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   VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000   

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https://dejure.org/2000,4572
VG Hamburg, 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.12.2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/2000 (https://dejure.org/2000,4572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Baustopp

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluß "DA-Erweiterung A3XX"

  • archive.org

    Planfeststellungsbeschluß "DA-Erweiterung A3XX"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Hamburg, 02.06.2005 - 2 Bf 345/02

    Planfeststellung für Werkflugplatz

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2000 (15 VG 3923/00, NordÖR 2001, S. 34) hat das Verwaltungsgericht insoweit die aufschiebende Wirkung der Klagen der früheren Kläger zu 1) und 2) wiederhergestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Sitzungsniederschriften vom 26. April 2004, vom 31. Mai und 1. Juni 2005 sowie auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, die Gerichtsakte des Klageverfahrens 15 VG 3918/2000 und der Eilverfahren 15 VG 3923/2000 - OVG 2 Bs 370/00 und 15 VG 471/2001 sowie die Sachakten der Beklagten mit den zugehörigen Planfeststellungsbeschlüssen vom 8. Mai 2000, 30. Juni 2000 und 28. Februar 2002 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

    Dem Antrag der Beschwerdeführer zu I. 1. und 2. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gab das Verwaltungsgericht in vollem Umfang statt (15 VG 3923/2000).

    Im Übrigen lehnte das Verwaltungsgericht die Anträge der Beschwerdeführer auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (15 VG 3923/2000 und 3932/2000).

  • VG Hamburg, 05.09.2022 - 15 K 1088/19

    Erfolglose Klage eines in Finkenwerder ansässigen Klägers gegen den

    Ferner hätten die erkennenden Gerichte bereits mehrfach festgestellt, dass das Schreiben des früheren Staatsrats Professor Dr. Giszas vom 10. Dezember 1998 irrelevant sei, so im Beschluss vom 18. Dezember 2000 in der Sache 15 VG 3923/2000.

    Die streitbefangene Äußerung des Staatsrats ist deshalb nicht der zur Zurückhaltung verpflichteten Planfeststellungsbehörde zuzuschreiben, sondern gibt die Bestrebungen der Landesregierung wieder (so auch bereits zum PFB 2000 VG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2000, 15 VG 3923/2000, n.v.).

    Insoweit gibt das im Eilverfahren vorgelegte, von Herrn Teunis Louters vom DHV Umwelt und Infrastruktur aus den Niederlanden erstellte Gutachten vom 7. Dezember 2000 (Bl. 941 ff., 1247 der Akte 15 VG 3923/2000) keinen Anlass, die von der Beklagten getroffene Prognoseentscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Hochwassergefahr zu beanstanden (VG Hamburg, Urteil vom 12.7.2010, 15 K 396/08, juris Rn. 122 ff.; so auch neustens Urteil vom 8. November 2021, 15 K 803/13, n.v.).

  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
    Die erkennende Kammer hat in ihrem ein Parallelverfahren (15 VG 3923/2000) betreffenden Beschluß vom 18. Dezember 2000 insoweit Ausführungen gemacht, die für den vorliegenden Fall ebenfalls Geltung haben:.

    Zu den durch den Fluglärm entstehenden Belastungen und Gefahren für die Gesundheit hat das Gericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 2000 (15 VG 3923/2000) folgendes ausgeführt:.

    Zwar hat das Gericht in seinem Beschluß vom 18. Dezember 2000 im Verfahren 15 VG 3923/2000 dazu folgende Bedenken geäußert:.

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

    Soweit der Antragsteller unzulässige Handlungen des Senators Dr. Mirow und die Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit des Leiters des Planfeststellungsverfahrens rügt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg sich in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/00 - mit diesem Vorbringen im Einzelnen auseinandergesetzt (S. 31 ff. des Beschlussabdrucks).

    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Das hiergegen gerichtete Eilverfahren (15 VG 3923/2000), an dem auch der Vater des Klägers zu 1) beteiligt war, führte zwar in erster Instanz zum Erfolg.

    Das durch die Antragsteller des Eilverfahren vorgelegte, von Herrn Teunis Louters vom DHV Umwelt und Infrastruktur aus den Niederlanden erstellte Gutachten vom 7. Dezember 2000 (Bl. 941 ff., 1247 der Akte 15 VG 3923/2000) gibt keinen Anlass, die von der Beklagten getroffene Prognoseentscheidung hinsichtlich der Erhöhung der Hochwassergefahr zu beanstanden.

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Das erkennende Gericht geht - wie bereits in den Eilverfahren - weiterhin davon aus, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Fluglärm gegenwärtig keine verbindlichen Grenzwerte auf gesetzlicher Grundlage oder in anerkannten sachlich-technischen Regelwerken zur Verfügung stehen, und bezieht sich insoweit auf die Ausführungen im Beschluss vom 19. Dezember 2000 (15 VG 3923/2000).
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Zuvor hatten Eigentümer von dem Werksflughafen benachbarter Grundstücke zwar in erster Instanz die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen erwirkt (Beschluss vom 18. Dezember 2000, Az.: 15 VG 3923/2000).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1547/01
    Soweit der Antragsteller unzulässige Handlungen des Senators Dr. Mirow und die Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit des Leiters des Planfeststellungsverfahrens rügt, hat das Verwaltungsgericht Hamburg sich in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 15 VG 3923/00 - mit diesem Vorbringen im Einzelnen auseinandergesetzt (S. 31 ff. des Beschlussabdrucks).
  • VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00

    Erweiterung der Airbus-Produktionsfläche für Bau des A3XX in Hamburg gestoppt!

    Die erkennende Kammer hat in ihrem, ein Parallelverfahren (15 VG 3923/2000) betreffenden Beschluß vom 18. Dezember 2000 insoweit Ausführungen gemacht, die für den vorliegenden Fall ebenfalls Geltung haben:.
  • VG Hamburg, 02.10.2002 - 15 VG 3906/02

    Einstweiliger Rechtsschutz: Interessenabwägung

  • VG Stade, 15.03.2001 - 1 B 1937/00
  • VG Stade, 15.03.2001 - 1 B 196/01
  • OVG Hamburg, 03.02.2003 - 2 Bs 376/02
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
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