Rechtsprechung
OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vaterschaftsanfechtung: Verwertbarkeit eines vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess; Begründung eines Anfangsverdachtes einer Vaterschaft durch ein Gutachten; Darlegung einer Zeugungsunfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess; Begründung eines Anfangsverdachtes einer Vaterschaft durch ein Gutachten; Darlegung einer Zeugungsunfähigkeit
- Judicialis
BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1600b Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit eines im Vaterschaftsanfechtungsprozess vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten, wenn der zugrunde liegende Beweisbeschluss auf einer fehlerhaften Anwendung des materiellen oder des Verfahrensrechts beruht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rinteln - 4 F 266/03
- OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1527
- FamRZ 2006, 54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines …
Auszug aus OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05
Insbesondere steht das sich aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergebende Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung des Beklagten als Ausprägung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts anders als bei heimlich eingeholten privaten Vaterschaftstests (…vgl. BGH a.a.O.; Senat NJW 2004, 449) einer Verwertung des Gerichtsgutachtens nicht entgegen. - BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Auszug aus OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05
Zwar steht die Auffassung des Amtsgerichts, das Ergebnis des vom Kläger eingeholten "DNA-Verwandtschaftstests" der Firma G. sei wegen dem Kläger und der Kindesmutter gemeinsam zustehender elterlicher Sorge nicht in rechtswidriger Weise erlangt und habe deshalb einen Anfangsverdacht gemäß § 1600 b Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB begründet, nicht mit der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 497) in Einklang. - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05
Das Wissen darum war aber bei objektiver Betrachtung nicht geeignet, in Form eines begründeten Anfangsverdachts Zweifel an der Vaterschaft des Klägers zu wecken und die Möglichkeit einer anderweitigen Abstammung des Beklagten zumindest als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH FamRZ 1998, 955), weil eine Oligozoospermie nicht mit Zeugungsunfähigkeit gleichzusetzen ist.
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04
Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte …
Dies gilt hier auch dann, wenn der Auffassung des OLG Celle (FamRZ 2006, 54, 55 a.E.) zu folgen wäre, nicht schon die Zustellung einer unschlüssigen Vaterschaftsanfechtungsklage wahre die Frist des § 1600 b Abs. 1 BGB, sondern erst die Erklärung des Klägers in diesem Verfahren, sich auf das Ergebnis eines vom Gericht gleichwohl eingeholten Gutachtens zu berufen. - OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten …
Hiernach bedarf die vom Beklagten angesprochene Frage, ob das gerichtliche Sachverständigengutachten, wenn es allein auf der Grundlage der unzulässigen DNA-Analyse eingeholt worden wäre, einem Verwertungsverbot unterläge (verneinend OLG Celle, FamRZ 2006, 54) keiner Entscheidung.