Rechtsprechung
   VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/2000, 15 VG 3912/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8879
VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/2000, 15 VG 3912/00 (https://dejure.org/2003,8879)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2003 - 15 VG 3912/2000, 15 VG 3912/00 (https://dejure.org/2003,8879)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 15 VG 3912/2000, 15 VG 3912/00 (https://dejure.org/2003,8879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 547 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Zwar verlangt die Heilung einer unterbliebenen Anhörung, dass die Verwaltung ein etwaiges Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1982, BVerwGE 66, 111 ff.; BVerwG, Beschluss vom 18.2.1991, NVwZ-RR 1991, 337; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 28, Rn. 40 m.w.N; eine "ergebnisoffene Bewertung" verlangt entsprechend das BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 für eine Heilung eines Verstoßes gegen § 29 BNatSchG im ergänzenden Verfahren).

    Jene Möglichkeit ist insbesondere dann eröffnet, wenn eine von der Verwaltung als rechtsfehlerhaft erkannte Entscheidung nunmehr durch eine Veränderung abwägungsrelevanter Daten rechtmäßig gemacht werden soll (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ).

    Erkennt die Verwaltung einen Abwägungsvorgang retrospektiv als rechtsfehlerhaft und setzt sie an dieser Stelle erneut an, wiederholt sie also einen früheren Verfahrensschritt, so wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt und als solches zu Ende geführt (BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 - Flughafen München II - ; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.1996, NuR 1997, 449 ff).

    Sie sollten, gleichsam als "Verwaltungshelfer", dafür Sorge tragen, dass diese Belange über die vorgeschriebene Berücksichtigung durch die jeweils zuständige Behörde hinaus in besonderer Weise zur Geltung gebracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002, 4 B 81/2001, Juris).

    Das wäre entweder dann der Fall gewesen, wenn der vorgesehene Planfeststellungs- bzw. Änderungsbeschluss zu zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte, oder aber dann, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet hätte, neue naturschutzrechtlich relevante Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), insbesondere weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.).

    Dies ist nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung ganz unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Sämtliche "für die naturschutzrechtliche Beurteilung wesentliche Unterlagen" (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ) sind vorzulegen.

    Aufgabe der Naturschutzverbände nach § 29 BNatSchG a.F. war nach damaliger Sichtweise eine speziell auf ihrer Sachkunde beruhende Verfahrenspartizipation (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ) auf dem Gebiet ihrer unmittelbaren Betätigung, also dem Naturschutz, nicht hingegen eine originäre Interessenvertretung.

    Deshalb gehörte zu ihren originären Aufgaben nur, naturschutzrechtliche Belange, die abwägungsrelevant sind, darzustellen und zu gewichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ), nicht aber auch, entgegenstehende, insbesondere wirtschaftliche oder arbeitsmarktpolitische Belange zu werten und gegenüber den naturschutzrechtlichen abzuwägen (so aber wohl noch VGH Kassel, Beschluss vom 11.7.1988, NuR 1989, 263 ).

    Das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ist deshalb nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Hält es die Planfeststellungsbehörde nach ordnungsgemäßer Beteiligung für notwendig, "neue, den Naturschutz betreffende Untersuchungen anzustellen, die Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen", sind die Naturschutzverbände wiederholt einzubinden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ).

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ff.; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.; vgl. auch in Anschluss daran OVG Greifswald, Beschluss vom 1.3.2001, NordÖR 2001, 265 ) - insbesondere auch in jener, in der § 46 VwVfG für unanwendbar zur Korrektur von Verstößen gegen Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände erklärt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.) - eine Heilbarkeit von Verstößen gegen diese Norm im ergänzenden Verfahren angenommen.

    Das Ergebnis der Beteiligung könne deshalb sowohl die Aufhebung oder Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wie auch seine Beibehaltung sein (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ff.).

    Das Ergebnis einer erneuten Beteiligung der Verbände kann stets sowohl die Aufhebung oder Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wie auch seine Beibehaltung sein (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ).

    Die von der Beklagten als Planfeststellungsbehörde zu verlangende "ergebnisoffene Bewertung" (so BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 für eine Heilung im ergänzenden Verfahren) des Vorbringens der Kläger ist insoweit eine idealtypische Umschreibung des inneren Vorgangs der Verwertung der Anhörungsergebnisse im Planfeststellungsverfahren, der nur sehr eingeschränkt justiziabel ist.

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Anders als bei einer Verringerung der Belastung, die sich nur im Rahmen einer saldierenden Gesamtbetrachtung auswirkt, bei der aber naturschutzrelevante Größen gleichzeitig vergrößert und verringert werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), kann durch die ausschließliche Verringerung von Flugbewegungen jedenfalls nicht in die Natur eingegriffen worden sein.

    Sie sollten, gleichsam als "Verwaltungshelfer", dafür Sorge tragen, dass diese Belange über die vorgeschriebene Berücksichtigung durch die jeweils zuständige Behörde hinaus in besonderer Weise zur Geltung gebracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002, 4 B 81/2001, Juris).

    Das wäre entweder dann der Fall gewesen, wenn der vorgesehene Planfeststellungs- bzw. Änderungsbeschluss zu zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte, oder aber dann, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet hätte, neue naturschutzrechtlich relevante Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), insbesondere weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.).

    Dies ist nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung ganz unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Die Gutachten müssen "unmittelbar naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Fragen" behandeln (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Denn Zielrichtung des Beteiligungsrechts der Verbände nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG a.F. ist nicht allein die bewertende Erörterung der Gestaltungsspielräume der Planfeststellungsbehörde, sondern vor allem auch die Verbesserung des fachlichen Informationsstandes der Behörde auf dem Gebiet des Naturschutzes (BVerwG, Urteil vom 24.5.1996, Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG ist Nr. 10; vgl. auch Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Aufgabe der Naturschutzverbände nach § 29 BNatSchG a.F. war nach damaliger Sichtweise eine speziell auf ihrer Sachkunde beruhende Verfahrenspartizipation (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ) auf dem Gebiet ihrer unmittelbaren Betätigung, also dem Naturschutz, nicht hingegen eine originäre Interessenvertretung.

    Inhaltlich war ihre Beteiligung deshalb auf die Einbringung ihres Sachverstandes beschränkt (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2001, 4 B 81/01, Juris).

    Mit ihrer Funktion als "Verwaltungshelfer" war weder die Übertragung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben noch von Entscheidungsbefugnissen oder Kontrollrechten gegenüber der Verwaltung verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Denn die Naturschutzverbände sind keine allgemeinen 'Begleiter" des Planfeststellungsverfahrens und haben keinen Anspruch auf einen Dialog mit der Planfeststellungsbehörde (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; vgl. VGH Kassel, Urteil vom 11.2.1992, NuR 1992, 382 ).

    Das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ist deshalb nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Naturschutzverbände sind dann nochmals zu beteiligen, wenn ihr Sachverstand - erneut - gefragt ist (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Anwendbarkeit des § 46 VwVfG ausdrücklich verneint (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ) und zwar mit der Begründung, dass § 29 BNatSchG dem § 46 VwVfG als speziellere Regelung vorgehe und dessen Rechtsgedanke nicht greifen könne, da § 29 BNatSchG keine dienende Funktion zugunsten eines materiellen Rechts zukomme.

    Das Problem der Nichtanwendbarkeit des § 46 VwVfG konnte damals vom Gesetzgeber schon deshalb nicht gesehen werden, weil § 75 Abs. 1a VwVfG bereits 1996 in das Gesetz eingefügt wurde, das Bundesverwaltungsgericht den Ausschluss der Anwendung des § 46 VwVfG in Fällen des § 29 BNatSchG a.F. jedoch erst durch Urteil vom 12. November 1997 (BVerwGE 105, 348 ff.) festgestellt hat (Zieckow, VerwArch 2000, 483 ).

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ff.; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.; vgl. auch in Anschluss daran OVG Greifswald, Beschluss vom 1.3.2001, NordÖR 2001, 265 ) - insbesondere auch in jener, in der § 46 VwVfG für unanwendbar zur Korrektur von Verstößen gegen Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände erklärt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.) - eine Heilbarkeit von Verstößen gegen diese Norm im ergänzenden Verfahren angenommen.

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Somit ist - ungeachtet einer möglichen Heilung dieser Mängel - die Möglichkeit einer Verletzung von subjektiven Beteiligungsrechten nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG a.F. gegeben, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jenen Naturschutzverbänden eine Klagebefugnis nicht nur dahingehend vermittelt, die mangelnde Partizipation zu erzwingen, sondern auch die Anfechtung des Plans selbst erlaubt (grundlegend BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, BVerwGE 87, 62 ; kritisch dazu Zieckow, VerwArch 2000, 483 ).

    Diese ist allerdings auf die Geltendmachung der möglicherweise verletzten Beteiligungsrechte beschränkt (BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, BVerwGE 87, 62 ).

    Nicht durchgreifend ist demgegenüber, dass ein Planfeststellungsverfahren generell "heilungsfeindlich" sei, weil das nachträgliche Einbringen eines Arguments ein komplexe Erwägungen voraussetzendes Abwägungsergebnis nicht mehr beeinflussen könne (Hufen, JuS 1999, 313 ; vgl. ähnlich auch Dolde, NVwZ 1991, 960 ).

    § 29 Abs. 1 BNatSchG a.F. sei auf eine Beteiligung vor der Planfeststellung gerichtet ist und könne seinen Zweck nicht mehr durch eine nachträgliche Anhörung erfüllen (Gassner in Gassner/Bendomir-Kahlo/A. Schmidt-Räntsch/J. Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 1996, § 29 Rn. 16; Dolde, NVwZ 1991, 960 ; vgl. allgemein Hufen, Fehler im Verwaltungsverfahren, 3. Aufl. 1998, Rn. 598).

    Bereits in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 31.10.1990, BVerwGE 87, 62 ff.) ist das BVerwG in ähnlichem Zusammenhang sogar von einer Heilung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 - 5 VwVfG ausgegangen.

    Denn eine solche hat der Gesetzgeber in jenen Fällen ausdrücklich nicht gewollt, und zwar sogar um den Preis unter naturschutzrechtlichen Aspekten rechtswidriger oder abwägungsfehlerhafter Pläne (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, BVerwGE 87, 62 ).

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Durch Beschluss vom 19. Februar 2001 (Az.: OVG 2 Bs 370/00) hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts jedoch wieder aufgehoben.

    Auch der "effet utile" (das sog. Effektivitätsgebot) verlangt nicht, subjektiv-öffentliche Gemeinschaftsrechte aus solchen Rechtssätzen abzuleiten, die keine personenbezogenen Rechtsgüter als Schutzzweck haben, um hierdurch den Einzelnen zur Durchsetzung des objektiven Gemeinschaftsumweltrechts zu instrumentalisieren (EuGH, Urteil vom 13.7.1989 [Enichem Base], Rs. 380/87, Slg. 1989, 2491, Rn. 23; siehe dazu Kokott, Die Verwaltung 1998, 335 ; ablehnend auch OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135, 139).

    Infolgedessen kann auch der Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit von defizitär in nationales Recht umgesetzten Richtlinienbestimmungen im vorliegenden Fall den Klägern nicht zu einer Verbandsklagebefugnis verhelfen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

    Vielmehr zeigt die Wortwahl, dass der Gerichtshof auf bestehende Rechte Bezug nehmen, mithin mitnichten die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verleihung einer Verbandsklagebefugnis an Naturschutzverbände statuieren wollte (so bereits OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

    Das Gemeinschaftsrecht vermittelt kein allgemeines Verbandsklagerecht, und zwar weder vor den europäischen Gerichten selbst noch vor den nationalen Gerichten (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2001, NordÖR 2001, 135 ).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Erkennt die Verwaltung einen Abwägungsvorgang retrospektiv als rechtsfehlerhaft und setzt sie an dieser Stelle erneut an, wiederholt sie also einen früheren Verfahrensschritt, so wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt und als solches zu Ende geführt (BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 - Flughafen München II - ; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.1996, NuR 1997, 449 ff).

    Ein eigenständiges Änderungsverfahren findet dagegen in den Fällen statt, in denen die Verwaltung einer nachträglichen (tatsächlichen) Veränderung der Situation durch eine neue Teilregelung Rechnung trägt und die beabsichtigte Änderung des Vorhabens die Gesamtkonzeption oder doch wesentliche Teile des übrigen Planinhalts nicht in Frage stellt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 ff. - Flughafen München II -).

    Justiziabilität kann insoweit nicht stärker gewährleistet werden als hinsichtlich des verwandten Grundsatzes fairer Verfahrensgestaltung (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 - Flughafen München II -).

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Das wäre entweder dann der Fall gewesen, wenn der vorgesehene Planfeststellungs- bzw. Änderungsbeschluss zu zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte, oder aber dann, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet hätte, neue naturschutzrechtlich relevante Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), insbesondere weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.).

    Selbst wenn im Hinblick auf die rückwirkende Einführung der altruistischen Verbandsklage die Verbandsbeteiligung auch auf diejenigen Einwände ausgedehnt würde, dass infolge einer fehlerhaften Prognose der wirtschaftlichen Vorteile eines Vorhabens naturschutzrechtliche Belange zu Unrecht als nachrangig eingestuft worden seien (so zum Verkehrsbedarf in der Verkehrswegeplanung BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.), wäre hier somit kein Beteiligungsrecht eröffnet.

    Offen kann hier bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit sich die diesbezügliche Rechtslage nach Inkrafttreten des mit einer Rückwirkung ausgestatteten neuen BNatSchG vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber beabsichtigten Verbesserung der Vereinsmitwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.) verändert haben könnte.

  • VG Würzburg, 20.10.1998 - W 6 K 97.1256
    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Dem Mitwirkungsrecht des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG wäre allerdings genügt, wenn den Klägern der Inhalt dieses Teils in anderer Weise zur Kenntnis gebracht worden wäre, es sich bei Teil D LBP also lediglich um eine Zusammenstellung bisheriger Erkenntnisse handeln würde (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 20.10.1998, NuR 1999, 414 ).

    Ein Verstoß gegen Mitwirkungsrechte nach § 29 BNatSchG a.F. ist grundsätzlich nach § 45 VwVfG heilbar (a.A. Hufen, JuS 1999, 313 ; zwar nicht ausdrücklich in Erwägung gezogen vom OVG Greifswald, Beschluss vom 1.3.2001, NordÖR 2001, 265 , aber inhaltlich wird eine Heilung des festgestellten Verfahrensfehlers im noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Hauptsacheverfahren als möglich erachtet; anders insoweit VG Würzburg, Urteil vom 20.10.1998, NuR 1999, 414 ).

    Es widerspreche dem Zweck des § 29 BNatSchG a.F., isoliert die Anhörung nachzuholen, ohne ihr noch Einfluss auf das Ergebnis der Abwägung einzuräumen (VG Würzburg, Urteil vom 20.10.1998, NuR 1999, 414 ).

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Eine Zulassung des Eingriffs scheidet aus, wenn die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen unmöglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.11.1998, NuR 1999, 522 ; OVG Münster, Beschluss vom 11.5.1999, NuR 2000, 165 ; VG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.1999, NuR 2000, 398 ; Schrödter, NuR 2001, 8 ; Koch, NuR 2000, 374 ; a.A. Durner, NuR 2001, 601 ), und die kohärenzsichernden Maßnahmen sind "abschließende Bedingung einer ausnahmsweisen Zulassung" (Beckmann/Lambrecht, ZUR 2000, 1 ).

    Ob die Kompensationsmaßnahmen auch bereits zeitgleich mit dem Eingriff in das Schutzgebiet verwirklicht werden müssen (so VG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.1999, NuR 2000, 398 ; a.A. mit bedenkenswerten Erwägungen: Ramsauer, NuR 2000, 601 ), kann hier offen bleiben.

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Die diesbezügliche Autonomie der Mitgliedstaaten ist allerdings nach der Rechsprechung des EuGH insoweit begrenzt, als die einschlägigen nationalen Bestimmungen die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts weder unmöglich machen (Effizienzgebot) noch gemeinschaftsrechtliche Sachverhalte ungünstiger behandeln dürfen als nationale (Diskriminierungsverbot) (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 9.11.1983, Rs. 199/82, Slg. 1982, 3595, Rn. 14 - San Giorgio).

    Die diesbezügliche Autonomie der Mitgliedstaaten ist jedoch nach der Rechsprechung des EuGH insoweit begrenzt, als die einschlägigen nationalen Bestimmungen die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts weder unmöglich machen (Effizienzgebot) noch gemeinschaftsrechtliche Sachverhalte ungünstiger behandeln dürfen als nationale (Diskriminierungsverbot) (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 9.11.1983, Rs. 199/82, Slg. 1982, 3595, Rn. 14 - San Giorgio).

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
    Dies gilt auch für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (BVerwG, Beschluss vom 30.8.1995, NVwZ-RR 1995, 322).

    Der Konflikt, den der Planungsträger durch seine Planung hervorruft, darf nicht unbewältigt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 30.8.1995, NVwZ-RR 1995, 322).

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • EuGH, 13.07.1989 - 380/87

    Enichem Base u.a. / Comune di Cinisello Balsamo

  • OVG Hamburg, 23.06.2003 - 2 Bs 463/02

    Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

  • OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 7 K 912/98

    Naturschutzverein; Planfeststellungsverfahren; Rüge fehlerhafter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
  • BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes - Planfeststellungsbeschluss

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

  • BVerwG, 18.02.1991 - 7 B 15.91

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied - §§ 28, 45 VwVfG, Nachholung einer

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 1616/90

    Eintragung in die Denkmalliste; Wirksamkeit; Bekanntgabe; Begründung;

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

  • VG Hamburg, 21.11.2002 - 15 VG 2453/02
  • VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01

    Eingriff in Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; zur Anmeldung vorgesehenes

  • VGH Hessen, 01.09.1998 - 7 UE 2170/95

    Verletzung des Mitwirkungsrechts anerkannter Naturschutzverbände wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen

  • VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/00
  • VG Hamburg, 15.01.2001 - 15 VG 3932/00
  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Weder Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL noch Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL verleihen unmittelbar dem Einzelnen Rechte, auf deren Verletzung eine Klagebefugnis gegründet werden könnte (so bereits VG Hamburg, Urteil vom 18.12.2000, 15 VG 3912/2000, OVG Urteil vom 2.6.2005, 2 Bf 345/02, NVwZ-RR 2006, 97 ff., Juris Rn. 140, sowie Beschluss vom 21.10.2009, 2 Bs 40/04, und BVerwG, Urteil vom 26.4.2007, BVerwGE 128, 358 ff., Juris Rn. 33 ff.).

    Ausschließliches Schutzziel beider Bestimmungen ist mithin der Naturschutz um seiner selbst willen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02 - Waddenzee-Herzmuschelfischerei - vom 29.1.2004, Juris, Rn. 143; BVerwG, Urteil vom 26.4.2007, BVerwGE 128, 358 ff., Juris Rn. 35; siehe auch bereits ausführlich VG Hamburg, Urteil vom 18.12.2000, 15 VG 3912/2000).

  • VG Hamburg, 27.03.2006 - 15 E 3674/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn : Verwaltungsgericht hebt den

    Eine entsprechende Klage von Naturschutzverbänden wurde von der beschließenden Kammer mit Urteil vom 9. Dezember 2003 (15 VG 3912/2000) abgewiesen.
  • VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den

    Eine entsprechende Klage von Naturschutzverbänden, unter anderem der beiden Antragsteller dieses Verfahrens, wurde von der beschließenden Kammer mit Urteil vom 9. Dezember 2003 (15 VG 3912/2000) abgewiesen, weil es den Verbänden damals an der nötigen Verbandsklagebefugnis mangele.
  • VG Hamburg, 03.03.2006 - 15 E 3932/05

    Genehmigung der Airbus Startbahnverlängerung und Landebahnverlängerung in

    Eine entsprechende Klage von Naturschutzverbänden wurde von der beschließenden Kammer mit Urteil vom 9. Dezember 2003 (15 VG 3912/2000) abgewiesen.
  • OVG Hamburg, 23.06.2003 - 2 Bs 463/02
    Das Verwaltungsgericht lehnte einen ersten Antrag der erstinstanzlichen Antragsteller zu 1) und 3), die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss (15 VG 3912/2000) wiederherzustellen, mit Beschluss vom 15. Januar 2001 (15 VG 3932/2000) im wesentlichen wegen einer fehlenden Antragsbefugnis der Antragsteller ab.
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
    Wegen der Einzelheiten des Vortrags wird auf die ausführlichen Darlegungen insbesondere in den Schriftsätzen vom 9. August 2000 (Aktenzeichen 15 VG 3914/2000), 11. August 2000 (zu den Aktenzeichen:15 VG 3907/2000, 15 VG 3908/2000, 15 VG 3913/2000, 15 VG 3915/2000), vom 4. Dezember 2000 (zum Aktenzeichen 15 VG 3913/2000), vom 12. Dezember 2000 (zu den Aktenzeichen 15 VG 3908/2000, 15 VG 3911/2000, 15 VG 3915/2000), vom 14. Dezember 2000 (zum Aktenzeichen 15 VG 3912/2000, 15 VG 3907/2000) und vom 15. Dezember 2000 (zum Aktenzeichen 15 VG 3913/2000) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht