398 BGB; § 434 Abs. 1 S. 1 BGB; § 437 BGB; § 522 Abs. 2 ZPO
Voraussetzungen für die Bezeichnung eines PKW als Neuwagen; Unbenutzter 23 Monate alter PKW; Einstellung der Fabrikation dieses Fahrzeugtyps kurze Zeit nach der Herstellung des verkauften PKW; Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Kaufsache; Zeugenaussage als ... - IWW
- Judicialis
BGB § 434 Abs. 1 S. 1
- RA Kotz
Fabrikneu - ein 23 Monate altes ungebrauchtes Auto ist nicht fabrikneu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434 Abs. 1 S. 1
Kein Neuwagen bei Alter von 23 Monaten und Einstellung der Fabrikation kurze Zeit nach Herstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Neuwageneigenschaft eines 23 Monate alten Pkws
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bezeichnung eines PKW als Neuwagen; Unbenutzter 23 Monate alter PKW; Einstellung der Fabrikation dieses Fahrzeugtyps kurze Zeit nach der Herstellung des verkauften PKW; Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Kaufsache; Zeugenaussage als ...
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Ein Pkw mit einer Standzeit von zwei Jahren ist kein Neuwagen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Neuwagenkauf: Standzeit von 23 Monaten führt zu gewissem Alterungsprozess - Unbenutzt ist nicht immer gleich neu
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wann gilt ein Fahrzeug als "fabrikneu", wann als "überlagert"?
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 30.10.2006 - 8 O 1373/06
- OLG Oldenburg, 08.01.2007 - 15 U 71/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2007 - 15 U 71/06
Eine so lange Standzeit führt auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbuße, so dass ein solcher PKW kein Neufahrzeug mehr darstellt, vgl. BGH NJW 2004, 160 für 19 Monate Standzeit.