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   OLG Köln, 12.04.2018 - I-15 U 85/17   

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OLG Köln, 12.04.2018 - I-15 U 85/17 (https://dejure.org/2018,8310)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2018 - I-15 U 85/17 (https://dejure.org/2018,8310)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2018 - I-15 U 85/17 (https://dejure.org/2018,8310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Vorsitzenden des Bundes der Contagangeschädigten und Grünenthalopfer e.V. auf Unterlassung der Bezichtigung der Unwahrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Conterganstiftung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Äußerungen eines Contergangeschädigten: Grünenthal hatte Verbindung zur Conterganstiftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Conterganstiftung - Äußerungen gegenüber einem Bundestagsausschuss

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 140 (Kurzinformation)

    Anerkennung als Contergangeschädigte/Versorgungsansprüche | Verbindung von Grünenthal zur Conterganstiftung

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Äußerungen von Angehörigen der Conterganstiftung

  • welt.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.02.2018)

    Verflechtungen zwischen Conterganstiftung und Grünenthal

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Diese Grundsätze greifen jedoch nur ein, wenn die Rechtsordnung dem von einer Äußerung Betroffenen eigenständige Wege zur Wahrung seiner Belange eröffnet und demgegenüber das Betreiben des Ehrenschutzprozesses neben diesem zur Interessenwahrung ausreichenden Verfahren mit der Kompetenzverteilung in der Rechtspflege in Konflikt geraten würde (vgl. BGH Urteil vom 05.05.1981 - VI ZR 184/79 - Rdnr. 11).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Möglichkeit, einen "Sachverständigen" wegen seiner Darlegungen in einem Ausschusshearing später mit einer Unterlassungsklage zu überziehen, Rückwirkungen für eine unbefangene, unabhängige und vorbehaltslose Erfüllung des ihm vom Parlament gegebenen Auftrages haben kann, was bei der Güter- und Interessenabwägung zu berücksichtigen sei (BGH Urteil vom 05.05.1981 - VI ZR 184/79 - Rdnr. 13 und 14).

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Eine Unwahre Tatsachenbehauptung wird nicht vom Schutz des Art. 5 I 1 GG umfasst ( vgl. BGH, Urt. vom 26.11.1996, VI ZR 323/95, NJW 1997, 1148 -"Stern-TV").

    Auch die Einstufung der Äußerung eines anderen als Wahrheit oder Lüge ist, wenn diese Äußerung auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar ist, als Tatsachenbehauptung anzusehen (vgl. BGH, Urt. vom 26.11.1996, - VI ZR 323/95 -, NJW 1997, 1148 "Stern-TV").

  • LG Bonn, 10.05.2017 - 13 O 136/16

    Unterlassungsanspruch der Äußerung in dem Schreiben gegenüber den Abgeordneten

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Der Kläger beantragt - unter Zurückweisung der Berufung der Gegenseite -, das Urteil des Landgerichtes Bonn vom 10.05.2017 - 13 O 136/16 - abzuändern und den Beklagten weiter zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und oder/ zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:.

    Der Beklagte beantragt - unter Zurückweisung der Berufung der Gegenseite -, das Urteil des Landgerichtes Bonn vom 10.05.2017 - 13 O 136/16 abzuändern und die Klage im vollem Umfang abzuweisen.

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12, GRUR 2014, 693, Rn.23, - Sächsische Korruptionsaffäre - m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Grundsätzlich gilt, dass in entsprechender Anwendung von §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB der Betroffene vom Störer die Berichtigung einer unstreitig bzw. erwiesenermaßen unwahren Tatsachenbehauptung verlangen kann, um einem Zustand fortdauernder Rufbeeinträchtigung ein Ende zu machen und so die rechtswidrige Störung abzustellen (vgl. etwa BGH Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07 - BGHZ 176, 175-191).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    An der Weiterverbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung kann auch nicht im Blick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ein schutzwürdiges Interesse bestehen (BGH, Urteil vom 22.06.1982, VI ZR 251/80, NJW 1982, 2246, 2247 - Klinikdirektoren).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Das Rechtschutzbedürfnis würde allerdings bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens bzw. Verwaltungsverfahrens (vgl. vgl. BGH Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 79/11 - NJW 2012, 1659-1660) fehlen.
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2015 - VI ZR 386/13 - "Promi-Friseur", NJW 2015, 776, juris Tz. 15 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Ist eine Äußerung danach insgesamt als Werturteil anzusehen, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen allerdings ebenfalls der Wahrheitsgehalt ihrer tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (vgl. BGH, Urt. vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - jameda.de II, NJW 2016, 2106, juris Tz. 33, 36).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG, Urt. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - "IM Stolpe", NJW 2006, 207, juris Tz. 31).
  • OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht ; Klagebefugnis; Verbundfirma; Subunternehmer;

  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

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   SG Potsdam, 21.04.2021 - S 15 U 85/17   

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