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   OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - I-15 W 103/03   

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Wird zitiert von ...  

  • LG Heidelberg, 20.02.2007 - 2 O 294/06  

    Teilkündigung eines Bierliefervertrags-Darlehens

    Der Verwender muss den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen (BGH WM 1995, 1455 [1456]; NJW 1992, 2283 [2285]; OLG Düsseldorf vom 28.05.2004, AZ.: I -15 U 193/03, sowie I -15 W 103/03, recherchiert bei juris).

    Dies jedoch stellt dann eine Störung des zwischen Darlehensgewährung und Bezugsverpflichtung bestehendem Äquivalenzinteresses dar (OLG Düsseldorf vom 28.05.2004, AZ.: I -15 U 193/03, sowie I -15 W 103/03).

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