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   FG München, 15.07.1992 - 15 V 614/92   

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FG München, 15.07.1992 - 15 V 614/92 (https://dejure.org/1992,32299)
FG München, Entscheidung vom 15.07.1992 - 15 V 614/92 (https://dejure.org/1992,32299)
FG München, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 15 V 614/92 (https://dejure.org/1992,32299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Zwar gibt es nach herrschender Meinung für die Ermittlung des angemessenen Pachtzinses keine allgemeingültigen Formeln (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1965 III 342/61 U, BFHE 82, 1, BStBl III 1965, 248, unter II.; FG München, Beschluß vom 15. Juli 1992 15 V 614/92, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 172, mit umfangreichen Nachweisen der Litaratur; Brandmüller, Die Betriebsaufspaltung nach Handels- und Steuerrecht, 7. Aufl, 1997, Rdnr. D 43 ff.).
  • FG München, 18.09.2001 - 6 K 1835/99

    Angemessenheit von Pachtzahlungen bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer

    Daraus gehe hervor, dass der Beschluss des FG München vom 15.7.1992 15 V 614/92 (EFG 1993, 172) die Verpachtung einer Sachgesamtheit betreffe, nicht jedoch eine Unternehmenspacht.

    Auch die Ableitung des angemessenen Pachtzinses für die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hält der Senat für zutreffend; sie entspricht der Methode, die das FG München im Beschluss vom 15.7.1992 15 V 614/92 (EFG 1993, 172) angewandt hat und auch im Schrifttum befürwortet wird (vgl. Nachweise im FG-Beschluss in EFG 1993, 172).

  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94

    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

    Dies werde u. a. auch durch die Entscheidung des FG München vom 15. Juli 1992, EFG 1993, 172 [FG München 15.07.1992 - 15 V 614/92] bestätigt.

    Bei dieser Berechnung ist auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen, denn ein Unternehmer will einen Gewinn erzielen, der den kalkulatorischen Unternehmerlohn übersteigt ( BFH vom 4. Mai 1977 I R 11/75 , BStBl. II 1977, 679; s. ergänzend dazu FG München vom 15. Juli 1992 15 V 614/92 , EFG 1993, 172).

    250 % der AfA für die überlassenen Wirtschaftsgüter, nämlich 26.205 DM, betragen hat, eindeutig überhöht (s. dazu FG München vom 15. Juli 1992 15 V 614/92 , EFG 1993, 172).

  • FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00

    Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

    Zwar kann die Angemessenheit eines Pachtzinses nicht ausschließlich an den Bedürfnissen des Pächters gemessen werden, sondern muss auch die Belange des Verpächters berücksichtigen (BFH BFH/NV 1998, 1160, 1164; FG München vom 15. Juli 1992 15 V 614/92, EFG 1993, 172 m.w.N.).

    Bei der Verpachtung einzelner Wirtschaftsgüter oder einer Sachgesamtheit rückt dagegen für den Pächter die Verhaltensalternative "Nichtpacht" und "Eigeninvestition" in den Vordergrund (FG München vom 15. Juli 1992 15 V 614/92, EFG 1993, 172 m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2003 - I B 183/02

    VGA, Mietvertrag

    Zwar mag es richtig sein, dass --wie die Klägerin meint-- die Angemessenheit eines Pachtzinses nicht ausschließlich an den Bedürfnissen des Pächters gemessen werden kann, sondern auch die Belange des Verpächters berücksichtigt werden müssen (BFH-Urteil in BFHE 185, 230, BFH/NV 1998, 1160, 1164; Söffing, Die Betriebsaufspaltung, 2. Aufl., S. 304; FG München, Beschluss vom 15. Juli 1992 15 V 614/92, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 172, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2017 - 1 K 191/14

    Keine vorbehaltlose Körperschaftsteuer-Festsetzung bei "sich aufdrängend"

    Eine angemessene Jahresmiete müsse sich dann jedoch an den Kosten der Anlagen orientieren und betrage unter Berücksichtigung insbesondere der linearen Abschreibung, der Kapitalbeschaffungskosten und den von der Vermieterin getragenen Dachmieten nach den Grundsätzen der Entscheidung des FG München vom 15.02.1992, EFG 1993, 172 nur ........EUR.
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