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   OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84   

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https://dejure.org/1984,2993
OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84 (https://dejure.org/1984,2993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.1984 - 15 W 105/84 (https://dejure.org/1984,2993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 1984 - 15 W 105/84 (https://dejure.org/1984,2993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Schenkung; Pflegetätigkeit als Gegenleistung für die Zuwendung der Bezugsberechtigung; Bedeutsamkeit einer etwaigen Unwiderruflichkeit der Zuwendung; Rechtsschutz- bzw. Fürsorgebedürfnis als Voraussetzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1804, 1909, 1915

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 414
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206; Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Vielmehr setzt dessen Bestellung die Verneinung eines Schenkungsverbots voraus, weil sonst für die Anordnung einer Ergänzungsbetreuung kein Bedürfnis besteht (vgl. OLG Hamm OLGZ 1984, 432).
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