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   OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18, 15 W 1/19   

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OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18, 15 W 1/19 (https://dejure.org/2019,27014)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2019 - 15 W 59/18, 15 W 1/19 (https://dejure.org/2019,27014)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 15 W 59/18, 15 W 1/19 (https://dejure.org/2019,27014)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • LG Bonn, 01.10.2018 - 9 O 221/18
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 17.10.2018 (15 W 59/18) und die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) vom 18.10.2019 (15 W 1/19) gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 01.10.2018 - 9 O 221/18 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 24.10.2018 - 9 O 221/18 - werden kostenpflichtig als unzulässig verworfen.

    Der Antragsteller erwirkte mit Beschluss des Landgerichts Bonn vom 21.08.2018 - 9 O 221/18 -, auf den wegen der Details verwiesen wird (Bl. 43 ff. d.A.) eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin, mit der dieser bei Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde, einen bestimmten Kommentar des Antragstellers zu löschen und/oder den Antragsteller wegen dieses Kommentars in ihrem sozialen Netzwerk zu sperren.

    Daraufhin hat das Landgericht Bonn mit Beschluss vom 01.10.2018 - 9 O 221/18 - (zur Veröffentlichung bestimmt) - intern mit Blick auf die Einleitung der gerichtlichen Kostenbeitreibung - " festgestellt, dass die Zustellung des Beschlusses der Kammer im Parteibetrieb am 05.09.2018 " an die Beschwerdeführerin zu 2) " gemäß §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO wirksam war ".

    Die Antragsgegner beantragen sinngemäß, den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 01.10.2018 - 9 O 221/18 - abzuändern und den Antrag des Antragsstellers auf Feststellung der Zustellungsbevollmächtigung der Beschwerdeführerin zu 2) zurückzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2014 - 6 U 104/14

    Vollziehung einer im Ausland zuzustellenden Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Da für die rechtzeitige Vollziehung (zumindest) die (Partei-)Zustellung der erwirkten Beschlussverfügung geboten wäre, wäre dabei zum einen zu prüfen, ob die erweiterte Auslegung des § 5 Abs. 1 NetzDG überzeugt und die Zustellung an die Beschwerdeführerin zu 2) ausreicht und zum anderen, ob der vorsorglich gestellte Antrag auf Auslandszustellung auch dann ausreichen würde, wenn er - wie hier geschehen - vom Gericht wegen der vermeintlich wirksamen Inlandszustellung abgelehnt worden ist, dies von Antragstellerseite akzeptiert wird und deswegen keine "demnächstige" Zustellung i.S.d. § 167 ZPO (dazu etwa OLG Frankfurt v. 1.7.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183, MüKo-ZPO/ Drescher , 5. Aufl. 2016, § 929 Rn. 10/18 m.w.N.) im Ausland mehr erfolgt ist.

    Jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden wird dem aber - sollte es dazu kommen - zu erwidern sein, dass es rechtlich nicht auf die Sprachkenntnisse bei den Leitungsorganen und am Verwaltungssitz ankommt, sondern auf die Details der dezentrale Unternehmensstruktur (vgl. etwa OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, BeckRS 2014, 21100; MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 Rn. 12).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    e) Soweit im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dennoch Rechtsmittel in Form einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde zugelassen werden (vgl. BGH v. 28.05.2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 gegen Beweisbeschluss über Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör; BGH v. 14.03.2007 - XII ZB 201/06, NJW 2007, 3575 für objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung), betrifft das ersichtlich Fälle, in denen in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte eingegriffen wird, was mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • LG Hamburg, 17.09.2018 - 324 O 193/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zustellung an den genannten Zustellbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    aa) Zwar wird - wie der Antragsteller vorträgt - eine erweiterte Auslegung des § 5 Abs. 1 NetzDG in der Tat vertreten (LG Stuttgart v. 07.02.2018 - 11 O 22/18, Bl. 71 ff. d.A.; LG Bamberg v. 09.08.2018 - 2 O 248/18, Bl. 74 ff.; LG Berlin v. 05.09.2018 - 6 O 209/18, Bl. 77 f. d.A. mit Nichtabhilfe vom 26.09.2018, Anlage JS 14, Bl. 212 f. d.A. und Bestätigung durch KG v. 17.10.2018 - 20 W 53/18, Anlage JS 15, Bl. 214 f. d.A., LG Hamburg v. 17.09.2018 - 324 O 193/18, Anlage JS 12, Bl. 99 ff. d.A.).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Anders als im Bereich des § 380 Abs. 3 ZPO fehlt es auch an der gesetzlichen Anordnung eines Beschwerderechts für einen Dritten und es bietet sich auch nicht eine Analogie zu anderen Beschwerdemöglichkeiten an, wie es der Bundesgerichtshof in den mit § 91a ZPO vergleichbaren Fällen des § 49 Abs. 2 WEG bei der Belastung eines Dritten mit Kosten angenommen hat (BGH v. 07.07.2016 - V ZB 15/14, NZM 2017, 42 Rn. 6 m.w.N. für erstinstanzliche Entscheidungen).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    e) Soweit im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dennoch Rechtsmittel in Form einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde zugelassen werden (vgl. BGH v. 28.05.2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 gegen Beweisbeschluss über Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör; BGH v. 14.03.2007 - XII ZB 201/06, NJW 2007, 3575 für objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung), betrifft das ersichtlich Fälle, in denen in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte eingegriffen wird, was mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Soweit bei Kostenentscheidungen zu Lasten Dritter mit Blick auf § 567 Abs. 2 ZPO sogar generell eine Beschwerdemöglichkeit jedenfalls gegen - wie hier - erstinstanzliche Entscheidungen anzuerkennen ist (zu § 567 ZPO a.F. BGH v. 24.06.1987 - IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49; dazu auch Smid , NJW 1989, 1578), kann sich die Beschwerdeführerin zu 2) auch daraufhin nicht stützen.
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 92/15

    Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    In solchen Fällen kann - wie hier geschehen - fachgerichtlich grundsätzlich eine (befristete) Gegenvorstellung eingelegt werden, was den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. auch Zöller/ Vollkommer , a.a.O., § 321a Rn. 3, 4; vgl. zudem BGH v. 09.06.2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 7 ff.; v. 12.12.2012 - IV ZB 26/12, NJW-RR 2013, 256 Rn. 6; v. 28.11.2012 - V ZB 286/11, BeckRS 2013, 00258 Rn. 7; sowie im Ergebnis BVerfG v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829; v. 30.06.2009 - 1 BvR 893/09, NJW 2009, 3710).
  • OLG Köln, 08.01.2019 - 15 U 110/18

    Verfahrensverstoß in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Auch wenn man diese Vorschrift - was der Senat unlängst entschieden hat (Senat v. 08.01.2019 - 15 U 110/18, zur Veröffentlichung bestimmt; siehe ferner BGH v. 27.04.2017 - I ZB 34/15, GRUR-RR 2017, 416 Rn. 6; v. 14.04.2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22) - auf die Verletzung sonstiger Verfahrens(grund-)rechte nicht anwenden kann, führt das nicht dazu, dass stets und in allen Fällen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form einer außerordentlichen Beschwerde zu schaffen wäre (ablehnend die st. Rspr., siehe etwa BGH v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577 und BVerfG v. 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, NJW 2007, 2538).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15

    Anhörungsrüge: Anwendbarkeit über die Gehörsverletzung hinaus auf andere

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Auch wenn man diese Vorschrift - was der Senat unlängst entschieden hat (Senat v. 08.01.2019 - 15 U 110/18, zur Veröffentlichung bestimmt; siehe ferner BGH v. 27.04.2017 - I ZB 34/15, GRUR-RR 2017, 416 Rn. 6; v. 14.04.2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22) - auf die Verletzung sonstiger Verfahrens(grund-)rechte nicht anwenden kann, führt das nicht dazu, dass stets und in allen Fällen ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form einer außerordentlichen Beschwerde zu schaffen wäre (ablehnend die st. Rspr., siehe etwa BGH v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577 und BVerfG v. 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06, NJW 2007, 2538).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

  • OLG München, 12.03.2014 - 15 W 23/14

    Keine Alleinvertretungsmacht bei Wegfall eines von zwei Gesamtvertretern in der

  • OLG Naumburg, 20.07.2015 - 1 W 24/15

    Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines

  • BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Darlegung der Verletzung des

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

  • OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unberechtigter Löschung eines Posts:

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 19 U 190/16

    Heilung eines Zustellungsmangels: Übermittlung einer Urteilskopie vom unrichtigen

  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Angesichts dessen ist es der Antragsgegnerin - mag sie sich auch mit Erfolg dagegen wehren können, dass ihre inländischen Zustellungsvertreter nach § 5 NetzDG als allgemein zustellungsbevollmächtigt auch in Sachen wie den vorliegenden gelten (Senat v. 11.01.2019 - 15 W 59/18 und 15 W 1/19, zur Veröffentlichung bestimmt) - zuzumuten, ihren Betrieb in Irland entsprechend aufzustellen und die - organisatorisch vorhandenen und sachkundigen - Stellen dann intern mit Zustellungen wie den vorliegenden zu befassen.
  • OLG Köln, 05.11.2021 - 15 W 64/21

    Beschwerde eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten als potentieller

    Es hat dies darauf gestützt, dass es für die beantragte Beschlussfassung keine Grundlage im Verfahrensrecht gebe (vgl. Senat v. 11.01.2019, 15 W 59/18, BeckRS 2019, 16262 Rn. 11).

    Der Senat lässt dabei ausdrücklich offen, ob schon durchgreifende Bedenken an der Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde eines nicht am Verfahren beteiligten "Dritten" als (potentiellem) Zustellungsbevollmächtigten bestehen und/oder diesem Beschwer bzw. Rechtschutzbedürfnis fehlen, wenn man - wie hier die Beschwerdeführerin - letztlich nur eine mögliche Belastung mit Abwicklungsfragen im anwaltlichen Mandat geltend machen kann (zu den Problemen im spiegelbildlichen Fall einer positiven Feststellung kritisch Senat v. 1.01.2019 - 15 W 59/18 und 15 W 1/19, BeckRS 2019, 16262 Rn. 21 f. m.w.N.).

    Denn wie der Senat bereits mit Beschluss vom 11.01.2019 - 15 W 59/18 und 15 W 1/19, BeckRS 2019, 16262 Rn. 11 zu einem ähnlichen Fall ausgeführt hat, sieht die ZPO (ebenso wie auch das NetzDG oder das sonstige nationale Recht) gerade keine "abstrakten" Feststellungsbeschlüsse zu Zustellungs-/Vertretungsfragen vor, wie sie hier de facto begehrt werden, sondern verweist die unmittelbar von Zustellungsfragen betroffenen Parteien eines Rechtsstreits auf die im Verfahren eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten (dem folgend ausdrücklich etwa auch BeckOK Informations- und Medienrecht/ Knoke/Krüger , Ed. 33, § 5 NetzDG Rn. 20) und den (ggf. nur mutmaßlichen) Vertreter als "Dritten" im Zweifel auf eine interne Absprache mit seinem Vertragspartner und eine gemeinsame Risikoabwägung mit diesen.

  • OLG Köln, 16.11.2021 - 15 W 64/21

    Sperrung eines Accounts in einem sozialen Netzwerk Keine abstrakten

    Es hat dies darauf gestützt, dass es für die beantragte Beschlussfassung keine Grundlage im Verfahrensrecht gebe (vgl. Senat v. 11.01.2019, 15 W 59/18, BeckRS 2019, 16262 Rn. 11).

    Der Senat lässt dabei ausdrücklich offen, ob schon durchgreifende Bedenken gegen die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde eines nicht am Verfahren beteiligten "Dritten" als (potentiellem) Zustellungsbevollmächtigten bestehen und/oder diesem jedenfalls Beschwer bzw. Rechtschutzbedürfnis fehlen, wenn man - wie hier die Beschwerdeführerin - letztlich nur eine mögliche Belastung mit Abwicklungsfragen im anwaltlichen Mandat geltend machen kann (zu den Problemen im spiegelbildlichen Fall einer positiven Feststellung kritisch Senat v. 1.01.2019 - 15 W 59/18 und 15 W 1/19, BeckRS 2019, 16262 Rn. 21 f. m.w.N.).

    Denn wie der Senat bereits mit Beschluss vom 11.01.2019 - 15 W 59/18 und 15 W 1/19, BeckRS 2019, 16262 Rn. 11 zu einem ähnlichen Fall ausgeführt hat, sieht die ZPO (ebenso wie das NetzDG oder das sonstige nationale Recht) gerade keine "abstrakten" Feststellungsbeschlüsse zu Zustellungs-/Vertretungsfragen vor, wie sie hier de facto begehrt werden, sondern verweist die unmittelbar von Zustellungsfragen betroffenen Parteien eines Rechtsstreits nur auf die im Verfahren eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten (dem ausdrücklich folgend etwa auch BeckOK Informations- und Medienrecht/ Knoke/Krüger , Ed. 33, § 5 NetzDG Rn. 20) und den (ggf. nur mutmaßlichen) Vertreter als "Dritten" im Zweifel auf eine interne Absprache mit seinem Vertragspartner und eine gemeinsame Risikoabwägung mit diesem zum weiteren Vorgehen.

  • KG, 06.03.2019 - 10 W 192/18

    Zustellung von einstweiligen Verfügungen betreffs der Verhinderung eines

    Der Senat folgt den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in dessen Beschluss vom 11.01.2019 (15 W 59/18 und 15 W 1/19, S. 11):.
  • OLG Köln, 14.02.2022 - 15 W 3/22
    In der Einzelnormbegründung zu § 5 NetzDG (vgl. BT-Drs. 19/18792, 54) wurde dann u.a. auf die Entscheidung des Senats vom 11.1.2019 (15 W 59/18 und 15 W 1/19) und die - dieser folgenden - Entscheidung des Kammergerichts vom 6.3.2019 (10 W 192/18, NJW 2019, 2624) Bezug genommen sowie auf die Streitfrage, ob die bisherige Regelung in § 5 Abs. 1 NetzDG a.F. dahin auszulegen sei, dass auch Verfahren erfasst seien, in welchen "spiegelbildlich" entscheidungserheblich geltend gemacht werde, dass keine rechtswidrigen Inhalte vorliegen, wie dies etwa bei Klagen auf Wiederherstellung von gelöschten Inhalten oder - "mit der Begründung des Vorliegens rechtswidriger Inhalte" - gesperrter Accounts wegen aus Sicht der Nutzer zu Unrecht als rechtswidrig eingestufter Inhalte der Fall sein kann.
  • LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 265/19
    Das OLG Köln (Beschluss vom 11.01.2019, Az. 15 W 59/18 und 15 W 1/19) hat hierzu ausgeführt:.
  • LG Köln, 12.02.2020 - 10 O 236/19
    Das OLG Köln (Beschluss vom 11.01.2019, Az. 15 W 59/18 und 15 W 1/19) hat hierzu ausgeführt:.
  • LG Köln, 08.10.2021 - 28 O 278/21
    Für die beantragte Beschlussfassung gibt es keine Grundlage im Verfahrensrecht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.1.2019, 15 W 59/18, unter II.1.a.bb).
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