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   OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17   

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https://dejure.org/2018,41850
OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17 (https://dejure.org/2018,41850)
OLG FRankfurt, Entscheidung vom 16.11.2018 - 15 U 89/17 (https://dejure.org/2018,41850)
OLG FRankfurt, Entscheidung vom 16. November 2018 - 15 U 89/17 (https://dejure.org/2018,41850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Amtspflichtverletzung, rechtswidrig unterlassene resozialisierende Behandlungs- und Erprobungsmaßnahmen, Schadensersatz

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB
    Amtspflichtverletzung durch verzögerte Einleitung von Vollzugslockerungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu späte/keine Behandlungs- und Erprobungsmaßnahmen im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 51 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    Die unterlassene Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung von Lockerungen kann jedenfalls dann nicht zu einem Zurücktreten der Verantwortlichkeit der Vollzugsbehörde für das Prognosedefizit führen, wenn selbst bei Erfolg des Rechtsbehelfs eine Erprobung über einen prognoserelevanten Zeitraum vor der anstehenden Aussetzungsentscheidung nicht mehr möglich gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 = NJW 2009, 1941, beck-online).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des Bundgerichtshofes (Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 3/84 und Urteil vom 04. November 2004 - III ZR 361/03) zwar keine eindeutige Klärung dieser Frage ergeben, denn die beiden zitierten Entscheidungen betrafen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, mit den ausdrücklich die Rechtswidrigkeit der Justizvollzugsmaßnahmen im Tenor festgestellt wurden.
  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    An dieser Bindungswirkung nehmen, sofern es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts als eines selbständigen Elements der vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Ersatzansprüche geht, jedoch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils notwendig dann teil, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt (BVerwG vom 16, 10.1987, 4 C 35/85 = NVwZ 1988, 1120; OLG München, Urteil vom 17. August 2006 - 1 U 2960/05 -, Rn. 76, juris).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass die vom Landgericht zitierten Entscheidungen des Bundgerichtshofes (Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 3/84 und Urteil vom 04. November 2004 - III ZR 361/03) zwar keine eindeutige Klärung dieser Frage ergeben, denn die beiden zitierten Entscheidungen betrafen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, mit den ausdrücklich die Rechtswidrigkeit der Justizvollzugsmaßnahmen im Tenor festgestellt wurden.
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    An dieser Bindungswirkung nehmen, sofern es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts als eines selbständigen Elements der vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Ersatzansprüche geht, jedoch die Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils notwendig dann teil, soweit sich erst aus ihnen der tragende Grund für die festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt (BVerwG vom 16, 10.1987, 4 C 35/85 = NVwZ 1988, 1120; OLG München, Urteil vom 17. August 2006 - 1 U 2960/05 -, Rn. 76, juris).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 16/61
    Auszug aus OLG FRankfurt, 16.11.2018 - 15 U 89/17
    Danach entfaltet bei Anfechtungsklagen gegen einen Verwaltungsakt im Falle einer Aufhebung des Verwaltungsaktes - also bei erfolgreicher Anfechtungsklage - auch die inzidente Feststellung der Rechtswidrigkeit der verwaltungsrechtlichen Maßnahme eine Bindungswirkung für ein späteres Zivilverfahren, oder umgekehrt (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1962 - III ZR 16/61, zitiert bei juris; Staudinger/Hager, BGB, Aufl. 2013, § 839 Rn.420 ff).
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