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   VG Hamburg, 28.05.2003 - 15 VG 2819/2002   

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VG Hamburg, 28.05.2003 - 15 VG 2819/2002 (https://dejure.org/2003,26276)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2003 - 15 VG 2819/2002 (https://dejure.org/2003,26276)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 15 VG 2819/2002 (https://dejure.org/2003,26276)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    Hinzu kommt, dass das Landesrecht nur eine mittelbare Relevanz bei der Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO erlangt, nicht anders als etwa beim Tatbestand der Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung, soweit dieser sich ebenfalls auf die Hinterziehung landesrechtlich geregelter Steuern bezieht (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.5.2003, 15 VG 2819/2002, Rn. 34, juris).

    Im Hinblick auf den oben geschilderten Zweck des § 52 Abs. 3 StVZO, die Zahl der Fahrzeuge mit Sonderrechtsanlagen möglichst gering zu halten, müsste eine Ausnahmegenehmigung demnach geboten sein, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (BVerwG, Urt. v. 21.2.2002, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. v. 28.5.2003, 15 VG 2819/2002, juris).

  • VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 E 1663/08

    Zulassung von Rettungsdienstfahrzeugen auf Private; Verwaltungsprivatisierung

    Für den Begriff des Rettungsdienstes sind somit die Vorschriften des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes maßgeblich (§ 1, §§ 6 ff. HmbRDG), soweit diese eine abschließende Regelung treffen ( VG Hamburg, Urteil vom 28.5.2003, 15 VG 2819/2002, Juris Rn. 28; vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 24.5.2006, 3 Bs 155/05, Juris Rn. 5 ).

    Drittens soll die Vorschrift sicherstellen, dass die Ausrüstung mit der Sonderrechtsanlage und die Sonderrechte nicht auseinanderfallen und die Sonderrechte nicht unkontrolliert von anderen als anerkannten Rettungsdiensten genutzt werden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2002, 3 C 33/01, Juris Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 19.10.1999, 3 C 40/98, Juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2004, 3 Bf 236/03, Juris Rn. 8; VG Hamburg, Urteil vom 28.5.2003, 15 VG 2819/02, Juris Rn. 31 ).

  • OVG Hamburg, 24.05.2006 - 3 Bs 155/05

    Notwendigkeit einer rettungsdienstlichen Genehmigung für privaten Unternehmer bei

    Der im Rahmen des Rendezvous-Systems erfolgende Einsatz des NEF ist jedoch der Notfallrettung zuzurechnen (vgl. auch das im angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts in Bezug genommene rechtskräftige Urteil des VG Hamburg vom 28.5.2003 - 15 VG 2819/2002 -, Urteilsabschrift S. 15).
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