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   OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 7/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6842
OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 7/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08 (https://dejure.org/2008,6842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 7/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08 (https://dejure.org/2008,6842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 7/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08 (https://dejure.org/2008,6842)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Geheimhaltung familiengerichtlicher Akten über die Entziehung elterlicher Sorge; Voraussetzungen an eine Einsichtnahme in familiengerichtliche Akten für Verfahrenszwecke zum Schutz des Kindes und für verfahrensfremde Zwecke

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Geheimhaltung familiengerichtlicher Akten über die Entziehung elterlicher Sorge; Voraussetzungen an eine Einsichtnahme in familiengerichtliche Akten für Verfahrenszwecke zum Schutz des Kindes und für verfahrensfremde Zwecke

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Geheimhaltung familiengerichtlicher Akten über die Entziehung elterlicher Sorge; Voraussetzungen an eine Einsichtnahme in familiengerichtliche Akten für Verfahrenszwecke zum Schutz des Kindes und für verfahrensfremde Zwecke

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 6; ; GG Art. 35; ; VwVfG-NW § 5 Abs. 2; ; EGGVG § 24

  • rewis.io
  • kanzleibeier.eu

    Familienrechtliche Verfahrensakten unterliegen strengster Geheimhaltung. Die Einsichtnahme durch Dritte ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2; GG Art. 6; GG Art. 35; EGGVG § 24
    Beiziehung familiengerichtlicher Akten im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herne-Wanne - 3 F 175/08
  • AG Herne - 16 F 26/03
  • AG Recklinghausen - 43 F 158/07
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 7/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 420
  • MDR 2009, 451
  • FGPrax 2009, 20
  • StV 2013, 16
  • FamRZ 2009, 806
  • Rpfleger 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344ff) dahingehend erkannt, dass Akten über ein Ehescheidungsverfahren der Geheimhaltung unterliegen.
  • OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08
    Von nachrangiger Bedeutung ist hingegen, gegenüber welchem Personenkreis der Akteninhalt bekannt würde (i.Erg. OLG Köln VersR 1994, 363f).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08
    Vielmehr handelt es sich um ein Amtsverfahren, durch welches der Staat zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter in einen Bereich der innersten Privatsphäre eindringt, der nicht allein durch die Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, sondern insbesondere auch durch Art. 6 GG der staatlichen Einflussnahme weitgehend entzogen ist (BVerfGE 24, 119ff).
  • OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines

    Sofern wie im vorliegenden Fall eine Zustimmung des Betreuten zur Übersendung der Betreuungsakte an die ersuchende Behörde nicht vorliegt, kommt die Gewährung von Akteneinsicht nur in Betracht, wenn eine strenge Güterabwägung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein überwiegendes Allgemeininteresse an der Akteneinsicht ergibt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2009, 20; FamRZ 2002, 1126; OLG Köln NJW 1994, 1075; OLG Celle NJW 1990, 1802; BVerfG NJW 1970, 555).
  • LG Fulda, 02.11.2011 - 5 T 201/11

    Akteneinsicht: Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten;

    Ausgehend davon ist im Hinblick auf die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens gewonnenen Informationen grundsätzlich Geheimhaltungsschutz zuzubilligen (so zu einem jedenfalls vom Grundsatz her vergleichbaren Sorgerechtsverfahren: OLG Hamm, Beschluss vom 7.10.2008 - 15 VA 7-9/08, Juris).
  • OLG Köln, 27.03.2015 - 7 VA 1/15

    Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch einer Behörde

    Der Senat folgt, worauf er bereits hingewiesen hat, in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.02.2013 - 7 VA 8/12 - und vom 02.12.2013 - 7 VA 2/13) der herrschenden Meinung (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13, Rn. 19; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 13, Rn. 47 u. 73; Musielak/Borth, Familiengerichtliche Verfahren, 1. und 2. Buch, 3. Aufl., § 13, Rn. 1; Bahrenfuss in Bahrenfuss, FamFG, § 13, Rn. 9; OLG Hamm v. 7.10.2008 - 15 VA 7-9/08, FamRZ 2009, 806; BayObLG FamRZ 1998, 438), wonach der - wie hier - von einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde gestellte Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sich als Amtshilfeersuchen gemäß Art. 35 Abs. 1 GG darstellt, über das der Vorstand des Gerichts, im Streitfall mithin die Direktorin des Amtsgerichts Aachen, zu entscheiden hat.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 3 VA 2/09

    Weitergabe von Aktenbestandteilen aus nichtöffentlichen Verfahren an das nicht

    Eine Ausnahme gilt jedoch bei Amtshilfeersuchen, die in die Rechte eines Dritten eingreifen (OLG Hamm NJW-RR 2009, S. 420 f.; KK-Mayer, StPO, 7. Aufl. 2013, § 24 EGGVG Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 3 VA 2/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weitergabe von Aktenbestandteilen aus einem

    Zwar ist nicht zu verkennen, dass, wäre das Auskunftsersuchen des Bundesamtes einige Zeit später bei Gericht eingegangen, das familiengerichtliche Verfahren beendet gewesen wäre, dann über das Ersuchen die Justizverwaltung zu entscheiden gehabt hätte und dem Antragsteller hiergegen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG zur Verfügung gestanden hätte (wie, soweit ersichtlich, im Fall des OLG Hamm NJW-RR 2009, S. 420 f.).
  • OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte

    Im Hinblick auf ihren Inhalt unterliegen Akten über Sorgerechtsverfahren, das als solches nicht öffentlich ist und in die Akteneinsicht nur nach Maßgabe des § 13 FamFG gewährt werden kann, der höchsten Geheimhaltung nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2008, Az.: 15 VA 7 - 9/08, FGPrax 2009, 20).
  • OLG Naumburg, 11.09.2017 - 3 WF 95/17

    Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft in ein Umgangsverfahren

    Der Schutz dieser Informationen folgt aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG und Art. 6 GG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. Oktober 2008 - 15 VA 7 - 9/08, 15 VA 8/08, 15 VA 9/08 -, zitiert in juris, für ein Sorgerechtsverfahren).
  • AG Euskirchen, 06.10.2017 - 1451-101
    Dementsprechend hat die, die Akteneinsicht begehrende Behörde nicht nur alle für die Güterabwägung maßgebenden Umstände darzulegen, sondern auch auszuführen, warum gerade die Akte die einzig verfügbare Erkenntnisquelle ist (OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2008, 15 VA 7-9/08, zit. nach juris, Rz. 22).
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