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   VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/2003   

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VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/2003 (https://dejure.org/2003,31171)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2003 - 15 VG 1487/2003 (https://dejure.org/2003,31171)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 15 VG 1487/2003 (https://dejure.org/2003,31171)
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  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drogenscreening - Kein erneutes Screening bei fehlenden Anhaltspunkten für veränderten Konsum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/03
    Dies durfte sie allein schon aus dem letzten Fund schließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.).

    Angesichts der besonderen Umstände des zu entscheidenden Falles bedarf hier keiner Klärung, ob Auffälligkeiten der Art, wie sie der Antragsteller gezeigt hat, angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Urteil vom 5.7.2001, Az: 3 C 13/01, NJW 2002, 78 ff.) überhaupt ein Drogenscreening rechtfertigen können.

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.) ausgeführt: "Setzt die Überprüfung belastende, in Grundrechte eingreifende Maßnahmen voraus, ist bei der Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit das Spannungsverhältnis zu berücksichtigen, das zwischen dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs einerseits und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers andererseits besteht, von Gefahrerforschungseingriffen verschont zu bleiben, die mit erheblichen Belastungen für ihn verbunden sind (zu den Belastungen vgl. BVerwG, NJW 2002, S. 78 ).

    Dies ist bei Gelegenheitskonsumenten auch regelmäßig anzunehmen, es sei denn, konkrete Umstände sprechen hier gegen (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.).

    Nach den Erkenntnissen neuester Forschung zur Frage der Auswirkungen von Cannabis-Konsum auf die Fahreignung ist ein solcher Gelegenheitskonsument grundsätzlich fahrgeeignet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/03
    Angesichts der besonderen Umstände des zu entscheidenden Falles bedarf hier keiner Klärung, ob Auffälligkeiten der Art, wie sie der Antragsteller gezeigt hat, angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Urteil vom 5.7.2001, Az: 3 C 13/01, NJW 2002, 78 ff.) überhaupt ein Drogenscreening rechtfertigen können.

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (Az: 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ff.) ausgeführt: "Setzt die Überprüfung belastende, in Grundrechte eingreifende Maßnahmen voraus, ist bei der Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit das Spannungsverhältnis zu berücksichtigen, das zwischen dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs einerseits und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers andererseits besteht, von Gefahrerforschungseingriffen verschont zu bleiben, die mit erheblichen Belastungen für ihn verbunden sind (zu den Belastungen vgl. BVerwG, NJW 2002, S. 78 ).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/03
    Die Beschränkungen sind nur angemessen, wenn die Behörde im Zuge der Ausübung der gesetzlichen Ermächtigung zur Fahreignungsüberprüfung hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69 )." Im zu entscheidenden Fall fehlt es an dem verfassungsrechtlich geforderten hinreichenden Verdacht.
  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 3 Bs 62/00

    Klärung der Frage mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; unzulässige

    Auszug aus VG Hamburg, 02.05.2003 - 15 VG 1487/03
    Weitere Voraussetzung für die hieraus folgende Schlussfolgerung der Nichteignung ist allerdings, dass der Betroffene zur Untersuchung und Vorlage des geforderten Gutachtens verpflichtet war (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Hamburg, Beschluss vom 30.3.2000, NZV 2000, 348 ff.).
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