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   OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13   

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https://dejure.org/2014,27399
OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,27399)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2014 - 15 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,27399)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 15 Verg 4/13 (https://dejure.org/2014,27399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Verschärfung der Anforderungen an die Eignung nach Submission?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Mindestanforderungen: Ausschluss zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen erst nachträglich gestellt: Ausschluss unzulässig (VPR 2015, 11)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestanforderungen erst nachträglich gestellt: Ausschluss unzulässig (IBR 2015, 88)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    Dabei steht dem Auftraggeber im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung und damit in Bezug auf die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin in Beurteilungsspielraum zu, den die Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08 - Juris; OLG Thüringen, Beschluss vom 21.09.2009, 9 Verg 7/09 - Juris; VK Bund, a.a.O.).

    Der Begriff "vergleichbar" ist aber vor dem Hintergrund auszulegen, dass eine möglichst hohe Wettbewerbsintensität erreicht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08 - Juris Randnr. 39).

  • VK Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 1 VK 13/13

    Keine Verschärfung bekannt gemachter Eignungsanforderungen!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 14.06.2013 - 1 VK 13/13 - wird zurückgewiesen.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin (bzgl. der Kostenentscheidung in Ziff. 3 und 4 des Tenors) gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 14.06.2013 - 1 VK 13/13 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2005, VII-Verg 70/04 - nach Juris Randnr. 21; Summa in Juris-PK, 3. Aufl. 2011, § 114 GWB, Randnr. 129).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    Denn die Bieter müssen anhand des Bekanntmachungstextes unzweideutig erkennen, welchen Anforderungen die Eignung unterliegt; ein Verweis auf die Verdingungsunterlagen genügt nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2012, Verg 8/12 zur VOL/A - Juris Randnr. 44; VK Bund, a.a.O. - Juris Randnr. 52).
  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    Dabei steht dem Auftraggeber im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung und damit in Bezug auf die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit der Antragstellerin in Beurteilungsspielraum zu, den die Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008, Verg 54/08 - Juris; OLG Thüringen, Beschluss vom 21.09.2009, 9 Verg 7/09 - Juris; VK Bund, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 04.02.2009 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    48 a) Voraussetzung für die Zulässigkeit des Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist nämlich, dass der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, denn dem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass sein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003, VK 2 - 12/03 - nach Juris, Randnr. 45; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, 1 Verg 4/08; Summa, a. a. O., § 114 GWB, Randnr. 127).
  • VK Bund, 22.05.2003 - VK 2-12/03

    Bauvorhaben "Linienbaustellen von Ha nach Gö - Oberbaunebenarbeiten zur RPM"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    48 a) Voraussetzung für die Zulässigkeit des Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist nämlich, dass der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, denn dem Antragsteller soll kein Vorteil daraus erwachsen, dass sein von vornherein unzulässiger Antrag gegenstandslos geworden ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003, VK 2 - 12/03 - nach Juris, Randnr. 45; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, 1 Verg 4/08; Summa, a. a. O., § 114 GWB, Randnr. 127).
  • VK Bund, 04.10.2012 - VK 2-86/12

    Brandschutz- und Instandsetzungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13
    55 Ob die technische Leistungsfähigkeit für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung bei dem jeweiligen Bieter in ausreichendem Maß vorhanden ist, dieser also die ausgeschriebene und von ihm angebotene Leistung vertragsgerecht erbringen kann, hat der Auftraggeber unter umfassender Prüfung und Abwägung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Prognose zu entscheiden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 4.10.2012, VK 2 - 86/12 - Juris Randnr. 44; Summa in JurisPK-VergabeR, 4. Aufl. 2013, § 16 VOB/A 2012 Randnr. 280/281).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    In den Verdingungsunterlagen können diese Anforderungen nur dahin konkretisiert werden, ob und welche der in der Bekanntmachung angegebenen Unterlagen mit dem Angebot beigebracht werden müssen oder ob hinsichtlich bestimmter Unterlagen auf eine solche Beibringung verzichtet wird (Senatsbeschluss vom 12. März 2008, VII-Verg 56/07, VergabeR 2008, 671; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15. Juli 2008, 11 Verg 4/08, ZfBR 2009, 86; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Mai 2014, 15 Verg 4/13 - juris, Rn. 58; Planker in Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A, 6. Auflage 2018, § 12 Rn. 31; Krohn in Dreher/Motzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Auflage 2013 § 12 VOB/A Rn. 35 f.; Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 12 VOB/A Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Der Senat hat als unzulässig erachtet, wenn der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung hinsichtlich der vorzulegenden Eignungsunterlagen lediglich auf die Vergabeunterlagen verweist (vgl. u.a. Beschluss v. 23.06.2010, VII-Verg 18/10, juris Rn. 32; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 07.05.2014, 15 Verg 4/13, juris Rn. 58; Hausmann / von Hoff in: Kulartz / Kus / Portz / Marx / Prieß, Kommentar zur VgV, § 48 Rn. 3 ff. mwN; Dittmann aaO § 57 VgV Rn. 101 mwN).
  • VK Sachsen, 23.08.2016 - 1/SVK/015-16

    Angebot vollständig: Nachforderung weiterer Nachweise unzulässig!

    Denn anders als in der dazu von der Antragstellerin zitierten und o. g. früheren Entscheidung der VK Sachsen (VK Sachsen, a. a. O.) und dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 7. Mai 2014 (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 15 Verg 4/13) wurde in der Bekanntmachung nicht lediglich allgemein und pauschal wegen aller in Betracht kommenden Nachweise auf eine Gesetzesnorm (die wie § 6 EG Abs. 3 VOB/A eine Vielzahl von möglichen Nachweisen beinhaltet) verwiesen, sondern es werden explizit Referenzen gefordert sowie weitere, ebenfalls explizit benannte Nachweise wie bspw. eine Erklärung zum Umsatz des Unternehmens und die Angabe der AKR Anzahl.
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