Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 15 UF 55/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 31.03.2008 - 43 F 73/08
- OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 15 UF 55/08
- BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08
- BVerfG, 12.11.2014 - 1 BvR 159/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08
Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater wegen fehlender …
Die Anschlussbeschwerde des Vaters ist, soweit sie das Sorgerecht für C... betrifft, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 20.05.2008 - 15 UF 55/08 -), die der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat (BGH, FamRZ 2009, 220), unzulässig, weil ihm als nicht sorgeberechtigtem Elternteil insoweit kein eigenes Beschwerderecht zusteht. - VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils …
Das Brandenburgische Oberlandesgericht verwarf mit Beschluss vom 20. Mai 2008 (15 UF 55/08) die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) mit der Begründung, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes kein eigenes Beschwerderecht zustehe.Die Akten des Amtsgerichts und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - Az: 43 F 73/08, 43 F 170/10 bzw. 15 UF 55/08 und 15 UF 74/10 - sind beigezogen worden.
- VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
Erschöpfung des Rechtswegs; rechtliches Gehör; Gehörsrüge
Das Brandenburgische Oberlandesgericht verwarf mit Beschluss vom 20. Mai 2008 (15 UF 55/08) die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) mit der Begründung, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes kein eigenes Beschwerderecht zustehe.