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   OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - I-15 U 76/19   

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https://dejure.org/2020,28315
OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - I-15 U 76/19 (https://dejure.org/2020,28315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2020 - I-15 U 76/19 (https://dejure.org/2020,28315)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - I-15 U 76/19 (https://dejure.org/2020,28315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google Ads-Werbung trotz Erläuterung auf Landing-Page irreführend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführung bei Google-Ads-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Irreführende Google Ads-Werbung trotz Aufklärung auf Landing-Page

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Google Ads-Werbung kann trotz Aufklärung auf Landing-Page irreführen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Ob die geschäftliche Handlung unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft), wobei maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2010, 352 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH GRUR 2003, 361 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 976 - Kopplungsangebot I).

    Da es maßgeblich auf den Gesamteindruck einer Werbung ankommt, verbietet sich eine zergliedernde Betrachtungsweise, die einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung aus ihrem Zusammenhang reißt (BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 1996, 367 - Umweltfreundliches Bauen; BGH WRP 1996, 1097 - Preistest).

    Genügen kann vielmehr ausnahmsweise eine andere korrigierende Aussage in der Werbung, wenn es sich um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

    "Kurz und übersichtlich" gestaltet ist eine Werbung nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe stehen und die aufklärenden Informationen nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Ob die geschäftliche Handlung unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft), wobei maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2010, 352 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH GRUR 2003, 361 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 976 - Kopplungsangebot I).

    Ist der Blickfang hingegen nicht grob falsch, sondern enthält er nur nicht alle Angaben, die für eine irrtumsfreie Erfassung durch den angesprochenen Verkehr erforderlich sind, kann der durch den Blickfang veranlasste Irrtum regelmäßig (nur) durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).

    Genügen kann vielmehr ausnahmsweise eine andere korrigierende Aussage in der Werbung, wenn es sich um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

    "Kurz und übersichtlich" gestaltet ist eine Werbung nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe stehen und die aufklärenden Informationen nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Genügen kann vielmehr ausnahmsweise eine andere korrigierende Aussage in der Werbung, wenn es sich um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

    "Kurz und übersichtlich" gestaltet ist eine Werbung nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe stehen und die aufklärenden Informationen nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 119/10

    Innerhalb 24 Stunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Sie ist daher per se unzulässig, wenn sie für sich genommen schlichtweg falsch bzw. objektiv unrichtig ist (BGH GRUR 2012, 81 - Innerhalb 24 Stunden, "dreiste Lüge"; BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; BGH GRUR 2002, 715 - Scanner-Werbung); ihre Korrektur durch einen aufklärenden Hinweis scheidet aus (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisangabe; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 UWG Rn. 1.89; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 UWG Rn. 133).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Angaben auf der sich öffnenden Internetseite vollständig und unmissverständlich sind (BGH GRUR 2012, 81 Rn. 14 f. - Innerhalb 24 Stunden; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 38. Aufl. 2020, UWG § 5 Rn. 2.152).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Es wird "nur" im Rahmen des Zumutbaren das substanziierte Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt (BGH NJW 2020, 755; BGH GRUR 2014, 657 - BearShare; BGH NJW 2008, 982).

    Entspricht der Nichtbeweisbelastete seiner sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der beweisbelasteten Partei, die von ihr behaupteten Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BGH GRUR-RR 2017, 484 - Ego-Shooter; BGH GRUR 2017, 386 - Afterlife; BGH GRUR 2014, 657 - BearShare).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 252/14

    Kundenbewertung im Internet - Wettbewerbsverstoß: Bestimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug; BGH GRUR 2016, 828 - Kundenbewertung im Internet; BGH GRUR 2014, 1114 - nickel-frei).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Ob die geschäftliche Handlung unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft), wobei maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2010, 352 - Hier spiegelt sich Erfahrung; BGH GRUR 2003, 361 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 976 - Kopplungsangebot I).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Ist der Blickfang hingegen nicht grob falsch, sondern enthält er nur nicht alle Angaben, die für eine irrtumsfreie Erfassung durch den angesprochenen Verkehr erforderlich sind, kann der durch den Blickfang veranlasste Irrtum regelmäßig (nur) durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor).
  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 152/94

    Preistest - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Da es maßgeblich auf den Gesamteindruck einer Werbung ankommt, verbietet sich eine zergliedernde Betrachtungsweise, die einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung aus ihrem Zusammenhang reißt (BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 1996, 367 - Umweltfreundliches Bauen; BGH WRP 1996, 1097 - Preistest).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19
    Sie ist daher per se unzulässig, wenn sie für sich genommen schlichtweg falsch bzw. objektiv unrichtig ist (BGH GRUR 2012, 81 - Innerhalb 24 Stunden, "dreiste Lüge"; BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; BGH GRUR 2002, 715 - Scanner-Werbung); ihre Korrektur durch einen aufklärenden Hinweis scheidet aus (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisangabe; Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 UWG Rn. 1.89; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 UWG Rn. 133).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2023 - 15 U 16/23
    Blickfangmäßige Herausstellungen, die nach der konkreten Gestaltung der Werbung beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass sie das Angebot verlässlich beschreiben und alles Wesentliche damit gesagt sei, müssen bereits als solche wahr sein, weil sie vom sonstigen Inhalt der Werbung losgelöst wahrgenommen werden, ihre Wirkung bereits als solche entfalten und damit eine Anlockwirkung ausüben, die allein schon den Betrachter veranlasst, dem Angebot näher zu treten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16. Dezember 2021, Az. I-15 U 28/21; Urt. v. 2. Juli 2019, Az. I-15 U 76/19, GRUR-RS 2020, 16408; Ohly/Sosnitza, Kommentar zum UWG, 8. Auflage 2023, § 5, Rz. 143).

    Anders liegt es regelmäßig nur dann, wenn der Blickfang selbst durch Sternchenhinweis oder sonst durch eine Anmerkung auf nicht zu übersehende Einschränkungen aufmerksam macht (BGH, Urt. v. 15. Oktober 2015, Az. I ZR 206/14, GRUR 2016, 207 - All Net Flat; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16. Dezember 2021, Az. I-15 U 28/21; Urt. v. 2. Juli 2019, Az. I-15 U 76/19, GRUR-RS 2020, 16408).

    "Kurz und übersichtlich" gestaltet ist eine Werbung indes nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe zueinander stehen und die aufklärende Information nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH, Urt. v. 21. September 2017, Az. I ZR 53/16; GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16. Dezember 2021, Az. I-15 U 28/21; Urt. v. 2. Juli 2019, Az. I-15 U 76/19, GRUR-RS 2020, 16408).

    Entschließt er sich dazu, dann ist der für die Irreführung hinreichende Erfolg bereits eingetreten, da der Verkehr angelockt ist und sich in Folge näher mit dem Angebot der Beklagten beschäftigt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16. Dezember 2021, Az. I-15 U 28/21; Urt. v. 2. Juli 2019, Az. I-15 U 76/19, GRUR-RS 2020, 16408).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 29/21

    Werbung einer Apotheke mit vierundzwanzigstündiger Öffnungszeit und zweistündiger

    Da es maßgeblich auf den Gesamteindruck einer Werbung ankommt, verbietet sich grundsätzlich eine zergliedernde Betrachtungsweise, die einzelne Äußerungen einer in sich geschlossenen Darstellung aus ihrem Zusammenhang reißt (vgl. BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 10 - Schlafzimmer komplett; Senat, Urt. v. 17.07.2020 - 15 U 76/19, GRUR-RS 2020, 16408 Rn. 66 - Fluggastrechte-Inkasso, m.w.N.).
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