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   OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00   

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OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00 (https://dejure.org/2000,667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 15 W 119/00 (https://dejure.org/2000,667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 15 W 119/00 (https://dejure.org/2000,667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 85

    BGB § 1795 Abs. 1, BGB § 883 Abs. 1 S. 2
    Schenkung von Wohnungseigentum als rechtlicher Vorteil; Vormerkungsfähigkeit gesetzlicher Rückübertragungsansprüche

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1795, 107, 883
    Rechtlicher Vorteil bei Schenkung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; Vormerkungsfähigkeit der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers

  • Judicialis

    BGB § 1795 Abs. 1; ; BGB § 883 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 528; ; BGB § 530

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1795 Abs. 1, § 883 Abs. 1 S. 2, § 528, § 530
    Rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; Vormerkungsfähigkeit der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528 , 530 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, BT; Sachenrecht, Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen; Vormerkung für gesetzliche Rückübertragungsansprüche des Schenkers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1611
  • NZM 2000, 1028
  • FGPrax 2000, 176
  • ZMR 2000, 695
  • Rpfleger 2000, 449
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (25)

  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Das Rechtsgeschäft kann deshalb nur wirksam werden, wenn es von einem vom Familiengericht zu bestellenden Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) genehmigt wird (BayObLG Rpfleger 1998, 70, 71); dementsprechend hat der Senat in diesem Punkt die Fassung der Zwischenverfügung des Grundbuchamts abgeändert.

    Der Eintritt des Wohnungseigentumserwerbers in den Verwaltervertrag vollzieht sich aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG (BayObLGZ 1986, 368, 370; Rpfleger 1998, 70, 71; KG WuM 1993, 755, 756).

    Denn der Ausgleichsanspruch, der der Beteiligten zu 2) hinsichtlich der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gegen die Beteiligte zu 1) als Nießbraucherin gemäß § 1047 BGB zustehen kann, berührt die schuldrechtliche Verpflichtung des minderjährigen Erwerbers im Außenverhältnis gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 70, 71).

  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    (wie BayObLGZ 1979, 243, 248).

    Der Senat schließt sich - wie bereits das Landgericht - der Auffassung des OLG Celle (NJW 1976, 2214) sowie des BayObLG (BayObLGZ 1979, 243, 248) an, daß bereits der Eintritt des Minderjährigen in den Verwaltervertrag die Annahme eines lediglich rechtlich vorteilhaften Wohnungseigentumserwerbs ausschließt (ebenso Pick in Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn.45; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 107 Rdn: 4).

    Für die Beurteilung der ausschließlichen rechtlichen Vorteilhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts für den Minderjährigen kommt es allein auf eine rechtliche Bewertung und nicht darauf an, ob das Rechtsgeschäft für den Minderjährigen insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft ist (BayObLGZ 1979, 243, 246).

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Der schuldrechtliche Anspruch (hier auf Übertragung der Wohnungseigentumsrechte) muß nicht auf vertraglicher, sondern kann auch auf gesetzlicher Grundlage beruhen (BGHZ 134, 182, 184 = NJW 1997, 861).

    Den Beteiligten bleibt es unbenommen, durch eine andere Vertragsgestaltung zu gewährleisten, daß ein etwa entstehender gesetzlicher Anspruch der Beteiligten zu 1) auf Rückübertragung nach den §§ 528, 530 BGB durchsetzbar bleibt, etwa indem ein bedingter Rückauflassungsanspruch der Beteiligten zu 1) für den Fall begründet wird, daß die Beteiligte zu 2) die ihr übertragenen Wohnungseigentumsrechte veräußert oder belastet (vgl. BGHZ 134, 182 ff.) und/oder die Wohnungseigentumsrechte mit einer Zwangshypothek belastet oder zwangsversteigert werden (BayObLGZ 1977, 268, 274; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 90).

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Ist ein solcher Antrag - wie hier - durch einen zulässigen Vorbehalt nach § 16 Abs. 2 GBO mit anderen Anträgen verbunden, so kann das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO lediglich auf die Rücknahme des beanstandeten Antrags hinwirken, um den Vollzug anderer Eintragungsanträge zu ermöglichen (BGHZ 71, 349, 351 = Rpfleger 1978, 365; BayObLGZ 1977, 268, 261; Senat OLGZ 1975, 150, 153).

    Den Beteiligten bleibt es unbenommen, durch eine andere Vertragsgestaltung zu gewährleisten, daß ein etwa entstehender gesetzlicher Anspruch der Beteiligten zu 1) auf Rückübertragung nach den §§ 528, 530 BGB durchsetzbar bleibt, etwa indem ein bedingter Rückauflassungsanspruch der Beteiligten zu 1) für den Fall begründet wird, daß die Beteiligte zu 2) die ihr übertragenen Wohnungseigentumsrechte veräußert oder belastet (vgl. BGHZ 134, 182 ff.) und/oder die Wohnungseigentumsrechte mit einer Zwangshypothek belastet oder zwangsversteigert werden (BayObLGZ 1977, 268, 274; OLG Düsseldorf OLGZ 1984, 90).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Im Falle einer Schenkung von Wohnungseigentum an einen über 7 Jahre alten Minderjährigen ist die Frage, ob die Schenkung für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrages heraus zu beurteilen (BGHZ 78, 28, 35 = NJW 1981, 109).

    Ob bereits der Eintritt des minderjährigen Erwerbers in das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer und die vom Gesetz damit verknüpften vielfältigen Verpflichtungen (§§ 10 ff. WEG) die Annahme eines lediglich rechtlichen Vorteils ausschließt, hat der BGH in seiner bereits erwähnten Entscheidung (BGHZ 78, 28, 31 f.) offengelassen.

  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 85/98

    Schenkweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch und einem Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Denn nach § 20 GBO hat das Grundbuchamt vor der Eintragung einer Eigentumsänderung die Wirksamkeit der erklärten Auflassung (§ 925 BGB) und damit auch die Wirksamkeit der Vertretung der Minderjährigen zu prüfen (BayObLGZ 1998, 139, 142 = NJW 1998, 3574, 3575; Demharter, GBO, 23. Aufl., § 20 Rdn. 20 und § 19 Rdn. 74).

    Das Vertretungsverbot des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 greift allerdings wie dasjenige des § 181 BGB nicht ein bei Rechtsgeschäften, die dem minderjährigen Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (BGH NJW 1975, 1885; BayObLGZ 1998, 139, 143).

  • OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Der Senat schließt sich - wie bereits das Landgericht - der Auffassung des OLG Celle (NJW 1976, 2214) sowie des BayObLG (BayObLGZ 1979, 243, 248) an, daß bereits der Eintritt des Minderjährigen in den Verwaltervertrag die Annahme eines lediglich rechtlich vorteilhaften Wohnungseigentumserwerbs ausschließt (ebenso Pick in Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn.45; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 107 Rdn: 4).

    Die daran geäußerte Kritik von Jahnke (NJW 1977, 960), die im Kern darauf abhebt, daß die zwingend vorgeschriebene Bestellung eines Verwalters zum gesetzlichen Inhalt des Wohnungseigentums gehört, vermag im Ergebnis nicht zu überzeugen.

  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Nur unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt es sich, einer künftigen Rechtsänderung durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch dingliche Wirkungen zu verleihen (BGHZ 22, 220, 224 NJW 1957, 58; 61, 209, 211 = NJW 1973, 1838; Senat OLGZ 1987, 400, 402; FGPrax 1995, 136, 137; Kohler in Bauer/von Oefele, GBO, AT III Rdnr. 10).
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Nur unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt es sich, einer künftigen Rechtsänderung durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch dingliche Wirkungen zu verleihen (BGHZ 22, 220, 224 NJW 1957, 58; 61, 209, 211 = NJW 1973, 1838; Senat OLGZ 1987, 400, 402; FGPrax 1995, 136, 137; Kohler in Bauer/von Oefele, GBO, AT III Rdnr. 10).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
    Obwohl der Wortlaut dieser Bestimmung die Eintragungsfähigkeit nicht einschränkt, stehen Rechtsprechung und Lehre einhellig auf dem Standpunkt, daß zur Sicherung eines künftigen Anspruchs eine Vormerkung nur eingetragen werden kann, wenn bereits der Rechtsboden für seine Entstehung vorbereitet ist: Der BGH hat dazu in seiner vorgenannten Entscheidung offengelassen, ob die Bejahung dieser Voraussetzung entsprechend der früheren reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RGZ 151, 75, 77), einer eigenen früheren Entscheidung (BGHZ 12, 115, 118 = NJW 1954, 633) sowie der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (DNotZ 1978, 39; 1978, 159, 160; 1996, 374, 376) voraussetzt, daß die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des künftigen Berechtigten abhängt, eine Voraussetzung, die auf die gesetzlichen Rückforderungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB nicht zutrifft.
  • BGH, 09.11.1956 - V ZB 35/56

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 04.08.1987 - 15 W 309/87
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1983 - 9 U 35/83
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

  • RG, 01.03.1936 - V 277/35

    Kann auf Grund eines der gesetzlichen Form entbehrenden Grundstückskaufvertrags

  • KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93

    Vergütungsansprüche des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage nach dessen

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

  • OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83

    Belastung von noch nicht gebildetem Wohnungseigentum mit einem Grundpfandrecht

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

  • OLG Hamm, 05.01.1989 - 15 W 244/88

    Rangstelle der Erbbaurechte, Nacherbenvermerk

  • BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78

    Form der Rücknahmeerklärung eines Notars

  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen

  • OLG Frankfurt, 11.09.1992 - 20 W 296/92

    Löschung einer Grundschuld bei Zustimmung eines Treuhänders für einen

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Das gelte entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung (NZM 2000, 1028) nicht nur dann, wenn ein Verwaltervertrag bestehe, in den der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung eintrete, sondern unabhängig davon in jedem Fall.

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    2 Z 88/85">BayObLGZ 1986, 368, 369 f.; KG WE 1994, 54, 55; OLG Köln NZM 1998, 874, 875; OLG Hamm ZWE 2000, 478, 480; Weitnauer/Lüke, aaO, § 10 Rdn. 61; Niedenführ/Schulze, aaO, § 10 Rdn. 34; Staudinger/Rapp, aaO, Einl. zum WEG Rdn. 54; Merle, Das Wohnungseigentum im System des bürgerlichen Rechtes, 1979, S. 102 f.; Kümmel, aaO, S. 118 ff.; Ott, ZMR 2002, 169, 172).

    Begründet wird dies entweder vertragsrechtlich mit einer - verschieden konstruierten - rechtsgeschäftlichen Auswechselung des Schuldners beim Eigentümerwechsel (Staudinger/Rapp, aaO, Einl. zum WEG Rdn. 54; Kümmel, aaO, S. 118 ff.; Ott, ZMR 2002, 169, 172) oder wohnungseigentumsrechtlich mit einer analogen Anwendung von § 10 Abs. 4 WEG (BayObLGZ 1986, 368, 369 f.; KG WE 1994, 54, 55; OLG Köln NZM 1998, 874, 875; OLG Hamm ZWE 2000, 478, 480; Weitnauer/Lüke, aaO, § 10 Rdn. 61; Merle, aaO, S. 102 f.).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Hieran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 449 ff = MittBayNot 2000, 429 ff) gehindert und hat deshalb die Beschwerde mit Beschluß vom 2. August 2001 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Hamm in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 23. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 449 ff = MittBayNot 2000, 429 ff) die Auffassung, eine zur Sicherung des gesetzlichen Rückübertragungsanspruches des Schenkers nach §§ 530, 531 Abs. 2, 812 BGB bewilligte Vormerkung könne nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

    a) Dieser erfordert zwar, daß der zu sichernde Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (Senat BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211; BayObLG DNotZ 1989, 364, 366; OLG Hamm, Rpfleger 2000, 449, 451; Demharter, aaO, Anh. zu § 44 GBO Rdn. 87 m.w.N., Anh. zu § 13 Rdn. 5).

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01

    Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch

    Der Rückübereignungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers kann grundbuchrechtlich durch eine Vormerkung gesichert werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm Rpfleger 2000, 449).

    Er sieht sich an entsprechenden Entscheidungen durch den Beschluss des OLG Hamm vom 23.5.2000 (Rpfleger 2000, 449/451) gehindert; dieses hat entschieden, dass eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB sichern soll, nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Der Rückübereignungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers kann grundbuchrechtlich durch eine Vormerkung gesichert werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm Rpfleger 2000, 449).

    Er sieht sich an entsprechenden Entscheidungen durch den Beschluss des OLG Hamm vom 23.5.2000 (Rpfleger 2000, 449/451) gehindert; dieses hat entschieden, dass eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB sichern soll, nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Insbesondere die letztgenannte Entscheidung, die auf Vorlage des Senats wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (FGPrax 2000, 176) ergangen ist, stellt klar, dass die Bestimmbarkeit des Rechts nicht in Frage steht, sofern dessen Inhalt und Grenzen sich im konkreten Streitfall erst durch eine richterliche Entscheidung feststellen lassen.
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Nach § 20 GBO hat das Grundbuchamt vor der Eintragung einer Eigentumsänderung die Wirksamkeit der erklärten Auflassung (§ 925 BGB) und vor der Eintragung einer Bestimmung gemäß § 1010 Abs. 1 BGB nach § 19 GBO die Wirksamkeit der Eintragungsbewilligung und damit in jedem dieser Fälle auch die Wirksamkeit der Vertretung der Minderjährigen zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1998, 139 [142]; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1611 [1612]; Demharter, GBO, 24. Aufl. 2002, § 19, Rdn. 74 und § 20, Rdn. 21, 22).

    Entsprechend sind auch von der Beschränkung der Vertretungsmacht nach den §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgrund teleologischer Reduktion der Bestimmungen nach ihrem Schutzzweck (Rechtsgedanke des § 107 BGB) diejenigen Rechtsgeschäfte ausgenommen, die für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft sind (vgl. BGH NJW 1975, 1885 [1886]; BayObLGZ 1998, 139 [143]; BayObLG Rpfleger 2003, 240; OLG Hamm, FamRZ 1978, 439; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1611 [1612]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174 [1175]; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000, § 1795, Rdn. 11).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Hieran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 449 ff = MittBayNot 2000, 429 ff) gehindert und hat deshalb die Beschwerde mit Beschluß vom 2. August 2001 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Hamm in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 23. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 449 ff = MittBayNot 2000, 429 ff) die Auffassung, eine zur Sicherung des gesetzlichen Rückübertragungsanspruches des Schenkers nach §§ 530, 531 Abs. 2, 812 BGB bewilligte Vormerkung könne nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

    a) Dieser erfordert zwar, daß der zu sichernde Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (Senat BGHZ 22, 220, 225; 61, 209, 211; BayObLG DNotZ 1989, 364, 366; OLG Hamm, Rpfleger 2000, 449, 451; Demharter, aaO, Anh. zu § 44 GBO Rdn. 87 m.w.N., Anh. zu § 13 Rdn. 5).

  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01

    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige

    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund

    d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 W 330/10

    Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Zuwendung einer Eigentumswohnung an

  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 162/03

    Eintragung bei Auflassung an BGB -Gesellschaft - Vormundschaftsgerichtliche

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2008 - 3 Wx 45/08

    Keine Rückauflassungsvormerkung eines zu unbestimmten bedingten

  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen

  • AG Essen-Borbeck, 15.04.2010 - Blatt 1982 (GER - 1982-2)

    Zivilrecht

  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 20 W 516/10

    Grundbuch: Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks

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