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   OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18   

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OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18 (https://dejure.org/2018,65451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2018 - 15 U 84/18 (https://dejure.org/2018,65451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 15 U 84/18 (https://dejure.org/2018,65451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

  • RA Kotz

    Gutgläubiger Erwerb eines entwendeten Kraftfahrzeugs - unbegleitete Probefahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Der Bundesgerichtshof hat unter ausdrücklicher Ablehnung sowohl einer analogen Anwendung des § 855 BGB als auch einer bloßen Lockerung des unmittelbaren Besitzes bisher offengelassen, ob stets ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis zu fordern ist (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13, 14, 20; Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15) oder - wofür beide Entscheidungen eingeschränkte Hinweise bieten - letztlich entscheidend auf die Qualität der Weisungsbefugnis und Einwirkungsmöglichkeiten abzustellen ist.

    Die Annahme einer Besitzdienerstellung lasse sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes allenfalls damit rechtfertigen, dass der Kaufinteressent zuvor in keinem besitzrechtlichen Verhältnis zum Verkäufer steht und die Probefahrt sowohl hinsichtlich der Frage, ob sie überhaupt stattfindet, als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung einzig von dem Willen des Händlers abhängig sei (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 15).

    In jedem Fall sei erforderlich, dass der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall aufgrund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen könne (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13) und sich nicht seiner Einflussmöglichkeiten begebe (BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15).

    Für eine solche Interpretation wird von dem Bundesgerichtshof die vergleichbare Abwägung bei einem Gefälligkeitsverhältnis und der dort höher zu bewertenden Kontinuitätsinteressen des Erlaubenden aus Anlass der von dem Nutzer zu erwartenden Loyalität gegenüber den Weisungen des Erlaubenden erwogen (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 15).

    Wie ausgeprägt die Abhängigkeit des A von den Weisungen der Klägerin ausgestaltet war, zeigt sich daran, dass diesem lediglich für eine kurze Zeit von einer Stunde das Fahrzeug überlassen wurde (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 20: die kurze Dauer einer Probefahrt spreche bereits für sich genommen in der Regel gegen eine Übertragung des unmittelbaren Besitzes) und die ständige Erreichbarkeit durch dessen notierte und funktionsfähige Mobilfunknummer vereinbart wurde.

    Umgekehrt stellt sich die von dem A erworbene Sachherrschaft mit roten Kennzeichen und bloßer Kopie der Zulassungsbescheinigung bei einer gebotenen faktischen Betrachtungsweise nicht als Ausdruck einer weitgehenden rechtlichen Befugnis dar (vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 22).

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05

    Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Mit ihrer Berufung gegen dieses Urteil verfolgt die Klägerin ihr Prozessziel unter Vertiefung ihrer Rechtsauffassungen weiter und beruft sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, die ein Abhandenkommen bei der Probefahrt eines besitzkehrenden Kaufinteressenten bejaht, weil dieser Besitzdiener des Autohändlers werde.

    Die eine Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt bejahende Auffassung (OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2000, 263; Erman/A. Lorenz, BGB, 15. Aufl., 2017, § 855 Rn. 13; BeckOK BGB/Fritzsche, 48. Edition, 2018, § 855 Rn. 13, 16; Westermann/Gursky/Eickmann, SachenR, 8. Aufl., § 9 Rn. 13) entnimmt der Bestimmung des § 855 BGB nicht die zwingende Notwendigkeit des Vorliegens eines Abhängigkeits- oder eines sozialen Über- oder Unterordnungsverhältnisses zwischen Besitzer und Besitzdiener, sondern hält eine Beziehung für ausreichend, welche den Besitzer zur jederzeitigen Weisung bzw. zum Eingreifen berechtigt (i. E. ebenso gegen eine einschränkende Anwendung des § 855 BGB Palandt/Herrler, § 935 Rn. 8 m.w.N.).

    Der Senat hält es für richtig, die Rechtsfigur des Besitzdieners nach § 855 BGB als gesetzlichen Besitztypus auch im Rahmen des Gutglaubenserwerbes grundsätzlich anzuerkennen, dabei aber vornehmlich auf das nach außen ausgedrückte Maß der Ausprägung des Direktionsrechtes abzustellen und die ihm zugrundeliegenden Über- und Unterordnungsverhältnisse nicht nur auf solche im Rahmen sozialer Verhältnisse zu beschränken (ebenso i. E. OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris, Rn. 3; ebenfalls kritisch MünchKommBGB/Joost, § 855 Rn. 5 unter Hinweis auf eine begriffliche Unschärfe der Bezeichnungen sozial und Abhängigkeitsverhältnis).

    Gegen einen Rechtsbindungswillen im Sinne eines - einer eingeschränkten Machtbeziehung als mittelbarer Besitz zuzuordnenden - Mietvertrages oder einer Leihe sprechen zudem die sehr kurze Nutzungsdauer und der allgemeine Umstand, dass die Benutzungsberechtigung im Rahmen einer Probefahrt ganz überwiegend als Teil der Vertragsanbahnung eines Kaufes mit unterschiedlich starken Rechtspositionen der Beteiligten in Bezug auf die Sachberechtigung angesehen wird (Palandt/Weidenkaff, § 598 Rn. 5 m.w.N., h. M.; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14.9.2005 - 1 U 50/05 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris; Jox, NZV, 1990, 53 ff.).

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Eine Sache ist dem Eigentümer abhandengekommen, wenn er oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz unfreiwillig - nicht notwendigerweise gegen seinen Willen - verlieren (BGH NJW 2014, 1524; Palandt/Herrler, BGB, 77. Aufl., 2017, § 935 Rn. 3).

    Der Bundesgerichtshof hat unter ausdrücklicher Ablehnung sowohl einer analogen Anwendung des § 855 BGB als auch einer bloßen Lockerung des unmittelbaren Besitzes bisher offengelassen, ob stets ein nach außen erkennbares soziales Abhängigkeitsverhältnis zu fordern ist (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13, 14, 20; Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15) oder - wofür beide Entscheidungen eingeschränkte Hinweise bieten - letztlich entscheidend auf die Qualität der Weisungsbefugnis und Einwirkungsmöglichkeiten abzustellen ist.

    In jedem Fall sei erforderlich, dass der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall aufgrund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen könne (BGH, Urteil vom 17.3.2017 - V ZR 70/16 -, juris Rn. 13) und sich nicht seiner Einflussmöglichkeiten begebe (BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, juris Rn. 15).

    Das unterscheidet den Fall grundlegend von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil am 13.12.2013 (V ZR 58/13 -, juris Rn. 15) unter Verneinung einer Besitzdienerschaft im Rahmen einer Probefahrt zu Grunde lag.

  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 25.4.2018 - 1 O 158/17 - abgeändert.

    Das Versäumnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Marburg vom 12.3.2018 - 1 O 158/17 - wird aufgehoben.

    das Urteil des Landgerichtes Marburg vom 25.4.2018 - 1 O 158/17 - abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Marburg vom 12.3.2018 - 1 O 158/17 - die Beklagte zu verurteilen,.

  • OLG Bremen, 14.09.2005 - 1 U 50/05

    Berechtigung des Ladenangestellten eines Kfz.-Handelsgeschäfts zur Vornahme von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Gegen einen Rechtsbindungswillen im Sinne eines - einer eingeschränkten Machtbeziehung als mittelbarer Besitz zuzuordnenden - Mietvertrages oder einer Leihe sprechen zudem die sehr kurze Nutzungsdauer und der allgemeine Umstand, dass die Benutzungsberechtigung im Rahmen einer Probefahrt ganz überwiegend als Teil der Vertragsanbahnung eines Kaufes mit unterschiedlich starken Rechtspositionen der Beteiligten in Bezug auf die Sachberechtigung angesehen wird (Palandt/Weidenkaff, § 598 Rn. 5 m.w.N., h. M.; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 14.9.2005 - 1 U 50/05 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 18.4.2005 - 19 U 10/05 -, juris; Jox, NZV, 1990, 53 ff.).
  • LG Kleve, 12.01.2018 - 3 O 257/17

    Gutgläubiger Erwerb eines Wohnmobils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Die Feststellungen tragen den von der Rechtsprechung insbesondere zu den Prüfungspflichten bei gefälschten Zulassungsbescheinigungen herausgearbeiteten Anforderungen umfassend Rechnung (vgl. u. a. OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2016 - 9 U 50/16 -, juris Rn. 15; OLG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2011 - 8 U 170/10 -, juris; LG Kleve, Urteil vom 12.1.2018 - 3 O 257/17 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 07.07.1971 - VIII ZR 228/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Entsprechend hat die Rechtsprechung selbst bei sehr weiter räumlicher Entfernung die nötige Einwirkungsmöglichkeit bei § 855 BGB bejaht (BGH WM 1971, 1268 bei einem jahrelang in Südafrika befindlichen Angestellten eines in Deutschland ansässigen Unternehmens; MünchKomm/Joost, § 854 Rn. 11).
  • OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10

    Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Die Feststellungen tragen den von der Rechtsprechung insbesondere zu den Prüfungspflichten bei gefälschten Zulassungsbescheinigungen herausgearbeiteten Anforderungen umfassend Rechnung (vgl. u. a. OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2016 - 9 U 50/16 -, juris Rn. 15; OLG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2011 - 8 U 170/10 -, juris; LG Kleve, Urteil vom 12.1.2018 - 3 O 257/17 -, juris Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16

    Gebrauchtwagenkauf - gutgläubiger Erwerb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Die Feststellungen tragen den von der Rechtsprechung insbesondere zu den Prüfungspflichten bei gefälschten Zulassungsbescheinigungen herausgearbeiteten Anforderungen umfassend Rechnung (vgl. u. a. OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2016 - 9 U 50/16 -, juris Rn. 15; OLG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2011 - 8 U 170/10 -, juris; LG Kleve, Urteil vom 12.1.2018 - 3 O 257/17 -, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1992 - 1 U 70/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
    Teilweise wird mit diesen Argumenten bei einer Probefahrt eine Besitzdienerschaft abgelehnt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.3.1992 - 1 U 70/91 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.04.1952 - IV ZR 107/51

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99

    Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

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