Rechtsprechung
   VG Hamburg, 16.06.2003 - 15 VG 1340/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17446
VG Hamburg, 16.06.2003 - 15 VG 1340/2003 (https://dejure.org/2003,17446)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.06.2003 - 15 VG 1340/2003 (https://dejure.org/2003,17446)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 15 VG 1340/2003 (https://dejure.org/2003,17446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Falle eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Möglichkeit einer Ratenzahlung für die Kosten der Erstellung ...

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Hamburg, 16.06.2003 - 15 VG 1340/03
    Die Initiative zum Ratenzahlungsbegehren muss der Inhaber der Fahrerlaubnis ergreifen (vgl. Gehrmann/Undeutsch, a.a.O. in Rdnr. 378) und dabei die Tatsachen beibringen, die in seinem besonderen Fall die Vorauszahlung der Gutachterkosten als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1985, BVerwGE 71, 93 ff. = NJW 1985, 2490 ; VG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2002 - 15 VG 4577/2002 -, BA S. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 ZB 11.2020

    1997 und 1999 rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten

    Die in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung außerdem in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1) und des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 16. Juni 2003 (NVwZ-RR 2003, 754) sind von vornherein ungeeignet, die vom Kläger vertretene Auffassung zu stützen.

    Eine Aussage dahingehend, dass die in § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG erwähnte Spanne von zehn Jahren keinesfalls einer Verlängerung zugänglich ist, enthält weder das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O.) noch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 16. Juni 2003 (a.a.O.).

    Auf den vom Gesetzgeber gewollten Gleichstand hinsichtlich der Verwertbarkeit der vor und der ab dem 1. Januar 1999 in das Verkehrszentralregister erfolgten Eintragungen, aus dem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Juni 2005 (a.a.O.) die Maßgeblichkeit der Anlaufhemmung nach § 29 Abs. 5 StVG auch im Rahmen des § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG hergeleitet hat, hat das Verwaltungsgericht Hamburg im Übrigen bereits in seinem Beschluss vom 16. Juni 2003 (a.a.O.) hingewiesen.

  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Aus dieser Entscheidung kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde ausnahmslos und losgelöst von den Besonderheiten des Einzelfalls auf die im Verkehrszentralregister noch nicht getilgten Alkohol- oder Drogendelikte zurückgreifen dürfte (a. A. für die dortigen Fallkonstellationen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 06. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris Rn. 35 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25. April 2007 - 12 ME 142/07 - juris 8 - maßgebend sind allein die Tilgungsbestimmungen; so jedoch auch Bayerischer VGH, Beschl. vom 10. August 2011 - 11 CS 11.1271 - juris Rn. 7; VG Ansbach, Beschl. v. 27. Februar 2012 - AN 10 S 12.00140 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19. August 2009 - 2 B 2136/09 - juris Rn. 5 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 16. Juni 2003 - 15 VG 1340/2003 - juris Rn. 8): In der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde lag, war die Fahrerlaubnisinhaberin im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen aufgefallen und hatte die Fahrerlaubnis, die ihr durch strafgerichtliche Entscheidung entzogen worden war, nach sieben Jahren erneut beantragt; in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag hatte sie die Fahrerlaubnisbehörde zu einer Begutachtung aufgefordert.
  • VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
    In Anwendung des § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung kann somit die Straftat vom 19.07.1996 weiterhin verwertet werden, wobei offenbleiben kann, ob die 10jährige Frist sich ausgehend vom Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls (( § 29 Abs. 4 Nr. 1 StVG ) so wohl VG Hamburg, Beschl. v. 16.06.2003, NVwZ-RR 2003, 754 ) oder aber vom Zeitpunkt der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berechnet (so OVG des Saarlandes, Urt. v. 24.05.2004, - 1 R 25/03 zit. nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht