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   OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14   

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https://dejure.org/2015,36097
OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14 (https://dejure.org/2015,36097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2015 - 15 U 89/14 (https://dejure.org/2015,36097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 U 89/14 (https://dejure.org/2015,36097)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 44 -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne festgelegte Karenzentschädigung, entschädigungsloses Wettbewerbsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Auch in der negativen Erklärung kann nämlich die Erfüllung des Auskunftsbegehrens zu sehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001, I ZR 291/98 - juris Rn. 43; BGH, Urteil vom - 13 -.

    Zwar genügt eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung nur dann zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs, wenn sie erst gemeint, vollständig und nicht von vornherein unglaubhaft war (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001, a.a.O. - juris Rn. 44).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2014 - 15 U 215/13

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Begründung trotz PKH-Antrags während

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Die unangemessene, Sinn und Zweck der Regelung in § 90a Abs. 1 und 4 HGB nicht hinreichend zur Geltung bringende Benachteiligung des Vertreters folgt bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne gleichzeitige Vereinbarung einer Karenzzahlung im Übrigen auch daraus, dass der Handelsvertreter durch eine solche Regelung zwar sofort an das Wettbewerbsverbot gebunden ist, es aber noch der risikobehafteten - ggf. gerichtlichen - Klärung bedarf, in welcher Höhe ihm eine Karenzentschädigung zusteht (so schon Senat, Urteil vom 16.07.2014, 15 U 215/13, n.v.).

    Für den Vertragspartner des Verwenders ist daher aus dem Vertragstext heraus nicht klar erkennbar, welcher Personenkreis dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterfällt, wie weit also das Wettbewerbsverbot reicht (so schon Senat, Urteil vom 16.07.2014, 15 U 215/13, n.v.).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Der - hilfsweise - gestellt Zwischenfeststellungsantrag ist zwar zulässig, denn bei einer Stufenklage, wie sie vorliegend rechtshängig gemacht wurde, erzeugt die Entscheidung auf der ersten Stufe in Bezug auf das zugrundeliegende Rechtsverhältnis für den auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruch noch keine materielle Rechtskraft oder innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1998, V ZR 180/97 - juris Rn. 8).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    02.07.2014, XII ZB 201/13 - juris Rn.24; Palandt-Grüneberg, BGB, a.a.O., § 260 Rn. 14).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Unangemessen ist danach eine Regelung, die den Vertragspartner dadurch benachteiligt, dass der Verwender durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 2005, 1774 und NJW 2010, 57; Palandt-Grüneberg, BGB, a.a.O.).
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Unangemessen ist danach eine Regelung, die den Vertragspartner dadurch benachteiligt, dass der Verwender durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, NJW 2005, 1774 und NJW 2010, 57; Palandt-Grüneberg, BGB, a.a.O.).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (vgl. BGH, NJW 2010, 3152 und VersR 2013, 46; Palandt-Grüneberg, BGB, a.a.O., § 307 Rn. 21, m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (vgl. BGH, NJW 2010, 3152 und VersR 2013, 46; Palandt-Grüneberg, BGB, a.a.O., § 307 Rn. 21, m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12

    Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    c) Nachdem die Regelung über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot bereits aus den unter a) und b) genannten Gründen unwirksam ist, kann offen bleiben, ob wegen der Vertragsstrafenregelung in V. Abs. 3 des V.beratervertrags, die mangels Verschuldenserfordernis unwirksam ist (vgl. BGH, MDR 2013, 728), die gesamte Regelung in V. des V.beratervertrags, mithin auch das dort geregelte nachvertragliche Wettbewerbsverbot, gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt und damit unwirksam ist.
  • BGH, 29.03.1995 - VIII ZR 102/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Folgen einer Freistellung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2015 - 15 U 89/14
    wenn das Wettbewerbsverbot mit einer ausreichenden Entschädigungsregelung verbunden ist (vgl. BGH, NJW 1995, 1552).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

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