Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5075
OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.01.2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 15 UF 128/05 (https://dejure.org/2006,5075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Familienzuschlags eines Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BBesG; § 49 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BBesG; § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1581 BGB
    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1581; ; BBesG § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; BBesG § 49 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung des Familienzuschlags nach BBesG bei Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 721
  • FamRZ 2006, 1126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Insoweit ging es darum, ob der Familienzuschlag entsprechend dem Splittingvorteil (vgl. BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821; BGH NJW 2005, 3277, 3278) nach seiner öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung der neuen Ehe vorbehalten bleiben und deren Belastungen mildern soll.

    Andererseits ist der erst nach Wiederheirat des unterhaltspflichtigen Ehegatten gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG ohne gleichzeitiges Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG gezahlte Familienzuschlag nach Maßgabe der Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 7. Oktober 2003 (BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821) unterhaltsrechtlich der neuen Ehe vorzubehalten (vgl. Schürmann, FamRZ 2003, 1821, 1826).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4% seines jeweiligen Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen (vgl. BGH NJW 2005, 3277, 3280 f).

    Insoweit ging es darum, ob der Familienzuschlag entsprechend dem Splittingvorteil (vgl. BVerfG NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821; BGH NJW 2005, 3277, 3278) nach seiner öffentlichrechtlichen Zweckbestimmung der neuen Ehe vorbehalten bleiben und deren Belastungen mildern soll.

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Zur Behandlung des Familienzuschlages gemäß § 40 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BBesG bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts (Fortführung von Senat NJW 2005, 1516 = FamRZ 2005, 716).

    Im Urteil vom 19. Januar 2005 (NJW 2005, 1516 = FamRZ 2005, 716) hat der Senat entschieden, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 sowohl hinsichtlich der Bedarfsberechnung wie bei Feststellung der Leistungsfähigkeit unterrechtliches Einkommen darstellt.

  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    b) Der Wegfall des Familienzuschlages beruht darauf, dass er nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG nur gewährt wird, wenn der geschiedene Beamte Ehegattenunterhalt in bestimmter Mindesthöhe zu zahlen hat (vgl. Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, § 40 BBesG Rn. 19 ff.; BVerwG ZBR 1992, 54); diese beläuft sich nach der gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch den Berichterstatter eingeholten telefonischen Auskunft des für den Antragsgegner zuständigen N.####### L.#######für Bezüge und Versorgung H.####### auf den Bruttobetrag des Familienzuschlages der Stufe 1, mithin auf derzeit monatlich 100, 24 EUR.
  • OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04

    Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
    Demgegenüber hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2005 (vgl. FamRZ 2005, 1177) den Zuschlag unter Hinweis auf seine doppelte Zweckbestimmung zur Hälfte der neuen Ehe zugeordnet.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Weil der Familienzuschlag somit auch die zusätzlichen Belastungen in der neuen Familie abmildern will, ist es auch nicht gerechtfertigt, ihn weiterhin in vollem Umfang für einen - gegenüber dem neuen Ehegatten vorrangigen - Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zu verwenden (OLG Celle FamRZ 2006, 1126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht